BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20207 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 14.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Endloses Warten aufs Geld – Hat der Senat im Jahr 2019 eine schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge realisiert? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Beihilfeanträgen soll zehn Werktage betragen. Nachdem dieses Ziel über viele Jahre regelmäßig wiederkehrend nicht erreicht wurde, sollte im Jahr 2019 alles besser werden. Ein Blick auf die Internetseite des zuständigen Zentrums für Personaldienstleistungen offenbart jedoch, dass dieses Ziel auch 2019 von Mai bis Oktober einschließlich nicht erreicht wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Beihilfebearbeitung wurden auch in 2019 zahlreiche Maßnahmen ergriffen (siehe hierzu auch Drs. 21/17774 und 21/18203), um eine durchgehend ausreichende Besetzungsstärke an eingearbeiteten Beschäftigten für die Einhaltung des jahresdurchschnittlichen Zehn-Tage-Bearbeitungsziels zu erreichen. Jüngstes Beispiel ist die Eröffnung einer „Zukunftswerkstatt“ zur Ausbildung von Nachwuchskräften im Bereich der Beihilfebearbeitung am 16. Januar 2020. Die im Haushaltsplan aufgeführte Kennzahl „Dauer der Beihilfesachbearbeitung“ bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt (vergleiche Kennzahl B_204_02_008), nicht auf einzelne Monate. Im Jahr 2019 lag die jahresdurchschnittliche Bearbeitungszeit bei elf Tagen. Dies entspricht einer Reduktion der jahresdurchschnittlichen Bearbeitungszeit um 1,4 Tage gegenüber 2018. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beihilfeanträge sind im Jahr 2019 neu eingereicht worden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 2. Wie hoch waren die durchschnittliche und maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im Jahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 3. Wie hoch waren die durchschnittliche und maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2 500 Euro im Jahr 2019? Bitte pro Monat angeben. Siehe Anlage. Die Werte werden einer anonymen Fallstatistik entnommen, die die Zeit vom Antragseingang bis zum Tag der Festsetzung erfasst. Einzelne längere Bearbeitungszeiten entstehen vor allem durch unvollständige Antragsunterlagen und durch Widersprüche. 4. Bei wie vielen der im Jahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung länger als 200 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . Drucksache 21/20207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Bei wie vielen der im Jahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 100 und 200 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 6. Bei wie vielen der im Jahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 50 und 100 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 7. Bei wie vielen der im Jahr 2019 beschiedenen Beihilfeanträge dauerte die Bearbeitung zwischen 25 und 50 Werktage? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . Siehe Anlage. 8. Wie viele zu bearbeitende Anträge entfielen im Jahr 2019 durchschnittlich und maximal auf einen Mitarbeiter (reale Mitarbeiter und VZÄ)? Wie stellt sich die Entwicklung der Fallbelastung dar? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Das Beihilfeberichtswesen des Zentrums für Personaldienste (ZPD) sieht keine personenbezogenen Auswertungen vor. Eine Ermittlung von Maximalwerten ist deshalb nicht möglich. Auf eine Vollkraft entfielen durchschnittlich die in der Anlage genannten Mengen. 