BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20262 21. Wahlperiode 03.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 24.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Senatoren und Staatsräte in Hamburg – Abfrage der Entwicklung der letzten 30 Jahre Seit 1991 hat es in Hamburg insgesamt elf Regierungen gegeben. In der 21. Wahlperiode haben dem Senat neben dem ersten Bürgermeister elf Senatoren sowie 15 Staatsräte angehört, darunter insgesamt zwei Parteilose . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Senatoren und Staatsräte haben dem Hamburger Senat seit dem Kabinett Voscherau II jeweils angehört? Die Antwort bitte für alle nachfolgenden Regierungen bis heute aufschlüsseln. Staatsrätinnen und Staatsräte gehören nach Artikel 33 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) nicht dem Senat an, sondern können nach Artikel 47 HV als Senatssyndici zur Beratung des Senats und zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Senats ernannt werden. Wahlperiode (WP) Anzahl Senatsmitglieder neben dem Ersten Bürgermeister Anzahl der Senatssyndici 14. WP 13 13 15. WP 11 13 16. WP 11 13 17. WP 10 12 18. WP 9 13 19. WP* 9 14 20. WP 10 15 21. WP* 11 15 * In den gekennzeichneten Wahlperioden gab es jeweils einen Wechsel im Amt des Ersten Bürgermeisters und damit des Senats, die Anzahl der Senatorinnen und Senatoren beziehungsweise der Senatssyndici hat sich dadurch nicht verändert.