BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20190 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Und immer noch die Schilleroper Mittlerweile neun Schriftliche Kleine Anfragen habe ich seit April 2017 gestellt, um auf das vor sich hinrottende Denkmal Schilleroper in St. Pauli hinzuweisen, auf die schier unglaubliche Ignoranz der Eigentümerin des Grundstücks, aber auch die sich über Jahre hinziehende Untätigkeit der Behörden. Trotz massiver Beschwerden unter anderem aus den Reihen der Schilleroper-Initiative, sind etliche Jahreswechsel vergangen, ohne dass seitens der Freien und Hansestadt Hamburg eingegriffen wurde, das auch international aner- beziehungsweise bekannte Objekt wenigstens winterfest zu machen. Erstmals Ende 2019 schien Bewegung in die Sache zu kommen, zumindest gemessen an den Ausführungen des Senats. Das ließ überall Hoffnung aufkommen, insbesondere auch in der Nachbarschaft der Schilleroper . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Ablauf der Frist zur Anhörung der Eigentümerin bis 20. November 2019 (siehe Drs. 21/18932) wurde die Sicherungsverfügung am 5. Dezember 2019 der von der Eigentümerin beauftragten Anwaltskanzlei zugestellt. Demnach kann die Eigentümerin entweder die in der Verfügung aufgegebenen Maßnahmen oder alternative, selbst entwickelte, die ebenfalls zur Sicherung vor weiterem Verfall des Objektes führen, ergreifen. Die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen ist von der Eigentümerin bis zum 28. Februar 2020 nachzuweisen. Die Sicherung selbst ist bis zum 31. Mai 2020 beziehungsweise spätestens acht Wochen nach Erhalt der Genehmigungen zu realisieren. Angesichts des Umfanges der erforderlichen Sicherungsarbeiten – die Maßnahmen erfordern unter anderem eine Baugenehmigung – waren ausreichende Fristen zur Durchführung zu setzen. Erst wenn eine Frist erfolglos verstreicht, kann eine Ersatzvornahme durch das Denkmalschutzamt vollzogen werden. Die Planung dieser Ersatzvornahme ist durch das Denkmalschutzamt parallel beauftragt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was ist seit der Senatsantwort auf meine letzte Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. November 2019 (Drs. 21/18932) im Hinblick auf die Eigentümerin der Schilleroper passiert? Bitte die einzelnen Maßnahmen aufführen und datieren. 2. Was ist seit November passiert, um die Schilleroper abzusichern und „über den Winter zu bringen“? 2.1 In welchem Umfang und welche Sicherungsmaßnahmen konkret sind wann von wem beschlossen und in Auftrag gegeben worden? Sollte das noch nicht geschehen sein, warum nicht? Drucksache 21/20190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2.2 Wann und an wen sind die betreffenden Aufträge mit welchen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben vergeben worden? 2.3 Wann ist mit den Sicherungsmaßnahmen begonnen worden? Sollte das noch nicht geschehen sein, warum nicht? Und wann ist damit zu rechnen? Siehe Vorbemerkung. 3. Laut dieser Drs. 21/18932 „hat die für Stadtentwicklung zuständige Behörde am 15. April 2019 eine Plausibilitätsstudie zur behördeninternen Bewertung der Umsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplans St. Pauli 42 vom 18. Oktober 2004 aus heutiger Sicht an das Büro Kempe Thill vergeben. Ergebnisse liegen noch nicht vor.“ 3.1 Über welche Erfahrungen mit Objekten wie der Schilleroper verfügt das mit der Plausibilitätsstudie beauftragte Büro Kempe Thill? 3.2 Welche inhaltlichen Zielvorgaben hat die Freie und Hansestadt Hamburg diesem Büro gemacht, welche Fragen sollte es bearbeiten beziehungsweise beantworten? 3.3 Welche zeitlichen Vorgaben wurden dem Büro Kempe Thill bezüglich der Plausibilitätsstudie gemacht, welche Termine gesetzt? 3.4 Wie hoch sind bisher die Kosten für diese Studie ausgefallen, mit wie vielen Kosten ist noch zu rechnen? 3.5 Liegen die Ergebnisse oder wenigstens Zwischenergebnisse dieser Plausibilitätsstudie inzwischen vor? 3.5.1 Wenn ja, um welche handelt es sich dabei? 3.5.2 Wenn nein, warum nicht? Und wann sind die gegebenenfalls zu erwarten? Die Plausibilitätsstudie, die die für Stadtentwicklung zuständige Behörde am 15. April 2019 an das Architekturbüro Kempe Thill vergeben hat, soll der behördeninternen Bewertung der Umsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplans St. Pauli 42 vom 18. Oktober 2004 aus heutiger Sicht dienen. Das Architekturbüro Kempe Thill hat bereits einige Projekte bearbeitet, die vergleichbare Problemstellungen aufweisen. Dabei hat das Büro jeweils Lösungsvorschläge entwickelt, die Bauherrn und Fachwelt überzeugen und vielfach auch umgesetzt wurden beziehungsweise sich in der Umsetzung befinden. Es ist das einzige Büro, das ein mit der Schilleroper vergleichbares Projekt in Europa betreut, den Winterzirkus Mahy in Gent. Aufgrund der dynamischen Entwicklung in Hinsicht auf die denkmalrechtliche Sicherungsverfügung ist die Arbeit an der Plausibilitätsstudie noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist auch eine abschließende Kostenangabe für die Plausibilitätsstudie nicht möglich. 4. Wie schätzt der Senat den gegenwärtigen Zustand der Schilleroper ein und bis wann muss etwas passieren, um den Zusammenbruch des Gebäudes nachhaltig zu verhindern? Die Standsicherheit der Stahlkonstruktion ist weiterhin gegeben, jedoch sind in naher Zukunft dringend Maßnahmen zu ergreifen, um eine dauerhafte Standsicherheit der Schilleroper gewährleisten zu können. 5. Wie gedenkt die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Eigentümerin umzugehen, wenn sie sich weiterhin weigert, die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals anzugehen? Siehe Vorbemerkung.