9. Wie hoch war die Rückstandsmenge der Beihilfeanträge jeweils zum Ende der Monate im Jahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln sowie absolute und prozentuale Zahlen angeben. Siehe Anlage. Die Prozentwerte stellen den offenen Antragsbestand (Rückstand) im Verhältnis zur Anzahl der monatlichen Antragseingänge dar. 10. Wie viel Mehrarbeit an Samstagen wurde im Jahr 2019 zur Reduzierung der Rückstandsmenge angeordnet und geleistet und wie viele Anträge wurden dadurch beschieden? Siehe Anlage. 11. Wie viele Beschwerden über die zu lange Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge gingen im Jahr 2019 bei welcher Stelle ein? Bitte nach Monaten und Eingabestellen aufschlüsseln. Siehe Anlage. Die Werte beinhalten nicht die im Rahmen des normalen Schriftverkehrs und fernmündlich direkt erhobenen Beschwerden. 12. Wie hoch war die Krankheitsquote im Fachbereich Beihilfe im Jahr 2019? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Anlage. 13. Wie viele Stellen mit jeweils welcher Vergütung waren im Jahr 2019 ausgeschrieben? Wie viele davon wurden bisher jeweils wann besetzt? Wenn noch nicht alle besetzt wurden, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Das Zentrum für Personaldienste hat im Jahr 2019 15 Stellen für Beihilfesachbearbeitung (Besoldungsgruppe. A 8, Entgeltgruppe EG 9a) und drei Stellen für Antragssachbearbeitung (Entgeltgruppe 6) ausgeschrieben. Aus diesen Verfahren wurden insgesamt 26 Personen eingestellt (davon drei für das Jahr 2020). Die höhere Anzahl ergibt sich zum einen daraus, dass in der Zwischenzeit aufgetretene Vakanzen mit aufgefüllt wurden, zum anderen daraus, dass einige Personen in Teilzeit eingestellt wurden. Alle Stellen konnten durch diese Verfahren besetzt werden. Die Verteilung der Einstellungen ergibt sich aus der Anlage. 14. In Drs. 21/13260 heißt es, dass die Einarbeitung neuer Kräfte rund sechs Monate dauert. Wie viele von insgesamt wie vielen im Jahr 2019 neu eingestellten Kräften erreichen bereits die volle Leistung? Von den 23 für 2019 neu eingestellten Kräften waren zum Jahresende 20 eingearbeitet . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20207 3 15. Wie stellt sich die Entwicklung der Stellenbesetzung im Fachbereich Beihilfe im Jahr 2019 dar? Wie viele Stellen waren jeweils zum Monatsende besetzt und unbesetzt? Bitte nach Monaten und gesamt jeweils für das Jahr 2019 aufschlüsseln. Anknüpfend an die Drs. 21/6236, 21/7553, 21/11550, 21/13260, 21/14233, 21/15658, 21/17774 und 21/18023 werden in der Anlage die Stellen der Beihilfesachbearbeitung ausgewiesen. 16. Wie hat sich die Fluktuation der Mitarbeiter im Fachbereich Beihilfe im Jahr 2019 entwickelt? Bitte alle Zu -und Abgänge nach Monaten und jeweils gesamt für das Jahr 2019 auflisten. Siehe Anlage. 17. Gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde einen Mitarbeitermangel? Wenn ja, wie soll dieser kompensiert werden? Nein. 18. Bezüglich einer Direktabrechnung mit den Krankenhäusern hieß es im Unterausschuss, dass diese schrittweise realisiert werde. Bei welchen Krankenhäusern ist seit wann eine Direktabrechnung möglich und bei welchen Krankenhäusern soll dies jeweils ab wann möglich sein? Wenn sie noch nicht möglich ist, warum nicht? Bundesweit sind bisher 89 Krankenhäuser der Rahmenvereinbarung beigetreten. Die Liste ist beim Bundesverwaltungsamt einsehbar. Ein Hamburger Krankenhaus befindet sich nicht darunter. Allerdings ist auch ohne Beitritt des jeweiligen Krankenhauses zur Rahmenvereinbarung eine einzelfallbezogene Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfe möglich, vergleiche § 1 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung. Dies wird auch so praktiziert. 