BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20267 21. Wahlperiode 06.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 27.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Mountainbikefahren in Harburg Der Bezirk Harburg verfügt über große Waldflächen, die unterschiedliche Nutzergruppen anziehen. Eine davon sind Mountainbiker, die gern auf anspruchsvollem Terrain fahren. Um dies zu ermöglichen und Nutzungskonflikte zu vermeiden, wurde das Mountainbikefahren auf ausgewiesenen Pfaden (Trails) zugelassen. Dieses Angebot wird von vielen Gruppen und Einzelpersonen intensiv angenommen. In der Folge haben sich auch kommerzielle Kursangebote etabliert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche gesetzlichen Grundlagen sind bezüglich des Mountainbikefahrens in Hamburger Waldgebieten zu beachten und kommt es dadurch gegebenenfalls zu Nutzungseinschränkungen? Gemäß § 9 des Hamburger Landeswaldgesetzes darf jeder zum Zwecke der Erholung Wald betreten. Das Radfahren (ohne Motorantrieb) ist dabei nur auf Straßen und Wegen gestattet. 2. Welche rechtlichen Regelungen hat die zuständige Behörde beziehungsweise die Stadt Hamburg zur Nutzung der ausgewiesenen Pfade für Mountainbikes getroffen? 3. Wurden diese Regelungen allgemeinverbindlich oder nur mit gewissen Gruppen beziehungsweise Vereinen im Rahmen von Nutzungs- oder Gestattungsverträgen getroffen? Zwischen dem Bezirksamt Harburg und dem Mountainbikeverein MC Pirate e.V. wurde der bisher einzige privatrechtliche Gestattungsvertrag in Hamburg über die Nutzung von Mountainbiketrails im Waldgebiet Haake/Emme und Eißendorfer Forst geschlossen. Einige der im Vertrag enthaltenen Trails wurden bereits 2009 aufgrund der Mitgliedschaft des Bezirksamtes Harburg im Regionalpark Rosengarten offiziell ausgewiesen und beschildert. Nähere Informationen hierzu können auf der Homepage www.regionalpark-rosengarten.de eingesehen werden. Die Befahrung der auf Grundlage des Vertrags ausgewiesenen Mountainbiketrails ist uneingeschränkt jedem Mountainbiker und jeder Mountainbikerin gestattet. 4. Wie sind die heute vorhandenen Pfade entstanden? Gab es eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Bezirksamt? Der Großteil von Mountainbiketrails abseits der Waldwege ist ursprünglich illegal entstanden . Eine Abstimmung mit dem Bezirksamt Harburg ist durch den genannten Vertrag im März 2019 erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. Drucksache 21/20267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Erfahrungen hat die Stadt Hamburg beziehungsweise das Bezirksamt Harburg mit der Ausweisung der Mountainbiketrails gemacht? Sind Problemlagen oder Beschwerden anderer Nutzergruppen bekannt? Wenn ja, welche? Bisherige Versuche seitens der Verwaltung, illegale Trails zu unterbinden und zurückzubauen , hatten, wenn überhaupt, nur zeitlich begrenzten Erfolg. Seit Bestehen des genannten Vertrages wurden im Vertragsgebiet keine erneuten illegalen Aktivitäten festgestellt. Die bisherigen Erfahrungen des Bezirksamtes Harburg können durchweg als positiv bezeichnet werden. Durch die Legalisierung und abgestimmte Entwicklung attraktiver Mountainbiketrails konnte offenbar den Bedürfnissen vieler Mountainbiker und Mountainbikerinnen entsprochen werden. Den Revierförstereien liegen keine Beschwerden anderer Nutzergruppen vor. 6. Gibt es eine Plattform zur Abstimmung zwischen Nutzern und der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Bezirksamt? Wenn ja, bitte ausführen wie, wann und durch/mit wem. Die Abstimmung erfolgt zwischen dem Verein MC Pirate e.V. und dem Bezirksamt Harburg und ist vertraglich geregelt. Sie erfolgt bei Bedarf direkt zwischen den Vertretenden des Vereins und dem Leiter der Revierförsterei Hausbruch. 7. Wie und durch wen erfolgt die Pflege/Unterhaltung der Trails? Die Pflege und Unterhaltung der Trails erfolgt durch den Verein in Zusammenarbeit mit freiwilligen Helfenden in Abstimmung mit dem Leiter der Revierförsterei Hausbruch . 8. Entsteht durch die Mountainbikepfade zusätzlicher, einmaliger und/oder laufender finanzieller Aufwand? Wenn ja, in welcher Höhe und wie wird dieser bestritten? Nach den bisherigen Kenntnissen des Bezirksamtes wird die künftige laufende Unterhaltung der Trails geringe Kosten verursachen und vom Verein getragen werden. Soweit dennoch für die Revierförsterei ein Aufwand entstehen sollte, wird dieser aus den zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten.