BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20228 21. Wahlperiode 25.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 19.02.20 und Antwort des Senats Betr.: „… die Cops“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Im Rahmen der als bekannt vorausgesetzten „Oma- und …-Affäre“ des WDR gibt es auf der YouTube-Plattform ein Video, welches mit „… die Cops“ übertitelt ist und in dem ein Potpourri mit menschenverachtenden Inhalten als „Chorgesang“ dargeboten wird. Das Video wurde vom NDR eingestellt. Ein „Song“ – nämlich „Cop…“ von Haftbefehl – ist sogar als jugendgefährdend von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – sowohl im Ursprungsvideo als auch als Textdarbietung – indiziert! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Das Video befindet sich trotz heftiger Proteste im Kommentarbereich seit 28.03.2018 auf der Plattform und hatte mit Stand vom 14.01.2020 347 133 Zugriffe zu verzeichnen. Das Verbleiben des Videos – trotz der Proteste und des strafrechtlich relevanten Hintergrundes – kann nur als bewusste Provokation und als Gesinnungsakt aufgefasst werden. Hierbei nutzt die Moderation noch technische Manipulationen, um die Beschwerdezahlen herunterzusetzen . Laut Kommentarbereich war der letzte Kommentar vor einem Monat. Dies ist allerdings falsch! Vielmehr ist man dazu übergegangen, dass selbst abgegebene Kommentare zwar von dem eingeloggten Poster gesehen werden, alle anderen aber nicht. Loggt man sich nicht ein und schaut die Kommentare an, stellt man fest, dass der letzte Kommentar vor einem Monat ausgewiesen wird. Die eigenen Kommentare – und auch die von vermutlich vielen anderen – werden nicht mehr gezeigt. Offenbar will man damit suggerieren , dass die Empörung abgeklungen ist. Aufgrund der strafrechtlichen Relevanz des Beitrages dürfte mittlerweile ein Ermittlungsverfahren zumindest gegen den Intendanten des NDR sowie anderer Verantwortlicher wegen Volksverhetzung pp. bei der StA Hamburg laufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde hat die Redaktion von STRG_F sich am 27. März 2018 mit einer Reportage, die auch das Video mit dem Titel „Fick die Cops“ – warum hassen Rapper die Polizei?“ enthält, kritisch mit dem Polizistenhass im deutschsprachigen Hip Hop auseinandergesetzt. Das Thema ist relevant: Hip-Hop- Lieder mit dezidiert polizistenfeindlichen Texten werden millionenfach gehört. Um zu verdeutlichen, was die Jugendlichen täglich konsumieren und in ihr Weltbild aufnehmen , hat die Redaktion ein auch als solches bezeichnetes „Experiment“ durchgeführt: Ein Komponist wurde beauftragt, eine klassische Partitur zu erstellen und einen Chor die Originaltexte singen zu lassen. Keine einzige Textzeile stammt von der Redaktion; Drucksache 21/20228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 es handelt sich ausschließlich um Zitate aus Hip-Hop-Liedern. Ziel ist es zu zeigen, welche drastischen Auswirkungen solche Texte auf die Arbeit der Polizei und der Polizistinnen und Polizisten persönlich haben können, und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Genre Gangster-Rap bei Jugendlichen zu erreichen Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks wie folgt: 1. War dem Senat, eingedenk des vom Senat ratifizierten Staatsvertrages, dieser unsägliche Vorgang bekannt? 2. Was gedenkt der Senat angesichts dieser Sachlage zu unternehmen? 3. Hat der Senat möglicherweise schon reagiert? 4. Wenn ja, welche Maßnahmen sind eingeleitet worden? 5. Wird der Senat personelle Konsequenzen fordern? Zur Programmgestaltung und Berichterstattung des NDR, zur verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit und zur Verantwortung des Intendanten gemäß § 29 NDR-Staatsvertag siehe Drs. 21/20078. Im Zusammenhang mit dem von den Fragestellungen umfassten Sachverhalt gingen bei der Polizei Hamburg über die Staatsanwaltschaft Hamburg am 19. Februar 2020 drei Strafanzeigen ein. Es handelt sich dabei um derzeit noch nicht abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen erfolgen unabhängig von Weisungen. 6. Welche finanziellen Mittel wurden für die Produktion des Videos aufgewendet ? 7. Mit welchen finanziellen Mitteln wird das für das Video verantwortliche Reportageformat „STRG_F“ vom NDR ausgestattet (bitte nach Jahr und Aufwendungsart aufschlüsseln)? Das Video ist Teil einer Reportage, deswegen kann keine Einzelkostenberechnung für den Ausschnitt vorgelegt werden. Die Produktionskosten für die Reportage lagen bei rund 11.000 Euro. Der Chor hat kein Geld für die Produktion erhalten. Das Format STRG_F wird finanziert aus einem gemischten Etat-Ansatz der Panorama-Redaktion, sodass die Ermittlung eines „Budgets“ nur durch eine aufwendige nachträgliche Auswertung und nicht in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist.