BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20238 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Flächenvorsorge für Kindertagesstätten im Bezirk Altona Die Zahl der Null- bis Sechsjährigen in Hamburg hat sich erfreulicherweise von 2015 auf 2018 von rund 105 000 auf fast 117 000 erhöht. Diese Tendenz soll auch 2019 nicht gebrochen sein. Es stellt sich demnach genauso wie für den Bereich der Schulen die Frage, ob für die Kindertagesbetreuung dieser Kinder ausreichend Flächen zur Verfügung stehen beziehungsweise Flächenvorsorge getroffen worden ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unternimmt vielfältige Anstrengungen , um gemeinsam mit den Bezirksämtern und in Kooperation mit anderen Behörden die Träger beim Kita-Ausbau zu unterstützen (siehe Drs. 21/18928 und 21/19294). So steuern der Senat und die Bezirksämter über Bebauungspläne, Städtebauliche Verträge , Konzeptausschreibungsverfahren und/oder Direktvergaben die Verwendung von Grundstücken und haben somit Einfluss auf die Lage, Anzahl und Größe der Kitas bei Neubauvorhaben. Die Zahl der Kitas im Kita-Gutschein-System im Bezirk Altona hat sich seit Ende 2010 bis zum Stichtag 25.02.2020 um 22 Prozent auf 204 Einrichtungen erhöht. Die Versorgungssituation in Altona hat sich somit in den letzten Jahren verbessert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gemeinbedarfsflächen für Zwecke der Kindertagesbetreuung sind im Bezirk Altona in den bestehenden Bebauungsplänen festgelegt? 1. Altona-Nord 4 2. Altona-Nord 12 3. Bahrenfeld 37/Eidelstedt 64 4. Durchführungsplan 325 5. Iserbrook 15 6. Lurup 1 7. Lurup 21 8. Lurup 51 9. Lurup 56 10. Lurup 58 11. Nienstedten 7 Drucksache 21/20238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 12. Osdorf 14/Lurup 16 13. Osdorf 21 14. Osdorf 33 15. Othmarschen 19/Ottensen 51 16. Ottensen 35 17. Ottensen 43 18. Rissen 39 19. Rissen 40 20. Teil-Bebauungsplan 424 21. Teil-Bebauungsplan 474 a. Welche dieser Flächen werden bereits für Kindertageseinrichtungen genutzt? b. Welche Flächen stehen noch zur Verfügung? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung der Akten zu den 21 Bebauungsplanverfahren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Wie groß sind die Außenspielgelände der auf den Gemeinbedarfsflächen eingerichteten Kindertageseinrichtungen? Die Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 1. August 2012 wirksam geworden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde genehmigt seitdem grundsätzlich nur Kitas mit ausreichend großen, für Krippenkinder direkt angebundenen Außenspielflächen. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen können Abweichungen auf Antrag genehmigt werden. Kitas, die vor diesem Zeitpunkt eine Bewilligung für die Betreuung von Kindern erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Die regelhafte Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde im Rahmen des konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) erfolgt seit dem 1. Juli 2017. Ohne eine daraus resultierende baurechtliche Nutzungsgenehmigung darf keine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt werden. Erst seit der regelhaften Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist eine noch weiter gehende Durchsetzung der Anforderungen an die Größe des Außenspielgeländes möglich. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten vom zuständigen Bezirksamt nicht erfasst 2. Wie steht es mit den Bebauungsplänen, die im Bezirk Altona noch nicht verabschiedet, sondern im Bebauungsplanverfahren sind? a. Welche Pläne sind im Bebauungsplanverfahren? 