BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20233 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Flächenvorsorge für Kindertagesstätten und Platznachweisverfahren im Bezirk Hamburg-Nord Die Zahl der Null- bis Sechsjährigen in Hamburg hat sich erfreulicherweise von 2015 auf 2018 von rund 105 000 auf fast 117 000 erhöht. Diese Tendenz soll auch 2019 nicht gebrochen sein. Es stellt sich demnach genauso wie für den Bereich der Schulen die Frage, ob für die Kindertagesbetreuung dieser Kinder ausreichend Flächen zur Verfügung stehen beziehungsweise Flächenvorsorge getroffen worden ist. Im Zusammenhang mit der Kita-Planung wird auch das Thema der Platznachweisverfahren diskutiert. Laut Drs. 21/18928 waren alleine im November 2019 in Harburg 65 offene Platznachweisverfahren zu verzeichnen. Daher ist es angebracht, die Kita-Platznachweisverfahren und die Flächenvorsorge für Kindertagesstätten in den Bezirken abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unternimmt vielfältige Anstrengungen , um gemeinsam mit den Bezirksämtern und in Kooperation mit anderen Behörden die Träger beim Kita-Ausbau zu unterstützen (siehe Drs. 21/18928 und 21/19294). So steuern der Senat und die Bezirksämter über Bebauungspläne, städtebauliche Verträge , Konzeptausschreibungsverfahren und/oder Direktvergaben die Verwendung von Grundstücken und haben somit Einfluss auf die Lage, Anzahl und Größe der Kitas bei Neubauvorhaben. Die Zahl der Kitas im Kita-Gutschein-System im Bezirk Hamburg-Nord hat sich seit Ende 2010 bis zum Stichtag 25.02.2020 um 33 Prozent auf 190 Einrichtungen erhöht. Die Versorgungssituation in Hamburg-Nord hat sich somit in den letzten Jahren verbessert . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gemeinbedarfsflächen für Zwecke der Kindertagesbetreuung sind im Bezirk Hamburg-Nord in den bestehenden Bebauungsplänen festgelegt? a. Welche dieser Flächen werden bereits für Kindertageseinrichtungen genutzt? b. Welche Flächen stehen noch zur Verfügung? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung von rund 260 Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/20233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wie groß sind die Außenspielgelände der auf den Gemeinbedarfsflächen eingerichteten Kindertageseinrichtungen? Die Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 1. August 2012 wirksam geworden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde genehmigt seitdem grundsätzlich nur Kitas mit ausreichend großen, für Krippenkinder direkt angebundenen Außenspielflächen. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen können Abweichungen auf Antrag genehmigt werden. Kitas, die vor diesem Zeitpunkt eine Bewilligung für die Betreuung von Kindern erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Die regelhafte Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde im Rahmen des konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) erfolgt seit dem 1. Juli 2017. Ohne eine daraus resultierende baurechtliche Nutzungsgenehmigung darf keine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt werden. Erst seit der regelhaften Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist eine noch weitergehende Durchsetzung der Anforderungen an die Größe des Außenspielgeländes möglich. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten vom zuständigen Bezirksamt nicht erfasst. 2. Wie steht es mit den Bebauungsplänen, die im Bezirk Hamburg-Nord noch nicht verabschiedet, sondern im Bebauungsplanverfahren sind? a. Welche Pläne sind im Bebauungsplanverfahren? 1. Alsterdorf 19 2. Barmbek-Nord 18 3. Barmbek-Nord 38 4. Barmbek-Nord 40 5. Barmbek-Nord 41 6. Barmbek-Nord 43 7. Barmbek-Süd 2 8. Barmbek-Süd 35 9. Dulsberg 6/Barmbek-Süd 7 10. Dulsberg 7 11. Eppendorf 4 12. Eppendorf 17 13. Eppendorf 25 14. Eppendorf 26/Alsterdorf 23 15. Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 16. Groß Borstel 6 17. Groß Borstel 9 18. Groß Borstel 30 19. Groß Borstel 31 20. Hohenfelde 10 21. Hohenfelde 11 22. Langenhorn 7 23. Langenhorn 68 24. Langenhorn 78 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20233 3 25. Ohlsdorf 28 26. Ohlsdorf 30 27. Winterhude 7 – Änderung 28. Winterhude 40 29. Winterhude 70 30. Winterhude 73 31. Winterhude 74 32. Winterhude 81/Barmbek-Nord 81 b. In welchen Bebauungsplänen sind Flächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen? c. Soweit in Bebauungsplänen, die sich im Planverfahren befinden, keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen sind, waren welche Erwägungen für den Verzicht auf solche Flächen ausschlaggebend? Flächen für Kindertageseinrichtungen werden planungsrechtlich gesichert, wenn die fachliche Sach- und Abwägungslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung entsprechende Festsetzungen erfordert. