BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20239 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Flächenvorsorge für Kindertagesstätten und Platznachweisverfahren im Bezirk Eimsbüttel Die Zahl der Null- bis Sechsjährigen in Hamburg hat sich erfreulicherweise von 2015 auf 2018 von rund 105 000 auf fast 117 000 erhöht. Diese Tendenz soll auch 2019 nicht gebrochen sein. Es stellt sich demnach genauso wie für den Bereich der Schulen die Frage, ob für die Kindertagesbetreuung dieser Kinder ausreichend Flächen zur Verfügung stehen beziehungsweise Flächenvorsorge getroffen worden ist. Im Zusammenhang mit der Kita-Planung wird auch das Thema der Platznachweisverfahren diskutiert. Laut Drs. 21/18928 waren alleine im November 2019 in Harburg 65 offene Platznachweisverfahren zu verzeichnen. Daher ist es angebracht, die Kita-Platznachweisverfahren und die Flächenvorsorge für Kindertagesstätten in den Bezirken abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unternimmt vielfältige Anstrengungen , um gemeinsam mit den Bezirken und in Kooperation mit anderen Behörden die Träger beim Kita-Ausbau zu unterstützen (siehe Drs. 21/18928 und 21/19294). So steuern der Senat und die Bezirksämter über Bebauungspläne, Städtebauliche Verträge , Konzeptausschreibungsverfahren und/oder Direktvergaben die Verwendung von Grundstücken und haben somit Einfluss auf die Lage, Anzahl und Größe der Kitas bei Neubauvorhaben. Die Zahl der Kitas im Kita-Gutschein-System im Bezirk Eimsbüttel hat sich seit Ende 2010 bis zum Stichtag 25.02.2020 um 21 Prozent auf 203 Einrichtungen erhöht. In 2020 entstehen allein im Bezirk Eimsbüttel voraussichtlich rund 260 neue Kita-Plätze. Vor diesem Hintergrund geht die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde davon aus, dass sich die Versorgungssituation in Eimsbüttel weiter verbessern wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gemeinbedarfsflächen für Zwecke der Kindertagesbetreuung sind im Bezirk Eimsbüttel in den bestehenden Bebauungsplänen festgelegt ? 1. Eidelstedt 38 2. Eidelstedt 50 3. Eimsbüttel 27 4. Harvestehude 9 5. Hoheluft-West 4/Hoheluft-Ost 7 Drucksache 21/20239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Lokstedt 1 7. Lokstedt 37 8. Lokstedt 50 9. Niendorf 4 10. Niendorf 55 11. Niendorf 79 12. Rotherbaum 27 13. Schnelsen 14 14. Schnelsen 15 15. Schnelsen 33 16. Schnelsen 34 17. Stellingen 2 18. Stellingen 14 19. Stellingen 40 20. Stellingen 51/Lokstedt 51 a. Welche dieser Flächen werden bereits für Kindertageseinrichtungen genutzt? 1. Eidelstedt 38 2. Harvestehude 9 3. Hoheluft-West 4/Hoheluft-Ost 7 4. Lokstedt 1 5. Lokstedt 50 6. Niendorf 4 7. Niendorf 55 8. Niendorf 79 9. Rotherbaum 27 10. Schnelsen 14 11. Schnelsen 15 12. Schnelsen 33 13. Schnelsen 34 14. Stellingen 2 15. Stellingen 40 16. Stellingen 51/Lokstedt 51 b. Welche Flächen stehen noch zur Verfügung? Die in den Bebauungsplänen Eidelstedt 50, Eimsbüttel 27, Lokstedt 37 und Stellingen 14 ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung werden nicht durch Kitas genutzt. Die auf den jeweiligen Grundstücken bestehenden Bebauungen haben Bestandsschutz. c. Wie groß sind die Außenspielgelände der auf den Gemeinbedarfsflächen eingerichteten Kindertageseinrichtungen? Die Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 1. August 2012 wirksam geworden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde genehmigt seitdem grundsätzlich nur Kitas mit ausreichend großen, für Krippenkinder direkt angebundenen Außenspielflächen. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen können Abwei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20239 3 chungen auf Antrag genehmigt werden. Kitas, die vor diesem Zeitpunkt eine Bewilligung für die Betreuung von Kindern erhalten haben, genießen Bestandsschutz. Die regelhafte Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde im Rahmen des konzentrierten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO) erfolgt seit dem 1. Juli 2017. Ohne eine daraus resultierende baurechtliche Nutzungsgenehmigung darf keine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt werden. Erst seit der regelhaften Beteiligung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist eine noch weiter gehende Durchsetzung der Anforderungen an die Größe des Außenspielgeländes möglich. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten vom zuständigen Bezirksamt nicht erfasst. 2. Wie steht es mit den Bebauungsplänen, die im Bezirk Eimsbüttel noch nicht verabschiedet, sondern im Bebauungsplanverfahren sind? a. Welche Pläne sind im Bebauungsplanverfahren? 1. Eidelstedt 76 2. Hoheluft-West 15/Eimsbüttel 38 3. Lokstedt 48 4. Lokstedt 61 5. Lokstedt 67 6. Lokstedt 68 7. Lokstedt 69/Eimsbüttel 37/Hoheluft-West 15 8. Niendorf 92 9. Schnelsen 92 10. Schnelsen 94 11. Schnelsen 95 12. Schnelsen 96 13. Stellingen 66 b. In welchen Bebauungsplänen sind Flächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen? c. Soweit in Bebauungsplänen, die sich im Planverfahren befinden, keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesbetreuung vorgesehen sind, waren welche Erwägungen für den Verzicht auf solche Flächen ausschlaggebend? Flächen für Kindertageseinrichtungen werden planungsrechtlich gesichert, wenn die fachliche Sach- und Abwägungslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung entsprechende Festsetzungen erfordert. