BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20261 21. Wahlperiode 03.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Rückkauf der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm Der Senat und Vattenfall gaben am 20.02.2020 bekannt, dass die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) die Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH & Co. KG (MVR), an der sie bislang einen Anteil von 45 Prozent hielt, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2020 auch den bislang von Vattenfall gehaltenen 55-Prozent-Anteil übernehmen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) wie folgt: 1. Welcher Kaufpreis wurde für den verbleibenden 55-Prozent-Anteil an der MVR vereinbart? Wer soll diesen entrichten und dabei in welchem Umfang mit Fremdkapital finanzieren? 2. Welche Bedingungen wurden für das Closing des Kaufvertrags vereinbart ? Bis wann soll dieses gemäß aktuellem Zeitplan erfolgen? 3. Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen für Beschäftigte der MVR? Wer übernimmt die entsprechenden Verpflichtungen? Sofern die SRH: Inwieweit erhält diese dafür von Vattenfall eine Kompensationszahlung in welcher Höhe? Wesentliche Vollzugsvoraussetzungen für das Wirksamwerden des Kaufvertrages sind die Zustimmung des Aufsichtsrates der SRH sowie die Zustimmung der Behörde für Umwelt und Energie als Aufsichtsbehörde zum Beschluss des Aufsichtsrates, die Zustimmung des Aufsichtsrates der Vattenfall GmbH und des Board of Directors der Vattenfall AB sowie die Nichtbeanstandung durch das Bundeskartellamt. Die Gremienzustimmungen sollen bis zum 30. Juni 2020 erfolgt sein. Bei den kartellrechtlichen Voraussetzungen ist der Zeitplan von der Prüfung durch das Bundeskartellamt abhängig. Diese Prüfung kann bis zu sechs Monate nach Einreichung der Anmeldung dauern. Vor diesen Entscheidungen können keine Angaben im Sinne der Fragestellung getätigt werden. 4. Welche Investitionsbedarfe bestehen vor dem Hintergrund der geplanten Rolle der MVR im Rahmen des neuen Fernwärmekonzepts? Mit welchen Investitionsvolumina und welchem Aufwand für Sanierungen et cetera ist dabei zu rechnen? Hierüber liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. 5. Welche gesellschaftsrechtlichen Änderungen an der MVR sollen vorgenommen werden? Gesellschaftsrechtliche Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen. Drucksache 21/20261 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche strukturellen Änderungen sollen hinsichtlich des Aufsichtsrats der MVR vorgenommen werden? Die MVR hat keinen Aufsichtsrat. 7. Ist ein Wechsel der Geschäftsführung geplant? a. Wenn ja, inwieweit fällt hierfür eine Abfindung in welcher Höhe an? b. Wird die Stelle in diesem Falle ausgeschrieben? Der technische Geschäftsführer wird von Vattenfall gestellt und soll zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Transaktion abberufen werden. Der kaufmännische Geschäftsführer der MVR ist bereits durch den SRH-Konzern gestellt und wird nicht abberufen. 8. Welche Auswirkungen hat der Rückkauf der MVR auf die erst vor wenigen Jahren verlängerten Liefer- beziehungsweise Entsorgungsverträge mit den Landkreisen Stade, Harburg und Rotenburg (Wümme) sowie der Abfallwirtschaft Heidekreis AöR (AHK)? Bis wann laufen diese Verträge jeweils? Der Rückkauf der MVR hat keine Auswirkungen auf die in der Fragestellung genannten Verträge. Die MVR hat in einer partnerschaftlichen Kooperation mit der SRH diese Verträge mit einer Laufzeit bis Mitte des Jahres 2026 als Ergebnis einer Ausschreibung der betreffenden Landkreise geschlossen. Eine optionale Verlängerung der Verträge für weitere drei Jahre ist möglich. 9. Welche voraussichtlichen Auswirkungen hat der Rückkauf auf die Müllgebühren in Hamburg? Der Erwerb der weiteren MVR-Anteile wird zur Stabilität der Müllgebühren beitragen.