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ist nicht immer eine Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich, da Kindertageseinrichtungen auch allgemein oder ausnahmsweise in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten , allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten, urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten zulässig sind. So besteht eine höhere Flexibilität zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen und zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage nach Kita- Plätzen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Zahl der in Hamburg tatsächlich vorhandenen rund 1 140 Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen , die Zahl der in Bebauungsplänen dafür festgesetzten Flächen erheblich übersteigt . 3. In welchen Bebauungsplänen im Bezirk Hamburg-Nord sind keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertageseinrichtungen vorgesehen? a. Was waren die für den Verzicht auf Flächenvorsorge ausschlaggebenden Erwägungen? b. Wie wird sichergestellt, dass gleichwohl auch in diesen Bereichen noch neue Kindertageseinrichtungen geschaffen werden können? Siehe Antwort zu 2. c. sowie Vorbemerkung. 4. Welche Kindertageseinrichtungen im Bezirk Hamburg-Nord verfügen über kein Außenspielgelände mit mindestens 6 m² Fläche pro Kind? 5. Welche Kindertageseinrichtungen in Hamburg-Nord verfügen über kein Außengelände von mindestens 6 m² pro betreutes Kind im Elementaralter ? Daten zur Größe der Kita-Außenspielgelände werden seitens des zuständigen Bezirksamtes statistisch nicht erfasst. Entsprechende Angaben wären nur durch eine manuelle Auswertung der circa 195 bezirklichen Baugenehmigungsakten zu ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 6. Wie ist sichergestellt, dass für die Kinder in den Fällen, in denen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung stehen, Spielmöglichkeiten im Freien zur Verfügung stehen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde lässt sich in jedem Einzelfall vor Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den Träger der Einrichtung nachweisen, dass Drucksache 21/20233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ein für die Nutzergruppe geeigneter öffentlicher Spielplatz, den die Kinder fußläufig in maximal 15 Minuten erreichen können, vorhanden ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 7. Wie viele Kitas im Bezirk Hamburg-Nord konnten nicht gebaut werden, da die nötigen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung standen ? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden vom zuständigen Bezirksamt nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung von mehreren Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele Platznachweisverfahren wurden seit 2018 in Hamburg-Nord angestrebt? Bitte jährlich aufschlüsseln. 9. Wie viele offene Platznachweisverfahren wurden seit 2018 in Hamburg- Nord bearbeitet? Bitte jährlich aufschlüsseln. Seit Ende 2018 wird die Anzahl der Nachweisverfahren monatlich von den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter systematisch erfasst. Im Bezirk Hamburg -Nord wurden für diesen Zeitraum im Jahr 2018 neun Anträge auf Nachweisverfahren gestellt. Im Jahr 2019 sind 37 Anträge auf Nachweisverfahren eingegangen und für das Jahr 2020 bisher vier. 10. In wie vielen Fällen konnte im Platznachweisverfahren seit 2018 in Hamburg-Nord Abhilfe geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln. a. In wie vielen Fällen konnte in Hamburg-Nord Abhilfe selbst geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln. b. In wie vielen Fällen musste die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einbezogen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln . Die Abteilung Kindertagesbetreuung des Bezirksamts Hamburg-Nord konnte in keinem der neun Fälle aus 2018 selbst Abhilfe schaffen, in acht der Fälle wurde die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen. In allen 37 Fällen in 2019 wurde die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen, in drei der Fälle konnte durch das Bezirksamt Abhilfe geschaffen werden. Bis heute hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in allen fünf Fällen in 2020 die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen und in einem der Fälle selbst einen Kita-Platz vermitteln können. Ein Platznachweisverfahren gilt im Übrigen als beendet, wenn ein freier Kita-Platz vermittelt werden konnte und ein Betreuungsvertrag mit einer Kita abgeschlossen wird oder wenn zwei anspruchserfüllende freie Kita-Plätze den Eltern angeboten werden konnten. Darüber hinaus erledigen sich einige Platznachweisverfahren, ohne dass dies dem Bezirksamt oder der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde bekannt wird, weil zum Beispiel Eltern selbst einen Betreuungsplatz finden oder die Familie umzieht.