BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20212 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Anmeldezahlen der Vorschule und ersten Klasse In Drs. 21/20093 schlüsselt der Senat die Anmeldezahlen für alle Schulen auf. Hätte er die Fragen korrekt beantwortet, wäre ihm sicherlich nicht entgangen , dass wir nicht nur nach den nackten Anmeldezahlen gefragt haben, sondern ebenso nach den Gesamtzahlen für die Bezirke und Schulbezirke. Daher müssen entsprechende Fragen erneut gestellt werden. Ich frage den Senat: Die Aussage der Fragestellerin, dass in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/20093 die Anmeldezahlen für die Vor- und Grundschulen nicht nach Bezirken und Schulbezirken aufgeschlüsselt sind, trifft nicht zu. In den Anlagen 1 und 2 der Drs. 21/20093 sind entsprechende Daten in den Spalten „Bezirk“ und „Region im SEPL (= Schulbezirk)“ angegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anmeldungen liegen in jedem Bezirk und in jeder Schulregion bei den Vorschulklassen vor? (Bitte absolut in einer Excel-Tabelle angeben .) 2. Wie viele Anmeldungen der ersten Klassen liegen in jedem Bezirk und in jeder Schulregion vor? (Bitte absolut in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/20093. 3. Wie viele Kinder pro Bezirk und Schulregion haben Förderbedarfe in LSE? (Bitte in die Tabelle zu Frage 1. und Frage 2. einpflegen.) 4. Wie viele Kinder pro Bezirk und Schulregion haben sonderpädagogische Förderbedarfe? (Bitte in die Tabelle zu Frage 1. und Frage 2. einpflegen.) Mit Stand vom 6. Februar 2020 wurden 41 Kinder mit einem bestätigten Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) und 118 Kinder mit einem bestätigten speziellen sonderpädagogischem Förderbedarf für Klasse 1 an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg angemeldet. Angaben zur Gesamtzahl von angemeldeten Kindern mit einem speziellen Förderbedarf für Vorschulklassen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/20093.