BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2020 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 23.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Sporthallenplanung Die unterschiedlichen Anforderungen von Sporthallen für Schulsport und Wettkampfsport wurden bereits von zahlreiche Vereinen und Verbänden thematisiert. Um eine Einschätzung der damit einhergehenden Problemlage zu erhalten, ist der Umfang der zukünftigen Sporthallenplanungen erforderlich . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Sporthallen in Hamburg sollen zwischen Oktober 2015 und dem Jahr 2020 neu gebaut beziehungsweise umgebaut/erweitert werden ? Bitte differenziert nach Hallen für Schulen, Vereine und sonstige Träger angeben. 2. Wie viele der unter 1. genannten Sporthallen werden unter Beteiligung des Senats derzeit a. gebaut, b. umgebaut/erweitert, c. geplant oder d. der Bau/Umbau avisiert? Zu Schulsporthallen siehe Drs. 21/439 und 21/1983. Für die Unterstützung des Baus beziehungsweise der Erweiterung von vereinseigenen Anlagen ist der Hamburger Sportbund zuständig. Nach dessen Auskunft befinden sich aktuell drei vereinseigene Hallen in Bau beziehungsweise in Planung. Eine Einfeldhalle befindet sich seit 2015 beim Altrahlstedter Männerturnverein von 1893 e.V. in Bau. Zwei Hallenneubauten sind im Jahr 2016 bei den Vereinen Groß Flottbeker Spvg. v. 1912 e.V. und dem Turnverein Lokstedt e.V. geplant. Bei Hallen sonstiger Träger sind keine Neubauten, Umbauten und Erweiterungen geplant. 3. Wie viele der unter 1. genannten Sporthallen werden nach dem Standard der Schulbau Hamburg (SBH) beziehungsweise nach wettbewerbstauglichen Normen (DIN-Norm) gebaut? Für Ein- und Dreifeldhallen weichen die Vorgaben des Musterraumprogramms nicht von denen der DIN 18032 ab. In Bezug auf Zweifeldhallen siehe Drs. 21/1531. Drucksache 21/2020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche schul- und sportfachliche Begründung hat die SBH dafür, dass sie als Bauträger für die Schulen andere Maßstäbe für den Bau von Sporthallen anwendet als die der Wettbewerbstauglichkeit? Welche Vorbeziehungsweise Nachteile hat der jeweilige Hallentyp für die Schülerinnen und Schüler? Siehe Drs. 21/1531. 5. Inwieweit plant/prüft der Senat bei der Erstellung von Schulsporthallen nach DIN-Norm die etwaigen Mehrkosten aus dem Einzelplan der Behörde für Inneres und Sport beziehungsweise dem Einzelplan der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu finanzieren? Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.