BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20193 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 13.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Verkauf der ehemaligen Handelsschule am Holzdamm? (IV) Der Senat rühmt immer mal wieder seinen Einsatz im Kampf gegen Leerstände . Wie der allerdings vereinbar sein soll mit dem seit zweieinhalb Jahren leer stehenden Gebäude der ehemaligen „Beruflichen Schule an der Alster “ am Holzdamm 5, bleibt ein zu klärendes Rätsel. In drei Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/10842 vom 10.11.2017, 21/12952 vom 15.5.2018 und 21/13389 vom 19.6.2018) habe ich auf diesen Missstand bereits hingewiesen , erkennbar geschehen ist nichts. Zuletzt antwortete der Senat im Rahmen einer Großen Anfrage der Linksfraktion am 9. Juli 2019, dass das unter Denkmalschutz stehende, 7 030 Quadratmeter Nettogeschossfläche umfassende Gebäude „als Bevorratungsfläche vorgesehen“ sei und „Nutzungsmöglichkeiten für das Gebäude außerhalb des beruflichen Schulsystems geprüft“ würden (Drs. 21/17503). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Standort Holzdamm 5 ist für die Auslagerung von Schulen beziehungsweise perspektivisch für eine weitere schulische Nutzung vorgesehen. Die für Bildung zuständige Behörde kann schulisch nicht genutzte Gebäude nach § 5a der Mietvereinbarung zwischen Sondervermögen Schulimmobilien (SoV) bis zur Entscheidung über die weitere Nutzung in die Bevorratung nehmen. Als Mieter ist die für Bildung zuständige Behörde verpflichtet, für diesen Zweck eine Miete zu entrichten, die sich aus der Gebäudeklassengrundmiete und einem Leerstandsbewirtschaftungsentgelt zusammensetzt . Die zu entrichtende Grundmiete dient im Wesentlichen zur Finanzierung der laufenden Kapitalkosten der Gebäude. Die von rund sechs Euro je Monat und Quadratmeter Fläche auf 1,00 Euro reduzierten Bewirtschaftungskosten werden für eine grundlegende Leerstandsbewirtschaftung eingesetzt. Die Bevorratungsmiete für das Gebäude Holzdamm 5 betrug für das Jahr 2019 insgesamt 707 929 Euro, davon 82 860 Euro für die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes . Die Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde für die konkrete Nutzung des Standorts Holzdamm 5 sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die aktuelle Situation des Gebäudes? Das Klassengebäude 1 (Hauptgebäude) befindet sich in einem guten und das Klassengebäude 2 (Nebengebäude) in einem zufriedenstellenden Zustand, siehe Drs. 21/12952. Drucksache 21/20193 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Was konkret verbirgt sich hinter dem Begriff Bevorratungsfläche und in welcher Hinsicht erfüllt die ehemalige Schule am Holzdamm diese Funktion ? 3. In der Senatsantwort auf die oben angeführte Große Anfrage der Linksfraktion heißt es, dass seit dem 1. Januar 2019 „durch die für Bildung zuständige Behörde eine Bevorratungsmiete in Höhe von 58 793,13 Euro pro Monat gezahlt“ würde. 3.1 Wie hoch fällt die Bevorratungsmiete über das gesamte Jahr 2019 aus, mit und ohne etwaige Nebenkosten? 3.2 Was genau finanziert die Behörde mit dieser Summe? 3.3 Teilt der Senat die Aussage, dass die Behörde im vergangenen Jahr 700 000 Euro Miete gezahlt hat, um damit einen andauernden Leerstand zu finanzieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie verträgt sich dieser Umstand 3.3.1 mit den Grundsätzen einer seriösen Haushaltspolitik? 3.3.2 mit dem Kampf gegen Leerstand allemal in einem öffentlichen Gebäude? 4. Welche Pläne zur weiteren Nutzung stehen zur Diskussion? Bitte die einzelnen Ideen beziehungsweise Projekte beschreiben und etwaige Perspektiven benennen. 4.1 Ist auch geprüft worden, das Gebäude – wenigstens in größeren Teilen – zu sozialem Wohnraum umzugestalten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht oder für wann geplant? 4.2 Ist das Gebäude der Hamburgischen Agentur für Baugemeinschaften angeboten worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 4.3 Hat es irgendwelche Bemühungen gegeben, eine Bedarfsanalyse hinsichtlich der Raumnot sozialer Einrichtungen in Hauptbahnhofnähe vorzunehmen, so wie es das „Bündnis Stadtherz“ und auch Stadtteilgruppen aus St. Georg wiederholt eingefordert haben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 4.4 Hat es überhaupt Versuche gegeben, mit den umliegenden Anrainern /-innen und den Gremien des Stadtteils in Kontakt zu treten, um deren Interessen, Wünsche und Forderungen wenigstens in die Überlegungen miteinzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 5. Welche inhaltlichen und zeitlichen Vorstellungen hat der Senat, mit diesem Objekt weiter umzugehen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfolgten keine Prüfungen für eine anderweitige Nutzung des Gebäudes, da eine weitere Nutzung durch die für Bildung zuständige Behörde vorgesehen ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20193 3 6. Wie viele beziehungsweise welche leer stehenden (ehemaligen) Schulgebäude gibt es zurzeit in Hamburg? Neben dem Standort Holzdamm 5 hat die für Bildung zuständige Behörde folgende leer stehende Schulgebäude in die Bevorratung (siehe Vorbemerkung) genommen: Standort Planungen für die weitere Nutzung Billwerder Straße 31 Neugründung Gymnasium Telemannstraße 10 Neugründung Grundschule Bundesstraße 58 Neugründung Gymnasium Sonnenland 27 Entscheidung über Nutzung oder Abriss im Rahmen der Gesamtstandortplanung Grellkamp 38 – 40 Neugründung Gymnasium Bramfelder Weg 121 Entscheidung über Nutzung oder Abriss im Rahmen der Gesamtstandortplanung Edwin-Scharff-Ring 56 Entscheidung über Nutzung oder Abriss im Rahmen der Gesamtstandortplanung Hammer Straße 124 Neugründung Grundschule und spezielle Sonderschule Im Übrigen gibt es leer stehende Schulgebäude, die seitens der für Bildung zuständigen Behörde oder des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung bereits abgemietet sind und sich in der Vermarktung durch die Finanzbehörde befinden.