BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20211 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 17.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Aufruf zur Menschenkette am Samstag 15.2.2020 Am 14.02.2020 hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über – hier zwei namentlich bekannte Personen der Betriebsgruppe Bezirksamt Eimsbüttel – den großen Behördenverteiler des Bezirksamtes Eimsbüttel benutzt, um für die Anti-AfD-Demo „Keine Macht den Rechten – keine AfD in unser Rathaus!“ am vergangenen Sonnabend zu werben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 13. Februar 2020 wurde von einem Funktionspostfach aus eine E-Mail an den Mitarbeiterverteiler des Bezirksamtes Eimsbüttel versandt, die einen Aufruf zur Teilnahme an einer Versammlung auf dem Rathausmarkt am 15. Februar 2020 enthielt. Der Versand einer derartigen E-Mail über einen behördlichen E-Mail-Verteiler ist weder von der Vereinbarung nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz über den Prozess zur Einführung und Nutzung allgemeiner automatisierter Bürofunktionen und multimedialer Technik und zur Entwicklung von E-Government (siehe https://fhhportal.ondataport.de/websites/1007/verwaltungsvorschriften/§93hmbpersvgv ereinbarungen/Documents/94er-Buerokomm-pdf%5b1%5d.pdf) noch vom Schutz der gewerkschaftlichen Betätigung gedeckt. Im Übrigen sind die nähere tatsächliche Aufklärung und die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat die Verteilung einer Einladung zu einer (privaten) politischen Veranstaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft genehmigt ? Nein. 2. Wie sieht der Senat angesichts der Veröffentlichung von gewerkschaftlichen politischen Veranstaltungseinladungen das Neutralitätsgebot gewahrt? 3. Hat der Senat die Verantwortlichen für diese Handlung bereits ermittelt? 4. Wie gedenkt der Senat gegen die Verursacher dieses Missbrauches des Behördenverteilers vorzugehen? Siehe Vorbemerkung.