BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20250 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 21.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Wie schnell erfolgt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse? (II) In Drs. 21/18855 musste der Senat bekennen, dass die Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse meist deutlich länger dauern als die angestrebten zwei Monate, die das am 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vorsieht. Bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) waren es im Jahr 2018 sogar 188 Tage. „Anerkennungsverfahren durch mehr eigenes Personal und bessere Koordination beschleunigen“ (Drs. 21/19263), forderte die CDU-Fraktion daraufhin. Mit Drs. 21/19412 erbat der Senat von der Bürgerschaft zwar die Genehmigung zur Anmietung von Diensträumen ab Sommer 2020 für das neue Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP), allerdings noch ohne Vorlage eines konkreten Konzepts. In Drs. 21/20116 wird zwar ein erstes Konzept präsentiert, das sich im Verlauf der Abstimmungen mit den beteiligten Partnern allerdings noch verändern werde, so der Senat mit Stand 10. Februar 2020. Umso mehr verwundert die Pressemitteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 14. Februar 2020, Hamburg werde einige Regelungen des FEG wie geplant zum 1. März 2020 umsetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur effektiven Bekämpfung des Fachkräftemangels hat sich der Senat gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg das Ziel gesetzt, alle Potenziale – das heißt, die der neuen Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Drittstaaten und aus der Europäischen Union (EU), der Geflüchteten, aber eben auch jener zugewanderten Menschen, die schon länger hier leben – für die Hamburger Arbeitgeber , für unsere Stadt zu heben, diese Menschen bei ihrer Integration in Arbeit und Gesellschaft bestmöglich zu unterstützen und den Unternehmen in ihrem Bemühen um Fachkräfte durch gute und umfassende staatliche Dienstleistungen zur Seite zu stehen. Um das zu erreichen, werden die genannten Partner am Heidenkampsweg eine gemeinsame zentrale Servicestelle für alle Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktintegration zuwandernder oder zugewanderter Fachkräfte einrichten, die sich auch explizit an Unternehmen richtet. Der Umzug an diesen neuen Standort ist abhängig von der Unterzeichnung des Mietvertrags und dem Umbau der Immobilie. Ein Termin im Sommer 2020 wird angestrebt. Bei der Konzipierung dieser zentralen Anlaufstelle greifen die Partner auf die Erfahrungen mit dem Vorhaben W.I.R – work and integration for refugees – zurück, das hinsichtlich der dort etablierten Kooperationsstrukturen und Angebote als Blaupause für den voraussichtlich ab Sommer zur Verfügung stehenden breiteren Ansatz dient. Am neuen Standort werden künftig die folgenden Dienstleistungen und Ressourcen Drucksache 21/20250 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rund um das Thema Fachkräftezuwanderung im Sinne der Zuwandernden und der Hamburger Unternehmen gebündelt: Eine Säule ist das Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP). Das HWCP richtet sich an alle Fachkräfte, die nach Hamburg kommen. Auch ihre Familien erhalten hier Unterstützung, um in Hamburg Fuß zu fassen. Ein Schwerpunkt des HWCP wird die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) ab dem 1. März 2020 sein. Die durch das FEG erfolgten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) werden zum 1. März 2020 vollständig umgesetzt. Der Senat hat am 11. Februar 2020 durch Änderung der Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht die Aufgaben der zentralen Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 Satz 5 AufenthG auf das Einwohner- Zentralamt übertragen. Die übrigen materiell-rechtlichen Änderungen werden von den bezirklichen Ausländerdienststellen sowie dem Einwohner-Zentralamt im Rahmen der bisherigen Tätigkeiten umgesetzt. Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG, das auch eine intensive Beratung der Arbeitgeber vor und während des Verfahrens beinhaltet, stellt das Einwohner-Zentralamt vier zusätzliche Personen ein. Eine Beschäftigte wurde zum 1. Februar 2020 eingestellt; die nächsten Einstellungen erfolgen zum 1. März 2020, 16. März 2020 und 1. April 2020. Das ausgewählte Personal besitzt Kompetenzen in unterschiedlichen relevanten Fachgebieten (zum Beispiel Aufenthaltsrecht, Anerkennung von Berufsqualifikationen). Die Einarbeitung erfolgt bedarfsgerecht anhand der vorliegenden Kenntnisse. Alle Beschäftigten haben bereits an mehreren Schulungsveranstaltungen zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes , unter anderem zum Thema Anerkennungsrecht teilgenommen. Zudem wird für die Erteilung der Vorabzustimmungen das Sachgebiet „Einreiseangelegenheiten mit Visum“ des Einwohner-Zentralamtes um zwei Personen aufgestockt. Darüber hinaus wird das Hamburg Welcome Center (HWC), welches sich bereits jetzt an Fach- und Führungskräfte richtet, zum 1. März 2020 in das HWCP integriert. Es handelt sich hierbei um 13,0 Stellen und elf VZÄ im hoheitlichen Bereich sowie um 3,0 Stellen und 1,75 VZÄ im Neubürgerservice (inklusive Leitung, Stand 25. Februar 2020). Die Beschäftigten des hoheitlichen Teils werden dafür zum 1. März 2020 vom Bezirksamt Hamburg-Mitte zum Einwohner-Zentralamt abgeordnet. Die Beschäftigten des Neubürgerservice werden zum 01. März 2020 zur Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), dort zu W.I.R abgeordnet. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die BASFI planen, die so zu ihnen abgeordneten Beschäftigten zum 01.01.2021 zu übernehmen. Zum künftigen HWCP gehört neben der Sachbearbeitung für die beschleunigten Fachkräfteverfahren und den an das Einwohner-Zentralamt zu überführenden Stellen des hoheitlichen Bereichs des jetzigen HWC aufgrund der engen Verknüpfung zum beschleunigten Verfahren auch das bestehende Sachgebiet für Einreiseangelegenheiten mit Visum (aktueller Stand: 24,5 Stellen, 17,8 VZÄ) . Diese Bereiche werden am neuen Standort im HWCP gebündelt und dort um eine neu zu schaffende Referatsleitung und ein Geschäftszimmer ergänzt werden. Bis zum Umzug an den neuen Standort wird das HWCP ab 1. März 2020 in einer Startaufstellung in den Räumlichkeiten von W.I.R am Millerntorplatz 1 untergebracht und kann dort neben dem Neubürgerservice auch auf sämtliche andere vorgehaltene Dienstleistungen wie den Unternehmensservice oder die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung zugreifen. In einer zweiten Säule wird der Standort am Heidenkampsweg auch zentrale Anlaufstelle für Menschen sein, die nicht als Fachkraft zur Arbeitsaufnahme nach Hamburg kommen oder gekommen sind. In die Ausgestaltung dieser Säule fließen die Erkenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von W.I.R für die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in besonderem Maße ein und werden auf weitere Zielgruppen mit ähnlichen Voraussetzungen und Herausforderungen übertragen. Das vorrangige Ziel besteht dabei immer darin, im Herkunftsland erworbene berufliche Kompetenzen – unabhängig davon, ob sie formaler oder non-formaler Natur sind – zu erfassen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diese Kompetenzen für den Hambur- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20250 3 ger Arbeitsmarkt nutzbar zu machen und die Menschen in qualifizierte Beschäftigung zu bringen. Diese Säule richtet sich auch weiterhin ebenso an Arbeitgeber, die Fachkräfte im Inland suchen: Mit Beratung, Veranstaltungen für Bewerberinnen und Bewerber, mit der Akquise von Stellen, Ausbildungsplätzen und Praktika et cetera wird der Matching- Prozess zwischen zugewanderten Arbeitsuchenden und Unternehmen unterstützt und bei Bedarf auch in den ersten Monaten nach Arbeitsbeginn begleitet. Das verbindende Element zwischen diesen beiden Säulen wird der sogenannte Rundum -Service sein, in dem eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Unternehmen und (künftige) Fachkräfte gebündelt sind, die für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des FEG und die Integration all jener Menschen, die auf anderen Wegen einreisen oder schon eingereist sind, notwendig sind. Diese Angebote bestehen bereits jetzt im Vorhaben W.I.R und werden künftig, unter anderem mit den neuen Zielgruppen entsprechenden, anderen Schwerpunktsetzungen, am gemeinsamen Standort angeboten. Dazu gehören neben Information und Beratung zu ganz praktischen Themen, wie beispielsweise Kita und Schule oder Fragen der Sozialversicherung , auch Beratungsangebote zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, zu allgemeinen Fragen von Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung und Fördermöglichkeiten. Der Rundum-Service beinhaltet zudem weiterhin die Funktionalität einer Clearingstelle, die sich der Klärung von Einzelfällen beispielsweise rund um den Aufenthaltsstatus annehmen wird. