BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20242 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: „Racial Profiling“ und Erfassung von „Volkszugehörigkeit“ und Phänotyp von Verdächtigen bei der Polizei Hamburg – Nachfragen Da der Senat eine Antwort auf die konkreten Fragen in Drs. 21/20151 durch den Verweis auf eine allgemeine, nahezu inhaltsleere Vorbemerkung verweigert hat und da die Berliner Praxis zeigt, dass die Fragen nicht absurd sind, muss ich die Fragen erneut stellen. Ich frage den Senat: Datenerhebung ist unabweisbare Voraussetzung für die Erfüllung der Kernaufgaben der Sicherheitsbehörden, insbesondere Gefahrenabwehr beziehungsweise Strafverfolgung . In den polizeilichen Datenverarbeitungssystemen werden solche Angaben gespeichert, die die Aufgabenwahrnehmung im jeweiligen Bereich unterstützen können beziehungsweise hierfür unabdingbar sind. Vor diesem Hintergrund wendet sich der Senat entschieden gegen Formen des Racial Profiling, zugleich aber auch gegen jede inhaltliche Gleichsetzung von gesetzlicher Aufgabenwahrnehmung mit Datenmissbrauch beziehungsweise sonstigem Fehlverhalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Verfügt ein bei der Polizei Hamburg verwendetes Datenverarbeitungssystem beziehungsweise eine Datenbank (zum Beispiel POLAS, INPOLneu , CRIME, ComVor, AURELIA et cetera) über Speicherfelder für das Merkmal a. der „Volkszugehörigkeit“ und/oder b. der „ethnischen Zugehörigkeit“ und/oder c. des Phänotyps und/oder d. der Herkunft? Wenn ja, in welcher/-n Datenbank/-en ist die Erfassung welcher Merkmale möglich? Die nachfolgende Tabelle weist die erfragten Sachverhalte bezogen auf die Dateien/ Informationssysteme der Polizei aus, in denen Daten zu Tatverdächtigen gespeichert/ verarbeitet werden. Datenverarbeitungssystem Merkmale Volkszugehörigkeit 4 Phänotyp 5 Herkunft6 ComVor x x x ComVor-Index x POLAS/INPOL1 x x x Drucksache 21/20242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Datenverarbeitungssystem Merkmale Volkszugehörigkeit 4 Phänotyp 5 Herkunft6 PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) x x x EVB (Elektronisches Verwahrbuch) x x x ALIS (Aktuelles Lage- und Informationssystem )2 x x x CRIME „Sportgewalttäter“ x CRIME „Intensivtäter“ x CRIME „Sexualdelikte“ x x CRIME „Tötungsdelikte“ x x CRIME „AURELIA“ x x CRIME „DIET“ (Islamistischer Extremismus und Terrorismus) x x CRIME „Schwarzer Block“ x x CRIME „Geldwäsche“ x ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System)3 x x 1 Angaben einschließlich der durch die Polizei Hamburg genutzten INPOL-Fall-Dateien. Gemäß EAO POLAS (VS-NfD) können zu den „Rechtmäßigen Personalien“ Ergänzungen zu Staatsangehörigkeit/Geburtsland/Volkszugehörigkeit erfasst werden. 2 In ALIS werden keine Personalien gespeichert; die Speicherung erfolgt daher anonymisiert. 3 Falldatenbank des BKA zu besonders schwerwiegender, sexuell assoziierter Gewaltkriminalität . 4 Die Volkszugehörigkeit wurde auf Basis freiwilliger Angaben ermittelt. 5 Zu „Phänotyp“ werden Daten zum äußeren Erscheinungsbild erfasst. 6 Zur „Herkunft“ werden Daten zum Geburtsort und/oder -land erfasst, sofern bekannt. 2. Verfügt eine beim Landesamt für Verfassungsschutz verwendete Datenbank über Speicherfelder für das Merkmal a. der „Volkszugehörigkeit“ und/oder b. der „ethnischen Zugehörigkeit“ und/oder c. des Phänotyps und/oder d. der Herkunft? Wenn ja, in welcher/-n Datenbank/-en ist die Erfassung welcher Merkmale möglich? Die erfragten Angaben zu im Rahmen der Aufgabenerfüllung verwendeten Datenbanken können aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 HmbVerf- SchG für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die beobachteten Bestrebungen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblicktiefe des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg bieten könnten.