BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20221 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Andrea Oelschläger (AfD) vom 18.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Umbauarbeiten an der Stellinger Chaussee – Was steckt dahinter? An der Stellinger Chaussee 32 – 34, Ecke Amsinckpark, werden offenbar seit geraumer Zeit die dort gepflanzten Eichen und Buchen gefällt, nachdem es über Jahre immer wieder Ärger wegen der geschützten Bäume gegeben hatte . Besorgte Anwohner befürchten zudem, dass die zum Teil alten Gebäude in der Straße abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden sollen. Ferner monieren die Anlieger, es komme regelmäßig zu unangekündigten Verkehrsbehinderungen durch Lkws, die zur Entsorgung der Baum- und Pflanzenreste herangezogen würden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum werden die besagten Bäume an der Stellinger Chaussee gefällt? 2. Ist geplant, in der Stellinger Chaussee Gebäude zugunsten von Neubauten abzureißen? Falls ja, wo genau und was für Objekte sollen auf ihrem Gebiet entstehen ? 3. Standen die besagten Eichen und Buchen in der Stellinger Chaussee unter Schutz? Falls ja, wann beziehungsweise warum wurde dieser Schutz aufgehoben ? Das Grundstück Stellinger Chaussee 34a und die Zuwegung zu dem Grundstück sind seit Kurzem im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Eimsbüttel. Das Bezirksamt Eimsbüttel ist somit für die Verkehrssicherheit zuständig. Bei Kontrollen wurden zwei Bäume, eine Weide und eine Buche aufgrund mangelnder Standsicherheit als nicht mehr verkehrssicher eingestuft und mussten aufgrund bestehender „Gefahr in Verzug“ kurzfristig gefällt werden. Darüber hinaus wurden in der Zuwegung zu den Grundstücken Stellinger Chaussee 30, 32, 34a und 34b ebenfalls Schnittmaßnahmen durchgeführt. Die wegebegleitenden Gehölze wurden zurückgeschnitten und teilweise auf den Stock gesetzt. Die Sträucher werden in der kommenden Vegetationsperiode wieder frisch austreiben. Darüber hinausgehende Maßnahmen auf dem Grundstück werden erst begonnen, wenn eine inhaltliche Befassung zur Nutzung des Grundstücks durch die Verwaltung unter Beteiligung der Bezirksversammlung stattgefunden hat. In diesem Kontext wird auch geprüft, ob und in welcher Form Nachpflanzungen auf dem Grundstück möglich und sinnvoll sind. Drucksache 21/20221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Sind die Anwohner im Vorfeld über die Vorgänge informiert worden? Falls ja, wann und inwiefern? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. 5. Wie oft haben die Anwohner bislang staatliche Stellen zu den Vorgängen konsultiert? 6. Wann ist dabei konkret Auskunft erteilt worden? Hierzu liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.