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ist nicht immer eine Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich, da Kindertageseinrichtungen auch allgemein oder ausnahmsweise in Kleinsiedlungsgebieten, Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten, Besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten , Mischgebieten, Urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten zulässig sind. So besteht eine höhere Flexibilität zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen und zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage nach Kita- Plätzen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Zahl der in Hamburg tatsächlich vorhandenen rund 1 140 Kindertageseinrichtungen, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen , die Zahl der in Bebauungsplänen dafür festgesetzten Flächen erheblich übersteigt . 3. In welchen Bebauungsplänen im Bezirk Eimsbüttel sind keine Gemeinbedarfsflächen für Kindertageseinrichtungen vorgesehen? a. Was waren die für den Verzicht auf Flächenvorsorge ausschlaggebenden Erwägungen? b. Wie wird sichergestellt, dass gleichwohl auch in diesen Bereichen noch neue Kindertageseinrichtungen geschaffen werden können? Drucksache 21/20239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. c. 4. Welche Kindertageseinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel verfügen über kein Außenspielgelände mit mindestens 6 m² Fläche pro Kind? 5. Welche Kindertageseinrichtungen in Eimsbüttel verfügen über kein Außengelände von mindestens 6 m² pro betreutes Kind im Elementaralter ? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über Daten zur Größe der Kita-Außenspielgelände, da diese statistisch nicht erfasst werden. Eine manuelle Auswertung der betroffenen rund 200 Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie ist sichergestellt, dass für die Kinder in den Fällen, in denen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung stehen, Spielmöglichkeiten im Freien zur Verfügung stehen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde lässt sich in jedem Einzelfall vor Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den Träger der Einrichtung nachweisen, dass ein für die Nutzergruppe geeigneter öffentlicher Spielplatz, den die Kinder fußläufig in maximal 15 Minuten erreichen können, vorhanden ist. 7. Wie viele Kitas im Bezirk Eimsbüttel konnten nicht gebaut werden, da die nötigen Außenspielflächen nicht hinreichend zur Verfügung standen? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung von mehreren Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Wie viele Platznachweisverfahren wurden seit 2018 im Bezirk Eimsbüttel angestrebt? Bitte jährlich aufschlüsseln. 9. Wie viele offene Platznachweisverfahren wurden seit 2018 im Bezirk Eimsbüttel bearbeitet? Bitte jährlich aufschlüsseln. Seit Ende 2018 wird die Anzahl der Nachweisverfahren monatlich von den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter systematisch erfasst. Im Bezirk Eimsbüttel wurden für diesen Zeitraum im Jahr 2018 fünf Anträge auf Nachweisverfahren gestellt. Im Jahr 2019 sind 40 Anträge auf Nachweisverfahren eingegangen und für das Jahr 2020 bisher drei. 10. In wie vielen Fällen konnte im Platznachweisverfahren seit 2018 im Bezirk Eimsbüttel Abhilfe geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln . a. In wie vielen Fällen konnte im Bezirk Eimsbüttel selbst Abhilfe geschaffen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln b. In wie vielen Fällen musste die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einbezogen werden? Bitte jährlich aufschlüsseln . Die Abteilung Kindertagesbetreuung des Bezirksamts Eimsbüttel konnte in keinem der fünf Fälle aus 2018 selbst Abhilfe schaffen, in allen Fällen wurde die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen. In 38 Fällen aus 2019 wurde die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde einbezogen, in 17 dieser Fälle konnte das Bezirksamt selbst Abhilfe schaffen. In 2020 konnte bislang noch kein Kita-Platz nachgewiesen werden und die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wurde in alle Fälle einbezogen. Ein Platznachweisverfahren gilt im Übrigen als beendet, wenn ein freier Kita-Platz vermittelt werden konnte und ein Betreuungsvertrag mit einer Kita abgeschlossen wird oder wenn zwei anspruchserfüllende freie Kita-Plätze den Eltern angeboten werden konnten. Darüber hinaus erledigen sich einige Platznachweisverfahren, ohne dass dies dem Bezirksamt oder der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde bekannt wird, weil zum Beispiel Eltern selbst einen Betreuungsplatz finden oder die Familie umzieht.