BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20192 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Kleingenossenschaften in Hamburg Die den Senat tragenden Parteien SPD und GRÜNE hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2015 in Aussicht gestellt, dass „die Hälfte der Baugemeinschaftsgrundstücke (…) möglichst an kleinere Genossenschaften vergeben werden“ (soll)“. Am Ende der 21. Legislaturperiode heißt es, auch diesbezüglich Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg sind die Grundstückspreise und Baukosten in den vergangenen Jahren gestiegen, was meist eigenkapitalschwache Kleingenossenschaften vor Herausforderungen stellte. Der Senat hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dieser Situation zu begegnen und die Realisierung von kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaftsprojekten zu unterstützen. Wie in Drs. 21/18146 dargestellt, wurden die Maßnahmen zur Stärkung der Baugemeinschaften als Teil einer integrierten und sozial stabilen Quartiersentwicklung verbessert. Außerdem wurde die Förderrichtlinie Baugemeinschaften der Hamburgischen Investitionsund Förderbank AöR (IFB) entsprechend der wohnungspolitischen Ziele des Senats angepasst (siehe https://www.ifbhh.de/api/services/attachments/F%C3%B6rderricht linie_Baugemeinschaften.pdf?id=078/c62/04ddeabc5d.pdf). Zur Unterstützung des Ziels einer nachhaltigen und sozial orientierten Stadtentwicklungspolitik wurden umfangreiche bodenpolitische Instrumente eingeführt (siehe Drs. 21/18514). Die verstärkte Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht mit den verbesserten Konditionen und die Grundstückspreisbegrenzung auf 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für geförderte Wohnungsbauvorhaben führen zu einer deutlichen Verbesserung der Ausgangslage für Kleingenossenschaften. Mit diesen Maßnahmen werden die wohnungspolitischen Ziele des Senats zur Realisierung von Kleingenossenschaften unterstützt. Insbesondere auf den Flächen der großen Stadtentwicklungsvorhaben, wie zum Beispiel die Quartiere in Wilhelmsburg und Oberbillwerder, wird ein erheblicher Anteil an kleingenossenschaftlichen Projekten ermöglicht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie definiert der Senat den Begriff Kleingenossenschaften? 2. Bis zu wie viele Personen respektive Haushalte oder auch Wohneinheiten darf eine Kleingenossenschaft haben, um als solche bezeichnet zu werden? Kleingenossenschaftliche Baugemeinschaften sind Baugemeinschaften, deren Mitglieder unter Aufbringung von Eigengeld und Selbsthilfeleistungen eine Wohnungsbaugenossenschaft gründen, die als juristische Person dauerhaft Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes wird. Die Mitglieder der Baugemeinschaft sind als Genossenschaftsmitglieder Selbstnutzerinnen beziehungsweise Selbstnutzer des Drucksache 21/20192 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wohnraums und Anteilseignerinnen beziehungsweise Anteilseigner der Genossenschaft . Die Baugemeinschaft kann ihr Wohnungsbauvorhaben auch bei einer Projektträger -Genossenschaft realisieren. Hierbei bringt die Baugemeinschaft das von den Mitgliedern der Baugemeinschaft aufgebrachte Eigenkapital für ihr Bauvorhaben in eine bestehende Projektträger-Genossenschaft ein. Eine Definition der kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaft über ihre Haushaltsoder Wohneinheitenzahl erfolgt nicht. Die kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften sind zu unterscheiden von den Baugemeinschaften in Kooperation zum Beispiel mit einer Bestandsgenossenschaft. Die Baugemeinschaft tritt bei diesen Kooperationen nicht als eigener Bauherr auf, bringt nicht das Eigenkapital auf und wird nicht Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes, sondern schließt mit der Bestandsgenossenschaft einen Kooperationsvertrag über die Nutzung des mit öffentlicher Förderung geschaffenen Wohnraums ab. 3. Wie viele Kleingenossenschaften haben seit Anfang 2015 den Zuschlag für ein städtisches Grundstück mit jeweils welcher Fläche und für etwa wie viele Wohneinheiten bekommen? Bitte nach den einzelnen Projekten aufschlüsseln. Eine Aufschlüsselung der Angaben zu den einzelnen Projekten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auf der Ebene der Bezirke möglich, da sonst Rückschlüsse zum Beispiel über die Einkommenssituation der in Projekten lebenden Personen möglich wären. Städtische Grundstücke für Kleingenossenschaften seit 2015 (abgeschlossene Verkaufsfälle und laufende Anhandgaben) Bezirk Zahl der Projekte Anzahl Wohneinheiten insgesamt Flächengröße (m²) insgesamt Hamburg-Mitte 1 20 1 782 Altona 2 45 2 645 Hamburg-Nord 2 35 3 956 Bergedorf 1 18 3 334 Harburg 1 24 3 427 4. Wie groß ist der Anteil dieser Kleingenossenschaften an der Gesamtvergabe der durch die Agentur für Baugemeinschaften seit Anfang 2015 vergebenen Grundstücke? Den Anteil bitte nach der Anzahl der Flächen, ihrer realen Größe und der Wohneinheiten beziffern. Städtische Grundstücke für Kleingenossenschaften seit 2015 (Anteil an den insgesamt an Baugemeinschaftsprojekte veräußerten städtischen Flächen) Verkauf Wohneinheiten in Prozent 2015 19,2 2016 0 2017 9,7 2018 13,5 2019 100 In der zur Verfügung stehenden Zeit war eine Auswertung der anteiligen Flächengrößen nicht möglich. 5. Wie viele der Kleingenossenschaften sind trotz beziehungsweise während der Anhandgabe einer Fläche seit 2015 gescheitert und warum? Keine. Drei Baugemeinschaften, die ihre Projekte ursprünglich als Kleingenossenschaft umsetzen wollten, bei denen aber in der Planungsphase Finanzierungsprobleme entstanden , realisieren ihre Projekte nun als Baugemeinschaften mit Partnern im geförderten Wohnungsbau und nicht mehr als Kleingenossenschaft. Bei diesen Projekten werden aber alle Mitglieder der ursprünglichen kleingenossenschaftlichen Baugemeinschaften in die Projekte einziehen können.