BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20252 21. Wahlperiode 28.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 21.02.20 und Antwort des Senats Betr.: f & w fördern und wohnen AöR 2019 – Überfordert der Senat das städtische Unternehmen? (II) Aus Drs. 21/20125 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. In Drs. 21/20125 erwähnt der Senat, dass am Hafenbahnpark 300 Plätze für Flüchtlinge für 16,2 Millionen Euro entstehen. Insgesamt sollten an dem Standort 350 Wohnungen entstehen. Wie sehen die konkreten Planungen für das Quartier aus? Wie viele Wohnungen als örU sollen entstehen , wie viele Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, wie viele reguläre Sozialwohnungen und wie viele für die freie Vermietung? 2. In Drs. 21/17063 hieß es bezüglich der Kosten für das Quartier: „Eine erste Kostenindikation zum Zeitpunkt der Konzeptplanung und des städtebaulichen Wettbewerbs basiert auf einer Schätzung von circa 3 200 – 3 600 Euro/m2 Wohnfläche für die Kostengruppe 200 – 700 einschließlich Abriss der Bestandsimmobilien (Musterrechnung: 375 WE (im Mittel) x 3 400 Euro (im Mittel) x 65 m2 (im Mittel) = 82 875 000 Euro.“ Sind diese Zahlen noch aktuell? Wenn nicht, wo sind aus welchen Gründen Änderungen zu verzeichnen? f & w stimmt gegenwärtig mit dem Bezirk Hamburg-Mitte die Einzelheiten der Planung ab. Daher können zu den konkreten Planungen sowie zu den Projektkosten noch keine Aussagen getroffen werden. 3. Der Senat sieht seit dem Jahr 2016 vor, dass f & w jährlich 200 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende baut. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurde das Ziel nicht erreicht. Für die Folgejahre, schreibt der Senat in Drs. 21/20125, könne „das Ziel in 2019 nicht erreicht werden und wird voraussichtlich auch in den Jahren 2020 und 2021 nicht vollständig erreicht werden.“ Die 200 Neubauten waren aber ein wesentlicher Baustein in der Strategie des Senats, Wohnraum für diese Zielgruppe zu erstellen. Waren es laut Drs. 21/16620 Anfang 2018 noch 36 610 sogenannte WA-gebundene Wohnungen, sollen es im Jahr 2030 nur noch 18 000 sein. Allerdings ging der Senat da auch noch vom Erreichen seiner Neubauziele aus. a) Wie gedenkt der Senat, angesichts der Probleme bei f & w seine sowieso schon wenig ambitionierten Ziele zur Schaffung von Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende zu erreichen? Drucksache 21/20252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Fehlende Grundstücke seien der Grund, warum f & w das Ziel der 200 Wohnungen nicht erreichen wird. Es heißt, die Bezirke sollten entsprechende Grundstücke vorschlagen. Wann haben welche Bezirke wann welche Vorschläge für wie viele Wohneinheiten gemacht? Welche Bezirke haben aus welchen Gründen keine Vorschläge gemacht? Aufgrund der Vorlaufzeiten von Wohnungsbauvorhaben – unter anderem bedingt durch Plan- und Genehmigungsverfahren sowie die bauliche Umsetzung – handelt es sich bei der Zahl von mindestens 200 neuen WA-gebundenen Wohnungen pro Jahr um ein mittelfristig zu erreichendes Ziel. Darüber hinaus setzt der Senat die im Gesamtkonzept zur besseren Versorgung vordringlich wohnungssuchender Haushalte (siehe Drs. 21/2905) vorgelegten und seit 2016 kontinuierlich weiterentwickelten Maßnahmen um (siehe Drs. 21/18395). Insbesondere Instrumente und Maßnahmen im Bereich von Flächenvergaben sowie Anpassungen in den entsprechenden Wohnraumförderprogrammen dienen der Schaffung neuer WA-gebundener Wohnungen. Zudem führen die zuständigen Fachbehörden Gespräche mit Wohnungsunternehmen und Stiftungen, um auch private Grundstücke zu aktivieren und den Wohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende voranzutreiben. Alle Bezirksämter haben Flächen für den Bau von Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende benannt, die vorrangig an die städtischen Unternehmen f & w und SAGA vergeben werden, siehe Drs. 21/20144. Aktuell stellt sich die Liste der Potenzialflächen für f & w wie folgt