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/19412 sowie Drs. 21/20116. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Regelungen des FEG wird der Senat bereits zum 1. März 2020 durch welche Maßnahmen umsetzen können? 2. Die BASFI erwähnt vier neue Berater für Arbeitgeber zu allen aufenthaltsrechtlichen Fragen. Zu wann wurden diese eingestellt? Bringen sie das benötigte Wissen bereits mit oder müssen sie noch geschult werden ? 3. Zu wann ist ein Umzug von W.I.R an den neuen Standort des HWCP geplant? 4. Welche Aufgaben wird W.I.R dort übernehmen? 5. Zu wann sollen welche anderen Stellen mit jeweils wie vielen VZÄ und welchen Aufgaben an den neuen Standort des HWCP ziehen? Siehe Vorbemerkung. 6. Der Senat betont, dass das neue FEG schnellere Bearbeitung vorsieht und zudem auch ein erhöhter Antragseingang zu erwarten ist. Personelle Aufstockungen in welchem Umfang in jeweils welchen Bereichen sind damit für das Jahr 2020 verbunden? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind auch außerhalb des HWCP im Einwohner-Zentralamt personelle Aufstockungen um jeweils eine Stelle in folgenden Bereichen beabsichtigt: Hausverwaltung für den neuen Standort, Poststelle, fachliche Steuerung/Fortbildungen, Fertigung ausländerrechtlicher Entscheidungen, Widerspruchssachbearbeitung. Es befinden sich aktuell zwei Stellen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in der Ausschreibung . Eine weitere personelle Aufstockung ist momentan nicht vorgesehen. Zu den personellen Aufstockungen bei den für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständigen Stellen siehe Antwort zu 9. und 10. 7. Haben sich die in Drs. 21/20116 erwähnten Planungen bereits weiter konkretisiert (VZÄ insgesamt und je Behörde/Träger) oder auch verändert ? Drucksache 21/20250 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, inwiefern jeweils? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele Anträge auf Anerkennung wurden in den jeweils zuständigen Behörden beziehungsweise anderen hierfür zuständigen staatlichen Stellen (wie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Bereich der Sozialpädagogik) im Jahr 2019 gestellt? Für das Kalenderjahr 2019 werden dem Statistikamt Nord die Daten nicht vor dem Sommer 2020 zur Verfügung stehen. Zu den Daten des Kalenderjahres 2018 siehe Drs. 21/18855. 9. Wie viele VZÄ sind aktuell jeweils in den zuständigen Behörden beziehungsweise anderen hierfür zuständigen staatlichen Stellen für die Anerkennung jeweils welcher ausländischen Abschlüsse zuständig? Werden diese mit ins HWCP ziehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 10. Sind für das Jahr 2020 personelle Aufstockungen für die Bearbeitung der Anerkennungsverfahren geplant? Wenn ja, wo in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Zum Stellenbestand siehe Drs. 21/18855. Im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) wird der für die Berufsanerkennung in sozialpädagogischen Berufen (Erzieherin beziehungsweise Erzieher, Sozialpädagogische Assistenz sowie weitere vollzeitschulisch ausgebildete Berufe in Verantwortung des HIBB) zuständige Bereich im laufenden Jahr 2020 um ein VZÄ aufgestockt . In der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) wird für die Anerkennung von Ingenieurabschlüssen der Bereich um ein VZÄ aufgestockt. In der BASFI wird das für die Koordination der Anerkennungsverfahren zuständige Referat zum 1.3.2020 um ein VZÄ aufgestockt. Das Sachgebiet für die Anerkennung der Gesundheitsfachberufe (nicht akademische Heilberufe) wurde bereits seit 1.12.2019 um 0,7 VZÄ aufgestockt und wird zum 1.3.2020 um weitere zwei VZÄ aufgestockt. In der Handwerkskammer wird die für die Anerkennung zuständige Stelle im Jahr 2020 voraussichtlich um ein VZÄ aufgestockt. Die Hamburgische Architektenkammer hat die Vollzeitäquivalent-Anteile für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen um 1/8 VZÄ-Anteil erhöht. Die bundesweit zuständige Stelle der Industrie- und Handelskammer (IHK FOSA Nürnberg) sieht in 2020 eine Aufstockung um voraussichtlich drei Stellen vor. Die für die Anerkennung zuständigen Stellen aus Behörden und Kammern ziehen nicht mit in das HWCP. Eine enge Zusammenarbeit mit der zentralen Ausländerbehörde ist digital hinreichend gewährleistet, der persönliche Kontakt zwischen ihnen und der zentralen Ausländerbehörde bereits etabliert und auch durch die vor Ort tätige Zentrale Anlaufstelle Anerkennung gesichert. 11. Wie viele Werktage dauerte im Jahr die vollständige Bearbeitung eines Anerkennungsantrags? Bitte nach Behörden aufschlüsseln. Für das Kalenderjahr 2019 werden dem Statistikamt Nord die Daten nicht vor dem Sommer 2020 zur Verfügung stehen. Zu den Daten des Kalenderjahres 2018 siehe Drs. 21/18855. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20250 5 12. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind häufig Anpassungsqualifizierungen notwendig. Wie häufig werden die in Drs. 21/18855 in Anlage 2 angeführten Kurse jeweils im Jahr 2020 angeboten ? Siehe Anlage. 13. Bei den Gesundheitsfachberufen sei laut Senat die Zahl der vorhandenen Plätze zur Durchführung von Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen nach Erteilung des sogenannten Anpassungsbescheids noch zu gering. „Insoweit wären in diesem Bereich zusätzliche Programme des Bundes wünschenswert, die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen in ausreichender Zahl mit hohem Qualitätsanspruch fördern“, heißt es in Drs. 21/18855. Was hat der Senat wann unternommen, um hier eine Verbesserung zu bewirken? Für die Pflegeberufe konnte die Verstetigung der Anpassungsqualifizierung (APQ) an der UKE-Akademie für Bildung und Karriere erwirkt werden. Weiterhin unterstützt die zuständige Behörde die Ausweitung der Maßnahme als ein Multiplikatorenmodell, welches kürzlich interessierten Arbeitgebern vorgestellt wurde. Je nach Bedarf kann in der Pilotphase eine deutliche Erhöhung bis hin zu einer Verdopplung der bisherigen Teilnehmerkapazität erreicht werden. Zusätzlich wurde das Asklepios BZG – Bildungszentrum für Gesundheitsberufe – als Träger zur Durchführung eines Anpassungslehrgangs zugelassen. Hier wird zunächst für 2020 mit einer bedarfsorientierten Kapazität von zweimal 17 Teilnehmern geplant. Für die Hebammen wurde ein weiterer Träger zur Durchführung eines Anpassungslehrganges zugelassen. 14. Auch kritisiert der Senat eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geforderten „Fachsprachen“-Kenntnissen zur Erteilung der Berufsurkunde und dem tatsächlichen Sprachniveau der Antragsteller zu Beginn der Anpassungsmaßnahmen . Durch welche Maßnahmen soll dieses Defizit behoben werden? Für den Bereich der Gesundheitsfachberufe hat die 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) neben den Anforderungen des GER-Sprachniveaus B2 eine dreistufige Fachsprachprüfung beschlossen. Es wird eine Umsetzung bis Ende 2020 angestrebt. Der IBH (Interkulturelle Bildung Hamburg e.V.) bietet Veranstaltungen zur berufssprachlichen Vorbereitung und Begleitung für Lehrkräfte mit ausländischem Berufsabschluss an. Außerdem bietet die für Bildung zuständige Behörde kostenfreie Sprachprüfungen an. Das Niveau für die Anpassungsqualifizierung ist C2. Für die Anpassungsmaßnahmen für Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher und Sozialpädagogische Assistenzen arbeitet die zuständige berufsbildende Schule Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) eng mit dem Träger passage gGmbH im Rahmen des Projektes „PINA – Sprachbildung für pädagogische Fachkräfte in Anerkennung“ zusammen. Alle weiteren Angebote sind im Rahmen der regelhaften , integrativen Sprachförderung der berufsbildenden Schulen integriert. Zu den Sprachförderangeboten in Hamburg siehe im Übrigen Drs. 21/18319. Drucksache 21/20250 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Beruf Maßnahme Stelle Menge der geplanten Maßnahmen in 2020 Lehrer/in Anpassungslehrgang Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung 11 Lehrgänge (Beginn je 02/2020 und 08/2020) Lehrer/in Ergänzungsstudium Zentrum für Lehrerbildung (Universität Hamburg) geplant zum Wintersemester 2020 Sozialpädagogin /pädagoge bzw. -arbeiter/in Anpassungslehrgang Hochschule für Angewandte Wissenschaften ca. 24 je 1-semestrige Nachqualifizierungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden Kindheitspädagogin / -pädagoge Anpassungslehrgang Hochschule für Angewandte Wissenschaften ca. 2 je 1-semestrige Nachqualifizierungen im Umfang von durchschnittlich 6 Semesterwochenstunden Erzieher/in Anpassungslehrgang Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik 2 2 Lehrgänge (Beginn je 02/2020, 08/2020) Sozialpädagogische Assistent /in Anpassungslehrgang Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik 2 2 Lehrgänge (Beginn je 02/2020, 08/2020) Arzt/Ärztin Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. Kursstart ca. alle sechs Wochen Arzt/Ärztin Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. 3 Kursbeginne im Jahr Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung ISEU - Iser, Eufinger & Partner laufendes Angebot, auch als Individualkurs buchbar Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung CBW College Berufliche Weiterbildung GmbH Kursstart ca. alle sechs Wochen Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ISEU - Iser, Eufinger & Partner laufendes Angebot, auch als Individualkurs buchbar Tiermedizin Vorbereitung auf Prüfungen Tierärztliche Hochschule Hannover jeweils zum Semester Einschreibung möglich Gesundheitsund Krankenpfleger /in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung maxQ. – Fachakademie für Gesundheitsberufe 3 Durchgänge pro Jahr, ca. 16 Teilnehmende pro Durchgang Gesundheitsund Krankenpfleger /in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Lembke Seminare (nur inhouse für Arbeitgeber) nach Vereinbarung mit einem Arbeitgeber Gesundheitsund Krankenpfleger /in Anpassungsqualifizierungen (APQ) für Gesundheitsberufe UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK) Start einmal im Quartal, insgesamt 80 Teilnehmende , Maßnahme wird seit 1.1.2020 von den Arbeitgebern finanziert Diätassistent/in Anpassungslehrgang Berufsfachschule HH laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Hebamme/ Entbindungspfleger Anpassungslehrgang / Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung Agaplesion Diakoniekrankenhaus Rotenburg /Wümme Start alle 17 Monate für 16-20 Teilnehmende Logopäde/ Logopädin Anpassungslehrgang Private Berufsfachschule HH laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in Anpassungslehrgang Private Berufsfachschule HH laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20250 7 Beruf Maßnahme Stelle Menge der geplanten Maßnahmen in 2020 Medizinisch technische/r Assistent/in Anpassungslehrgang Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsberufe (BZG) Hamburg laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Pharmazeutisch -technische /r Assistent /in Anpassungslehrgang BS 06 Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Physiotherapeut /in Anpassungsqualifizierungen (APQ) für Gesundheitsberufe UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK) 50 Plätze verfügbar, individuelle Einsteuerung, Start einmal im Quartal Notfallsanitäter /in Berufsfachschulen HH laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Ingenieur/in Brückenmaßnahme Umwelthandwerker Elbcampus zweimal jährlich Architekt/in Weiterbildung Bauwesen für zugewanderte Bauingenieurinnen /Bauingenieure und Architektinnen /Architekten Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. zweimal jährlich Bauingenieur/in Weiterbildung Bauwesen für zugewanderte Bauingenieurinnen / Bauingenieure und Architektinnen/ Architekten Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. zweimal jährlich Handwerkliche Berufe Anpassungsqualifizierung im Handwerk Handwerkskammer Hamburg laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Industrielltechnische und kaufmännische Berufe Anpassungsqualifizierungen (APQ) in Handel und Dienstleistungen Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten laufende Einsteuerung, individuelle Maßnahmen Quelle: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) und zuständige Stellen