19. In Drs. 21/20067 heißt es, dass die digitale Belegeinreichung nach derzeitigen Planungen ab dem 1. Quartal 2020 pilotiert werden soll. Wir haben das 1. Quartal 2020. Wann geht es konkret los und wie umfangreich ist der Pilotversuch? Die Pilotierung soll nach derzeitigen Planungen Ende des 1. Quartals 2020 starten. Sie wird den Beihilfeberechtigten der folgenden Behörden angeboten: Personalamt, ZPD Hamburg und Finanzbehörde inklusive Steuerverwaltung. 20. Unter hamburg.de informiert das ZPD über den neuen Rückrufservice, der aktuell in der Pilotierungsphase sei. Inwieweit ist der Rückrufservice neu und nicht eine Selbstverständlichkeit? Von wann bis wann läuft die wie ausgestaltete Pilotierungsphase? Der Fachbereich Beihilfebearbeitung hat seit dem 18. Dezember 2019 ein zusätzliches Serviceangebot neben den Sprechzeiten geschaffen. Die Pilotierungsphase des Rückrufservices ist bis Ende April geplant. Beihilfeberechtigte mit Fragen oder dem Wunsch nach persönlicher Beratung können zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten mittwochs von 09.00 bis 11.00 Uhr unter der angegebenen Nummer ihren Rückrufwunsch aufgeben. Der Rückrufwunsch wird umgehend an das zuständige Beihilfebearbeitungsteam weitergeleitet, das dann den gewünschten Rückruf durchführt. 19/01 19/02 19/03 19/04 19/05 19/06 19/07 19/08 19/09 19/10 19/11 19/12 2019 20/01 20/02 2020 zu Frage 1: Antragseingänge 33.772 25.548 26.759 27.105 27.693 23.391 29.536 24.096 23.782 26.146 26.184 26.541 320.553 zu Frage 2: Bearbeitungsdauer (Tage) Ø 9,6 9,7 9,0 8,9 11,1 11,7 13,5 14,5 13,6 12,4 9,3 9,1 11,0 Maximum 250 276 511 233 327 137 290 155 499 200 914 322 zu Frage 3: Bearbeitungsdauer - Antragssumme ab 2.500 € (Tage) Ø 9,3 8,5 8,7 8,5 9,0 9,7 10,5 10,5 11,3 10,2 7,9 8,2 Maximum 210 274 103 135 181 116 290 122 164 200 179 186 zu Frage 4: Anträge mit Bearbeitungsdauer > 200 Tage 4 4 2 1 1 0 5 0 1 1 1 3 zu Frage 5: Anträge mit Bearbeitungsdauer 100 bis 200 Tage 10 7 6 11 12 6 10 10 12 19 58 69 zu Frage 6: Anträge mit Bearbeitungsdauer 50 bis 100 Tage 46 54 70 62 28 37 126 117 161 155 272 179 zu Frage 7: Anträge mit Bearbeitungsdauer 25 bis 50 Tage 389 553 631 407 296 411 630 946 507 339 243 231 zu Frage 8: Antragseingänge pro Sachbearbeiter (Vollkraft) und Arbeitstag 26,5 21,9 22,0 23,1 22,6 21,1 22,2 19,3 19,1 20,9 20,7 25,0 zu Frage 9: Offene Anträge absolut 12.082 8.766 9.945 11.292 13.433 13.174 16.256 13.594 13.163 12.448 8.974 17.109 % 35,8% 34,3% 37,2% 41,7% 48,5% 56,3% 55,0% 56,4% 55,3% 47,6% 34,3% 64,5% zu Frage 10: Mehrarbeit an Samstagen und entspr. Festsetzungen Stunden 78 50 57 0 14 8 75 118 16 49 119 38 Festsetzungen 620 402 457 0 109 61 603 940 130 388 954 304 zu Frage 11: Beschwerden über zu lange Bearbeitungsdauer Eingabeaussch. 1 1 BGM I 1 1 1 SVSK 1 Ltg. Pers.amt 1 1 2 Ltg. ZPD 1 1 3 3 1 2 6 6 4 3 zu Frage 12: Krankenquote im Fachbereich Beihilfebearbeitung 11,2% 12,1% 13,6% 11,3% 9,4% 8,9% 10,1% 16,1% 16,6% 13,5% 11,0% 14,0% 12,3% zu Frage 13: Einstellungen aus den im Jahr 2019 durchgeführten Stellenausschreibungen Beihilfesachbearbeitung 4 1 3 2 1 2 3 1 17 1 2 3 Antragssachbearbeitung 6 6 0 zu Frage 15: Vakanzen und vorhandene Beihilfesachbearbeiter (Vollkräfte) Vakanzen (VK) 2,0 1,7 2,1 1,4 1,8 1,8 2,3 3,1 0,6 2,0 1,4 2,7 BSB Ist (VK) 58,0 58,3 57,9 58,6 58,2 58,2 57,7 56,9 59,4 63,0 63,6 62,3 BSB Soll (VK) 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 65,0 65,0 65,0 zu Frage 16: Zu- und Abgänge im gesamten Fachbereich Beihilfesachbearbeitung (Köpfe) Zugänge 0 0 0 2 4 1 3 0 1 8 3 1 23 Abgänge 2 0 0 0 5 2 3 2 0 1 2 1 18 Drucksache 21/20207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 20207ska_Text 20207ska_Anlage