1. Altona-Altstadt 17 - 1. Änderung 2. Altona-Altstadt 29 - 1. Änderung 3. Altona-Altstadt 40 - 1. Änderung 4. Altona-Altstadt 56/Ottensen 59 5. Altona-Nord 28 6. Bahrenfeld 35 - 1. Änderung 7. Bahrenfeld 39 - 1. Änderung 8. Bahrenfeld 66 9. Bahrenfeld 68 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20238 3 10. Bahrenfeld 71 11. Bahrenfeld 73 12. Bahrenfeld 74 13. Bahrenfeld 75 14. Blankenese 6 - 1. Änderung 15. Blankenese 20 - 1. Änderung 16. Blankenese 34 - 1. Änderung 17. Lurup 58 - 1. Änderung 18. Lurup 66 19. Lurup 68 20. Osdorf 43 - 1. Änderung 21. Osdorf 47 22. Osdorf 48 23. Othmarschen 19/Ottensen 51 - 1. Änderung 24. Othmarschen 46 25. Ottensen 12 - 1. Änderung 26. Ottensen 45 - 1. Änderung 27. Ottensen 49 - 1. Änderung 28. Ottensen 60 29. Ottensen 67 30. Ottensen 71 31. Rissen 39 - 1. Änderung 32. Rissen 52 33. Rissen 53 34. Sülldorf 7/Iserbrook 19 - 1. Änderung 35. Sülldorf 9 - 1. Änderung 36. Sülldorf 23/Iserbrook 27 37. Sülldorf 24 38. Sülldorf 25 b. In welchen Bebauungsplänen sind Flächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen? Ottensen 71. c. Soweit in Bebauungsplänen, die sich im Planverfahren befinden, keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen sind, waren welche Erwägungen für den Verzicht auf solche Flächen ausschlaggebend? Flächen für Kindertageseinrichtungen werden planungsrechtlich gesichert, wenn die fachliche Sach- und Abwägungslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung entsprechende Festsetzungen erfordert. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ist nicht immer eine Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich, da Kindertageseinrichtungen auch allgemein oder ausnahmsweise in Kleinsiedlungsgebieten, Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten, Besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten , Mischgebieten, Urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten zulässig sind. So besteht eine höhere Flexibilität zur Errichtung von Kin- Drucksache 21/20238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dertageseinrichtungen und zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage nach Kita- Plätzen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Zahl der in Hamburg tatsächlich vorhandenen rund 1 140 Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen , die Zahl der in Bebauungsplänen dafür festgesetzten Flächen erheblich übersteigt . 3. In welchen Bebauungsplänen im Bezirk Altona sind keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertageseinrichtungen vorgesehen? a. Was waren die für den Verzicht auf Flächenvorsorge ausschlaggebenden Erwägungen? b. Wie wird sichergestellt, dass gleichwohl auch in diesen Bereichen noch neue Kindertageseinrichtungen geschaffen werden können? Siehe Antwort zu 2. c. sowie Vorbemerkung. 4. Welche Kindertageseinrichtungen im Bezirk Altona verfügen über kein Außenspielgelände mit mindestens 6 m² Fläche pro Kind? 5. Welche Kindertageseinrichtungen in Altona verfügen über kein Außengelände von mindestens 6 m² pro betreutes Kind im Elementaralter? Daten zur Größe der Kita-Außenspielgelände werden seitens des zuständigen Bezirksamtes statistisch nicht erfasst. Entsprechende Angaben wären nur durch eine manuelle Auswertung der rund 200 bezirklichen Baugenehmigungsakten zu ermitteln. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 6. Wie ist sichergestellt, dass für die Kinder in den Fällen, in denen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung stehen, Spielmöglichkeiten im Freien zur Verfügung stehen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde lässt sich in jedem Einzelfall vor Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den Träger der Einrichtung nachweisen, dass ein für die Nutzergruppe geeigneter öffentlicher Spielplatz, den die Kinder fußläufig in maximal 15 Minuten erreichen können, vorhanden ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 7. Wie viele Kitas im Bezirk Altona konnten nicht gebaut werden, da die nötigen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung standen? Dem Bezirksamt Altona sind keine Fälle bekannt, in denen wegen fehlender Außenspielflächen die Baugenehmigung für eine Kita versagt wurde.