BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20244 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Zivile Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden bei der Elbchaussee am 07.07.2017 Seit Dezember 2018 wird am Landgericht Hamburg ein Verfahren gegen fünf Personen geführt, denen Straftaten im Zusammenhang mit den Vorkommnissen an der Elbchaussee am Morgen des 07.07.2017 während des G20- Gipfels vorgeworfen werden. Bereits im Sonderausschuss zur Aufarbeitung der Ereignisse rund um den G20-Gipfel waren die Ereignisse in der Elbchaussee am 07.07.2017 Gegenstand der Auseinandersetzung. Bereits damals wurde problematisiert, dass es angesichts der erheblichen Zahl an polizeilichen und geheimdienstlichen Aufklärungskräften verwunderlich ist, dass – nach Aussage der Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz im Sonderausschuss – die Sicherheitskräfte zuvor keinerlei Hinweise hatten. Im Rahmen der Hauptverhandlung äußerte eine Zeugin am 03.05.2019, dass vor Ort wohl jemand vom Verfassungsschutz gewesen sei, der sich vorgestellt hätte. Er habe dort gestanden und gesagt, dass er diese Gruppe begleiten würde. Ich frage den Senat: Der Senat hat unter anderem in zahlreichen Drucksachen, Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollausschusses sowie 13 Sitzungen des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ in Anwesenheit der Fragestellerin ausführlich und transparent berichtet und aufgeklärt. Siehe unter anderem Drs. 21/14350. Darüber hinaus liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz keine weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die nachfolgenden Fragestellungen wurden auf Grundlage der im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Michel im Einsatzprotokollsystem (EPSweb) dokumentierten Einträge beantwortet. Angaben zur Anzahl der in Zivil eingesetzten Einsatzkräfte, ihrer Ausstattung und ihrer Bekleidung berühren die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Zu den bei der Polizei Hamburg im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im Bereich Altona vorliegenden Meldungen und den polizeilichen Maßnahmen siehe Drs. 21/12769. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Befanden sich zivile Beamte/Mitarbeiter/-innen der Polizeibehörden oder von Geheimdiensten am 07.07.2017 zwischen 6.30 und 8 Uhr a. im/am Donnerspark und/oder Drucksache 21/20244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. am Heinepark und/oder Nein. c. in der Straße Elbchaussee und/oder Nach Eingang der ersten Notrufe bei der Polizei wurden auch zivile Kräfte in den Bereich der Elbchaussee entsandt. In diesem Bereich gegen 07.43 Uhr eintreffende Kräfte konnten keine Störer vor Ort mehr feststellen. d. in der Straße Rainvilleterrasse und/oder e. Klopstockstraße und/oder Nein. f. Max-Brauer-Allee und/oder Im Bereich der Max-Brauer-Allee befanden sich gegen 06.55 Uhr zivile Kräfte mit einem allgemeinen Aufklärungsauftrag für den Bereich Altona. Die Kräfte bewegten sich im weiteren zeitlichen Verlauf im Raum Altona und hatten keine Feststellungen im Kontext der Ereignisse ausgehend von der Elbchaussee. g. Paul-Nevermann-Platz und/oder Nein. h. Neue Große Bergstraße? Ja, gegen 08.00 Uhr befanden sich dort zivile Kräfte der Polizei. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Wenn ja, wie viele, von welchen Institutionen und zu jeweils welchem Zeitpunkt? Siehe Antworten zu 1. a. bis h. 2. Waren zivile Beamt/Mitarbeiter/-innen der Polizeibehörden oder von Geheimdiensten in dem Aufzug, der am Morgen des 07.07.2017 vom Donnerspark zur Neuen Großen Bergstraße zog (sogenannter Elbchaussee -Komplex)? Wenn ja: a. Wie waren sie jeweils gekleidet und welche Farbe hatte ihre Kleidung überwiegend? b. Waren sie vermummt? c. Trugen sie Handschuhe? d. Führten sie Waffen mit sich? e. Führten sie gefährliche Werkzeuge mit sich? Es befanden sich keine zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei oder aus dem Bereich der Nachrichtendienste in oder an der Störergruppe. 3. Hartmut Dudde hat im Sonderausschuss am 17.05.2018 geäußert, dass zu einem bestimmten Punkt Aufklärungskräfte vor Ort waren (Ausschussprotokoll Nr. 21/8, Seite 48). Zu welchem Zeitpunkt sind wie viele Aufklärungskräfte aus welchem Einsatzabschnitt an welchem Ort angekommen und haben sie den Aufzug weiter begleitet? Die Störergruppe konnte vor Ort von den zivilen Polizeikräften nicht angetroffen und begleitet werden. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. a. bis h. und Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20244 3 4. Wie viele Minuten Videomaterial aus Hubschraubern existieren insgesamt im Zusammenhang mit dem Elbchaussee-Komplex? Bitte angeben , welche Uhrzeiten und welche Ortschaften die Aufnahmen jeweils betreffen. Bei der Polizei Hamburg existieren zwei Videos im Sinne der Fragestellung mit insgesamt 18.47 Minuten Videomaterial: Laufzeit: 13.07 Minuten. Aufnahmezeit von 07.44 Uhr bis 07.57 Uhr. Örtlichkeit: Bereich um das Rathaus Altona, Platz der Republik, Max-Brauer-Allee, Schillerstraße, Goethepark, Julius-Leber-Straße und angrenzende Bahngleise vom Bahnhof Altona. Laufzeit: 05.40 Minuten. Aufnahmezeit von 07.58 Uhr bis 08.04 Uhr. Örtlichkeit: Bereich um das Rathaus Altona, Elbchaussee im Bereich Heine-Park/ Donners Park/Rosengarten, Max-Brauer-Allee, Platz der Republik. 5. Wie viele UJs- und Js-Verfahren wurden/werden im Zusammenhang mit dem sogenannten Elbchaussee-Komplex a. bei der Staatsanwaltschaft, b. bei der Polizei geführt? Ermittlungsverfahren in Strafsachen (Js-Verfahren), auch solche gegen Unbekannt (UJs-Verfahren), werden von der Staatsanwaltschaft geführt. Der Tatort wird im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA nicht ausreichend sicher erfasst. Zur Beantwortung müssten daher sämtliche Verfahren aus den Registern 7120 Js und UJs händisch ausgewertet werden. Dies sind allein für 2017 im Register 7120 Js über 400 Verfahren. Eine solche Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.