BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20206 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath und Carsten Ovens (CDU) vom 14.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der Stand der Umsetzung der Landesstrategie Antisemitismus? Drs. 21/19676, die sich mit der Umsetzung mehrerer beschlossener CDU- Forderungen befasst, gibt Anlass zu Nachfragen. Wir fragen den Senat: Der Runde Tisch gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens hat sich in seiner Auftaktsitzung am 12. Dezember 2019 mit der Konzeption des Amtes einer beziehungsweise eines Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus befasst. Der Jüdischen Gemeinde in Hamburg KdöR (JGH) und der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hamburg e.V. (LJGH) wurde ein Vorschlagsrecht zur Nennung einer möglichen Kandidatin beziehungsweise eines Kandidaten für das Amt der beziehungsweise des Antisemitismusbeauftragten eingeräumt. Es wurde vereinbart, dass Vorschläge aus dem Kreis der ständigen Mitglieder des Runden Tisches an die JGH und die LJGH zur internen Beratung weitergeleitet werden . Weiterhin wurde vereinbart, dass diese Vorschläge vertraulich behandelt werden. Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Runden Tisches am 26. Februar 2020 wieder aufgegriffen. Die Beratungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern haben die jüdischen Gemeinden bereits einen Kandidaten für das Amt des Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus vorgeschlagen? Wenn ja, wann wen? Wenn nein, zu wann soll es hier zu einer Entscheidung kommen? Der zuständigen Behörde liegen Vorschläge der JGH und der LJGH sowie weiteren Mitgliedern des Rundes Tisches für potenzielle Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten für das Amt der beziehungsweise des Antisemitismusbeauftragten vor. Um eine Einflussnahme auf den internen Willensbildungsprozess zu verhindern, sieht der Senat davon ab, Angaben hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu veröffentlichen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Zu wann soll die Geschäftsstelle des Beauftragten ihren Betrieb aufnehmen ? a) Erfolgte schon die Ausschreibung der beiden Stellen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann soll sie erfolgen? b) Wurden bereits Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle gesucht? Drucksache 21/20206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll die Suche beginnen? Die Geschäftsstelle der beziehungsweise des Antisemitismusbeauftragten besteht aus einer Stelle (E11/A11), siehe Drs. 21/19676. Die Ausschreibung befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. Hat der Runde Tisch bereits einen Zeitplan erarbeitet, in dem er die Umsetzung der Vorhaben zu realisieren gedenkt? Wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus? Wenn nein, wann soll ein solcher Zeitplan erstellt werden? Siehe Drs. 21/19676. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Die für die Umsetzung der ersten Schritte erforderlichen Projektmittel und die eine Stelle in der Geschäftsstelle des Beauftragten sollen im laufenden Jahr aus Umschichtungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von 160 000 Euro mitfinanziert werden. Das Antragsverfahren für 2020 hat laut Drs. 21/18643 im August 2019 begonnen. Wie genau sehen die Umschichtungen aus und wurden sie bereits genehmigt? Bitte auf Basis der Anlage der Drs. 21/17728 beantworten. Die angekündigten Umschichtungen von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ konnten im Umfang von 160 000 Euro für 2020 – wie in Drs. 21/18643 dargestellt – realisiert werden. Wegen Beendigung der fünfjährigen Laufzeit des Modellprojekts „SelbstSicherSein“ in 2019 (siehe Drs. 21/17728) konnten die bis dahin gebundenen Mittel ab 2020 für andere Projekte im entsprechenden Förderbereich des Bundesprogramms zur Verfügung gestellt werden. Die Weiterentwicklung des genannten Modellprojekts in der Förderperiode ab 2020 konnte unter Nutzung eines anderen Förderbereichs des Bundesprogramms und Ko-Finanzierung durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte gesichert werden. 5. Ist geplant, bei der Umsetzung der Landesstrategie zur Prävention von Antisemitismus ausschließlich mit den bekannten Trägern zusammenzuarbeiten ? Wenn ja, warum? Wenn nein, inwiefern können sich andere Träger ab wann für welche Bereiche einbringen? Nein. Interessierte Träger und Einzelpersonen können für Projekte und Maßnahmen, die den Zusammenhalt vor Ort stärken, im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus Zuwendungsmittel beantragen – siehe https://www.hamburg.de/ landesprogramm/4304158/foerderrichtlinie/. Im Übrigen siehe Drs. 21/18643 und Drs. 21/19676.