BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20219 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfhard Ploog (CDU) vom 18.02.20 und Antwort des Senats Betr.: In Hamburg in Würde altern – Ist das Projekt „Wohnen bleiben im Quartier “ inzwischen mehr als nur eine Ankündigung? In Drs. 21/15695 informierte der Senat darüber, dass er im Rahmen des Programms „Wohnen bleiben im Quartier“ plane, bis zu 20 Wohnprojekte neu in Hamburg zu schaffen. Das Ziel seien 40 bis 80 barrierefreie Wohnungen samt Unterstützungsangeboten, um Senioren ein möglichst langes selbstständiges Leben in der Nachbarschaft zu ermöglichen. Für die Jahre 2019 und 2020 wurde die Bürgerschaft mit Drs. 21/18958 um die Freigabe von 60 000 Euro je Koordinator zum Aufbau von Nachbarschaftsaktivitäten ersucht. Für das Jahr 2019 waren bereits zwei sogenannte Kümmerer bewilligt , weitere sollten im Jahr 2020 folgen. Die Förderrichtlinie für das Projekt gilt bis Ende 2023. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Förderrichtlinie „Wohnen bleiben im Quartier“ ist zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten . Die Bewilligungsvoraussetzungen sind der Förderrichtlinie (vergleiche https://www.hamburg.de/fachinformationen-pflege/4819524/foerderrichtlinie/) zu entnehmen . Die zuständige Behörde hat Beratungsgespräche mit mehreren potenziellen Trägern geführt. Wenn das geplante Projekt nach Trägerberatung positiv bewertet wird, wird dem Träger zur Antragstellung geraten. Bis der Träger vollständige Antragsunterlagen eingereicht hat und das Bewilligungsverfahren abschließend durchgeführt worden ist, ist ein längerer Zeitraum einzuplanen. Bei der Antragsbearbeitung und Bewilligung muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Eigenmittel zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme beim Träger zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden 2019 noch keine Projekte nach der Förderrichtlinie „Wohnen bleiben im Quartier“ gefördert. Der zuständigen Behörde liegt seit dem 26. September 2019 ein Förderantrag vor, der sich im Bewilligungsverfahren befindet. Das Bewilligungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche zwei Wohnprojekte welcher Träger erhielten bereits im Jahr 2019 Förderung aus dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“? 2. Für welchen Zeitraum in welcher Höhe wurde ihnen die Förderung zugesagt ? 3. Ist mit der Förderung eine konkrete Verwendung der Mittel (Personal-, Sachkosten, Veranstaltungsbudget) vorgesehen oder kann der Träger diese auflagenfrei verwenden? 4. Welche Aufgaben soll der jeweils bewilligte Koordinator übernehmen? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/20219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Macht der Senat Vorgaben bezüglich der Qualifikation der Koordinatoren ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Vorzulegen ist gemäß § 7 Absatz 2 i.V.m. § 1 Absätze 4 und 5 der Förderrichtlinie eine Stellenbeschreibung. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens und der Einstufung wird auch die Qualifikation des potenziellen Stelleninhabers beziehungsweise der potenziellen Stelleninhaberin überprüft. 6. Liegen dem Senat weitere Anträge auf Förderung nach dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ vor? Wenn ja, seit wann? 7. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils wann genehmigt? 8. Welche Wohnprojekte welcher Träger erhalten infolge der Genehmigung nach dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ seit dem Jahr 2020 Förderung in welcher Höhe für welchen Zeitraum für welche Aufgaben? Siehe Vorbemerkung. 9. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, wer Mittel aus dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ erhält? Welche Rolle spielen jeweils das eingereichte Konzept, der Eingangsstempel auf dem Antrag, die gleichmäßige Verteilung über die ganze Stadt, die Einordnung im Sozialmonitoring, demografische Aspekte des Stadtteils? Siehe Vorbemerkung.