BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2024 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ksenija Bekeris (SPD) und Mareike Engels (GRÜNE) vom 26.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Angebotener privater Wohnraum zur Unterbringung geflüchteter oder obdachloser Menschen in Hamburg Bereits im Frühjahr dieses Jahres berichtete der Senat über die Möglichkeiten und Beschränkungen, privaten Wohnraum in die öffentliche Unterbringung miteinzubeziehen (Drs. 21/286). Damals wurden die angebotenen Wohnungen allerdings nicht zentral erfasst. Aufgrund der großen Hilfsbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger geht seitdem eine große Zahl von derartigen Angeboten an verschiedenen mit der Unterbringung befassten Stellen ein, die deshalb ein Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ eingerichtet haben, von dem aus sie von allen mit der öffentlichen Unterbringung befassten Stellen eingesehen werden können. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Angebote sind im Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ – seit es im April eingerichtet wurde – eingegangen? In dem Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ sind bisher insgesamt 1.105 Posteingänge zu verzeichnen. Neben Immobilienangeboten befinden sich auch diverse Sachspendenangebote und anderweitige Anfragen in dem Posteingang des Funktionspostfaches. 2. Wie viele im Funktionspostfach eingegangene Angebote wurden seit Einrichtung bearbeitet? 666 Immobilienangebote aus dem Funktionspostfach wurden bisher bearbeitet. 3. Wie ist der Bearbeitungszustand der aktuellen Angebote? a. Wie viele Angebote befinden sich zurzeit in Vorprüfung? Für 524 Immobilienangebote laufen derzeit Vorprüfungen, konkrete Prüfungen oder bereits Maßnahmen für die Umsetzung. b. Wie viele Angebote wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? 142 Immobilienangebote aus dem Funktionspostfach wurden bisher abgelehnt. Eine Vielzahl von Immobilien ist zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht nutzbar, weil sie entweder wegen anderer Nutzung nicht zur Verfügung stehen oder wegen ihrer Bauart, ihrer Größe, ihrer Lage oder des baulichen Zustands von Gebäuden für eine Unterbringung nicht geeignet sind.