dar: (Stand 24.02.2020): lfd. Nr. Bezirk Gemarkung Wohneinheiten (WE) Jahr 1 1 Hamburg-Mitte Horn 23 2019 2 Altona Altona Nord 24 2019 3 Altona Ottensen 12 2019 4 Bergedorf Neuallermöhe 50 2019 5 Hamburg-Nord Barmbek-Süd 21 2020 6 Bergedorf Lohbrügge 10 2020 7 Harburg Fischbek 15 2020 8 Harburg Fischbek 24 2020 Summe Wohneinheiten gesamt für f & w: 179 Insgesamt konnten so für f & w für das Bilanzjahr 2019 Flächen mit einem Potenzial für 109 WE für vordringlich Wohnungssuchende bereitgestellt werden und für 2020 Flächen mit einem Potenzial von 70 WE. Darüber hinaus wurden für 2020 Potenzialflächen für insgesamt 55 WE benannt, deren Zuweisung noch offen ist (Mitte: 25 WE, Altona: 20 WE und Wandsbek: zehn WE). c) Ende 2018 gab es 11 768 unversorgte anerkannt vordringlich wohnungssuchende Haushalte (Drs. 21/17063). Wie viele waren es Ende 2019? Zum Stichtag 31.12.2019 gab es 4 655 unversorgte vordringlich wohnungssuchende Haushalte mit Dringlichkeitsschein. Im Übrigen liegen Datenauswertungen zu Dringlichkeitsbestätigungen zum Stichtag 31.12.2019 nicht vor, da aus dem neuen Fachverfahren OPEN/PROSOZ Zahlen erst im 2. Quartal 2020 zur Verfügung stehen werden . 4. Wieso hat der Bereich Immobilien im Jahr 2018 ein negatives Jahresergebnis erzielt? Zu den wesentlichen Aufgaben des Bereichs Immobilien bei f & w gehört die Vermarktung der verbliebenen nicht betriebsnotwendigen Grundstücke des ehemaligen Altenpflegebereichs . Das negative Ergebnis des Bereichs Immobilien im Jahr 2018 beruht 1 Die Potenzialflächen werden nach Bilanzjahr, nicht nach dem Zeitpunkt der Meldung durch das Bezirksamt erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20252 3 insbesondere auf nachträglich zu tragenden erhöhten Erschließungskosten im Zuge eines Grundstücksverkaufs. 5. Wieso wird für das Jahr 2019 nun doch ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro angenommen, obwohl ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 350 000 Euro geplant war? Eine für das Jahr 2019 geplante größere bauliche Instandsetzungsmaßnahme konnte noch nicht umgesetzt werden, sodass das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2019 entlastet ist. Der Jahresabschluss 2019 ist noch nicht festgestellt. Im Übrigen würde die Abweichung des zurzeit erwarteten vorläufigen Ergebnisses für das Jahr 2019 bei einem Umsatzvolumen von rund 257 Millionen Euro bei f & w mit rund 0,6 Prozent in einem üblichen Abweichungsrahmen liegen. 6. Als größte Investitionen im Jahr 2020 werden Hafenbahnpark (7,5 Millionen Euro), Ihlestraße (4,5 Millionen Euro), Ohlendiekshöhe Kita 2 und Begegnungshaus (4,1 Millionen Euro) und Lohkampstraße (4,0 Millionen Euro) in der Drs. 21/20125 angeführt. Der Abbruch und Neubau Pik As inklusive Interimsunterbringung werden zwar mit 12,7 Millionen Euro als in Planung angeführt, aber offenbar nicht für das Jahr 2020. Auch der Bau des neuen Tagesaufenthalts für Obdachlose in der Stresemannstraße wird nicht für das Jahr 2020 angeführt. Von wann bis wann soll jeweils der Bau erfolgen und bei welchen aktuellen Kosten für den Tagesaufenthalt? Zum Neubau des Pik As siehe Pressemitteilung vom 27.01.2020, https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13524950/2019-01-27-basfi-neubau-pik-as/. Der Planungsstand bezüglich der Tagesaufenthaltsstätte in der Stresemannstraße 138 ist gegenüber der Drs. 21/19364 unverändert. 7. Die „Instandhaltungsrückstände betreffen eine Vielzahl von Gebäuden in verschiedenen Bereichen“, so der Senat. Ein Sanierungsplan werde aktuell erarbeitet. a) Wann ist mit der Fertigstellung des Sanierungsplans zu rechnen? Die Grundlagenermittlung der zu sanierenden Gebäude befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung des Sanierungsplans ist im Laufe des 4. Quartals dieses Jahres zu erwarten. b) Aktuell plant f & w einen Abbau der Schulden. Inwieweit ist dieser Schuldenabbau durch die Instandhaltungsrückstände gefährdet? f & w plant nicht, Instandhaltungsrückstände durch Kredite zu finanzieren.