BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20201 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 14.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Hält der Senat die „Richtlinie Hämotherapie“ im Hinblick auf Blutspenden homosexueller Männer und transsexueller Personen für diskriminierend ? Die von der Bundesärztekammer im Auftrag der Bundesregierung erstellte „Richtlinie Hämotherapie“ enthält verbindliche Vorgaben zu Ausschlussfristen bei Blutspenden. So ist unter anderem genau festgelegt, welche Spender als definierte Personenkreise von einer Blutspende auszuschließen sind beziehungsweise erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit (Ausschlussfrist) zur Spende zugelassen werden. Im Regelfall beträgt die Ausschlussfrist für Personengruppen, bei denen von einer erhöhten Übertragungsgefahr von Viren und anderen Krankheitserregern auszugehen ist – zum Beispiel nach Endoskopien oder Impfungen1 – vier Monate. Deutlich strenger sind die Vorgaben der Richtlinie für Männer, die Sexualverkehr mit Männern ausüben und auch für transsexuelle Personen. Für solche Menschen beträgt die Sperrfrist zwölf Monate, weil sie aus Sicht der Bundesärztekammer zu einer Gruppe mit besonders erhöhtem Risiko gehören. Der Niedersächsische Landtag hat unlängst eine Entschließung verabschiedet 2, die als diskriminierend eingestufte zwölfmonatige Blutspende-Sperrfrist für die genannten Personenkreise auf die für andere Risikogruppen übliche Frist von vier Monaten zu reduzieren. Die Gesundheitsministerin des Landes Niedersachsen wird sich nun auf Bundesebene dafür einsetzen, die als diskriminierend angesehenen Passagen der „Richtlinie Hämotherapie“ entsprechend zu ändern. Eine gänzlich andere Auffassung zum Thema vertritt der Zentrale Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes in Niedersachsen. Dieser ließ über seinen Pressesprecher mitteilen3, man könne den Diskriminierungsvorwurf nicht nachvollziehen, denn die Verhängung zwölfmonatiger Sperrfristen für Hochrisikogruppen erfolge immerhin aus Gründen der Patientensicherheit und basiere keineswegs auf stereotypischen, gegen Homo- und 1 Neben medizinischen Indikationen wie Endoskopien und Impfungen werden auch kosmetische Eingriffe wie Tätowierungen, Piercings oder das Stechen von Ohrlöchern als risikoerhöhend eingeschätzt und lösen eine viermonatige Ausschlussfrist aus. 2 Das „Buchholzer Wochenblatt“ berichtete in seiner Ausgabe vom 08.02.2020. 3 Ebenda. Drucksache 21/20201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Transsexuelle gerichtete Wertvorstellungen, sondern auf Erkenntnissen medizinisch -wissenschaftlicher Studien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bewertet der Hamburger Senat die Sperrfristregelungen der „Richtlinie Hämotherapie“ im Hinblick auf homosexuelle Männer und transsexuelle Personen ebenfalls als diskriminierend oder als angemessen und erforderlich im Sinne des Patientenschutzes? 2. Für den Fall, dass eine Diskriminierung im Hinblick auf homosexuelle Männer und transsexuelle Personen auch vom Hamburger Senat behauptet wird: Wird der Hamburger Senat die anstehende Initiative der Landesregierung Niedersachsens unterstützen, auf Bundesebene auf eine deutliche Reduzierung der Sperrfrist für diese Risikogruppe(n) hinzuwirken ? Siehe Drs. 21/14543.