BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20213 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Anmeldezahlen der Klasse 5 mit Förderbedarfen Die Anmelderunde für die Klasse 5 der weiterführenden Schulen ist beendet. Neben den nackten Zahlen sind besonders Förderbedarfe in LSE und nach § 12 des HmbSG interessant. Sie geben Aufschluss über die Leistungen des Hamburger Schulsystems hinsichtlich der Umsetzung der Inklusion. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insgesamt jeweils an den staatlichen Stadtteilschulen, Gymnasien, sechsjährigen Grundschulen, ReBBZ und speziellen Sonderschulen für die fünfte Klasse angemeldet? (Bitte pro Schulform in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/20161. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten LSE (nach L, S und E differenziert) wurden insgesamt jeweils an den staatlichen Stadtteilschulen, Gymnasien und sechsjährigen Grundschulen für die fünfte Klasse angemeldet? (Bitte in einer Excel -Tabelle angeben.) 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden jeweils an den einzelnen staatlichen Stadtteilschulen, Gymnasien, sechsjährigen Grundschulen, ReBBZ für die fünfte Klasse angemeldet? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Gesamtschüler-/-innenzahl und Angabe des Sozialindexes in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der genannten Schüler/-innen haben den Förderschwerpunkt LSE? (Bitte in die Tabelle zu Frage 3. einpflegen, als absolute Zahl der einzelnen Schule und als prozentuale Angabe zu der jeweiligen Gesamtschüler-/-innenschaft.) Für Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) für Klasse 5 im Schuljahr 2020/2021 nach Schulform siehe folgende Übersicht: Anmeldungen für Klasse 5 im Schuljahr 2020/2021 mit Förderbedarf LSE Schulform Lernen Sprache emot./soz. Entw. Sechsjährige Grundschule (Schulversuchsschulen ) 13 <5* 8 Gymnasium 0 <5* 25 Stadtteilschule 475 139 258 Drucksache 21/20213 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anmeldungen für Klasse 5 im Schuljahr 2020/2021 mit Förderbedarf LSE Schulform Lernen Sprache emot./soz. Entw. ReBBZ 88 9 35 Gesamtergebnis 576 155 326 Quelle: Daten der zuständigen Behörde zum Stand 11.02.2020 * Der Senat muss aus Gründen des Datenschutzes dafür Sorge tragen, dass bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ermöglicht werden. Deshalb werden in erfragten Einzelauswertungen Datenmengen kleiner als fünf entsprechend zusammengezogen wenn die erfragten Teilmengen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Rückschlüsse zulassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/20161. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf wurden insgesamt jeweils an den staatlichen Stadtteilschulen , Gymnasien, sechsjährigen Grundschulen und speziellen Sonderschulen für die fünfte Klasse angemeldet? (Bitte unter Angabe der jeweiligen Gesamtschüler-/-innenzahl und Angabe des Sozialindexes in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der aufgeführten Schüler/-innen entfielen in den einzelnen Schulformen jeweils auf die Förderschwerpunkte Autismus, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, schwerstmehrfache Behinderung? (Bitte die einzelnen Förderschwerpunkte nach Schulformen differenziert in einer Excel-Tabelle angeben.) Für die Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit einem speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf für Klasse 5 im Schuljahr 2020/2021 nach Schulform siehe folgende Übersicht: Anmeldungen für Klasse 5 im Schuljahr 2020/2021 mit speziellem Förderbedarf Schulform Autismus gE Hören KuM Sehen Mehrfachbehindert/ intensiver Assistenzbedarf Sonderschule <5* 14 11 24 7 13 Grundschule 0 10 <5* <5* 0 0 Gymnasium <5* 0 5 <5* 0 0 Stadtteilschule 11 35 10 22 <5* 0 Gesamtergebnis 16 59 - 49 - 13 Quelle: Daten der zuständigen Behörde zum Stand 11.02.2020 * Der Senat muss aus Gründen des Datenschutzes dafür Sorge tragen, dass bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ermöglicht werden. Deshalb werden in erfragten Einzelauswertungen Datenmengen kleiner als fünf entsprechend zusammengezogen wenn die erfragten Teilmengen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Rückschlüsse zulassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/20161. b. Wie viele Schüler/-innen mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf wurden jeweils an den einzelnen staatlichen Stadtteilschulen , Gymnasien, sechsjährigen Grundschulen und speziellen Sonderschulen für die fünfte Klasse angemeldet? (Bitte nach Schulform differenziert in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Drs. 21/20161.