BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20235 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Flächenvorsorge für Kindertagesstätten und Platznachweisverfahren im Bezirk Bergedorf Die Zahl der Null- bis Sechsjährigen in Hamburg hat sich erfreulicherweise von 2015 auf 2018 von rund 105 000 auf fast 117 000 erhöht. Diese Tendenz soll auch 2019 nicht gebrochen sein. Es stellt sich demnach genauso wie für den Bereich der Schulen die Frage, ob für die Kindertagesbetreuung dieser Kinder ausreichend Flächen zur Verfügung stehen beziehungsweise Flächenvorsorge getroffen worden ist. Im Zusammenhang mit der Kita-Planung wird auch das Thema der Platznachweisverfahren diskutiert. Laut Drs. 21/18928 waren alleine im November 2019 in Harburg 65 offene Platznachweisverfahren zu verzeichnen. Daher ist es angebracht, die Kita-Platznachweisverfahren und die Flächenvorsorge für Kindertagesstätten in den Bezirken abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unternimmt vielfältige Anstrengungen , um gemeinsam mit den Bezirksämtern und in Kooperation mit anderen Behörden die Träger beim Kita-Ausbau zu unterstützen (siehe Drs. 21/18928 und 21/19294). So steuern der Senat und die Bezirksämter über Bebauungspläne, Städtebauliche Verträge , Konzeptausschreibungsverfahren und/oder Direktvergaben die Verwendung von Grundstücken und haben somit Einfluss auf die Lage, Anzahl und Größe der Kitas bei Neubauvorhaben. Die Zahl der Kitas im Kita-Gutschein-System im Bezirk Bergedorf hat sich seit Ende 2010 bis zum Stichtag 25.02.2020 um 30 Prozent auf 65 Einrichtungen erhöht. Die Versorgungssituation in Bergedorf hat sich somit in den letzten Jahren verbessert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gemeinbedarfsflächen für Zwecke der Kindertagesbetreuung sind im Bezirk Bergedorf in den bestehenden Bebauungsplänen festgelegt ? 1. Lohbrügge 49 2. Lohbrügge 18 3. Lohbrügge 21 4. Neuengamme 7 5. Lohbrügge 87 6. Bergedorf 39 Drucksache 21/20235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Altengamme 10 8. Curslack 17 9. Bergedorf 84 10. Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 11. Allermöhe 21/Billwerder 15 a. Welche dieser Flächen werden bereits für Kindertageseinrichtungen genutzt? Mit Ausnahme einer Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplangebiet Neuengamme 7 sowie zwei von drei Gemeinbedarfsflächen im Bebauungsplangebiet Allermöhe 25/ Billwerder 21/Bergedorf 87 werden alle aufgeführten Flächen für Kindertageseinrichtungen genutzt. b. Welche Flächen stehen noch zur Verfügung? Es stehen noch zwei von drei Gemeinbedarfsflächen im Bebauungsplangebiet Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 sowie eine Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplangebiet Neuengamme 7 zur Verfügung. c. Wie groß sind die Außenspielgelände der auf den Gemeinbedarfsflächen eingerichteten Kindertageseinrichtungen? Die Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 1. August 2012 wirksam geworden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde genehmigt seitdem grundsätzlich nur Kitas mit ausreichend großen, für Krippenkinder direkt angebundenen Außenspielflächen. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen können Abweichungen auf Antrag genehmigt werden. Kitas, die vor diesem Zeitpunkt eine Bewilligung für die Betreuung von Kindern erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Die regelhafte Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde im Rahmen des konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) erfolgt seit dem 1. Juli 2017. Ohne eine daraus resultierende baurechtliche Nutzungsgenehmigung darf keine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt werden. Erst seit der regelhaften Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist eine noch weiter gehende Durchsetzung der Anforderungen an die Größe des Außenspielgeländes möglich. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten vom zuständigen Bezirksamt nicht erfasst. 2. Wie steht es mit den Bebauungsplänen, die im Bezirk Bergedorf noch nicht verabschiedet, sondern im Bebauungsplanverfahren sind? a. Welche Pläne sind im Bebauungsplanverfahren? 1. Bergedorf 65, Änderung 2. Bergedorf 67/Lohbrügge 70, Änderung 3. Bergedorf 99 4. Bergedorf 105 5. Bergedorf 106 6. Bergedorf 108/Altengamme 11 7. Bergedorf 111 8. Bergedorf 113 9. Bergedorf 119/Curslack 21 10. Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2 11. Kirchwerder 33 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20235 3 12. Kirchwerder 34 13. Lohbrügge 91 14. Lohbrügge 95/Bergedorf 121/Neuallermöhe 3 15. Ochsenwerder 14 b. In welchen Bebauungsplänen sind Flächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen? 1. Bergedorf 105 2. Bergedorf 111 3. Bergedorf 113 4. Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2 c. Soweit in Bebauungsplänen, die sich im Planverfahren befinden, keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen sind, waren welche Erwägungen für den Verzicht auf solche Flächen ausschlaggebend? Flächen für Kindertageseinrichtungen werden planungsrechtlich gesichert, wenn die fachliche Sach- und Abwägungslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung entsprechende Festsetzungen erfordert. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ist nicht immer eine Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich, da Kindertageseinrichtungen auch allgemein oder ausnahmsweise in Kleinsiedlungsgebieten, Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten, Besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten , Mischgebieten, Urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten zulässig sind. So besteht eine höhere Flexibilität zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen und zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage nach Kita- Plätzen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Zahl der in Hamburg tatsächlich vorhandenen rund 1 140 Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen , die Zahl der in Bebauungsplänen dafür festgesetzten Flächen erheblich übersteigt . 3. In welchen Bebauungsplänen im Bezirk Bergedorf sind keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertageseinrichtungen vorgesehen? a. Was waren die für den Verzicht auf Flächenvorsorge ausschlaggebenden Erwägungen? b. Wie wird sichergestellt, dass gleichwohl auch in diesen Bereichen noch neue Kindertageseinrichtungen geschaffen werden können? Siehe Antwort zu 2. c. sowie Vorbemerkung. 4. Welche Kindertageseinrichtungen im Bezirk Bergedorf verfügen über kein Außenspielgelände mit mindestens 6 m² Fläche pro Kind? 5. Welche Kindertageseinrichtungen in Bergedorf verfügen über kein Außengelände von mindestens 6 m² pro betreutes Kind im Elementaralter ? Daten zur Größe der Kita-Außenspielgelände werden seitens des zuständigen Bezirksamtes statistisch nicht erfasst. Entsprechende Angaben wären nur durch eine manuelle Auswertung der rund 65 bezirklichen Baugenehmigungsakten zu ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 6. Wie ist sichergestellt, dass für die Kinder in den Fällen, in denen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung stehen, Spielmöglichkeiten im Freien zur Verfügung stehen? Drucksache 21/20235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde lässt sich in jedem Einzelfall vor Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den Träger der Einrichtung nachweisen, dass ein für die Nutzergruppe geeigneter öffentlicher Spielplatz, den die Kinder fußläufig in maximal 15 Minuten erreichen können, vorhanden ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 7. Wie viele Kitas im Bezirk Bergedorf konnten nicht gebaut werden, da die nötigen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung standen? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden vom zuständigen Bezirksamt nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung von mehreren Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele Platznachweisverfahren wurden seit 2018 im Bezirk Bergedorf angestrebt? Bitte jährlich aufschlüsseln. 9. Wie viele offene Platznachweisverfahren wurden seit 2018 im Bezirk Bergedorf bearbeitet? Bitte jährlich aufschlüsseln. Seit Ende 2018 wird die Anzahl der Nachweisverfahren monatlich von den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter systematisch erfasst. Im Bezirk Bergedorf wurden für diesen Zeitraum im Jahr 2018 vier Anträge auf Nachweisverfahren gestellt. Im Jahr 2019 sind 20 Anträge auf Nachweisverfahren eingegangen und für das Jahr 2020 bisher eins. 10. In wie vielen Fällen konnte im Platznachweisverfahren seit 2018 im Bezirk Bergedorf Abhilfe geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln . a. In wie vielen Fällen konnte im Bezirk Bergedorf selbst Abhilfe geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln. b. In wie vielen Fällen musste die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einbezogen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln . Die Abteilung Kindertagesbetreuung des Bezirksamts Bergedorf hat in allen vier Fällen aus 2018 einen Kita-Platz nachweisen können. In 2019 konnte das Bezirksamt Bergedorf ebenfalls in allen 20 Fällen Abhilfe schaffen. Für das Jahr 2020 konnte bislang ein Kita-Platz nachgewiesen werden. In keinem der Fälle seit 2018 wurde die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen. Ein Platznachweisverfahren gilt im Übrigen als beendet, wenn ein freier Kita-Platz vermittelt werden konnte und ein Betreuungsvertrag mit einer Kita abgeschlossen wird oder wenn zwei anspruchserfüllende freie Kita-Plätze den Eltern angeboten werden konnten. Darüber hinaus erledigen sich einige Platznachweisverfahren, ohne dass dies dem Bezirksamt oder der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde bekannt wird, weil zum Beispiel Eltern selbst einen Betreuungsplatz finden oder die Familie umzieht.