BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20272 21. Wahlperiode 06.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Jihadistinnen aus Hamburg – Wie ist der aktuelle Sachstand? Infolge der militärischen Niederlagen, die der IS in 2017 hinnehmen musste, konnten Syrien und der Irak nahezu vollständig von der Besatzung durch die Terrororganisation befreit werden. Aktuellen Informationen der Bundesregierung zufolge sind mittlerweile etwa 50 deutsche Jihadistinnen aus Syrien und dem Irak zurückkehrt, wo sie zuvor als Bräute der Terrorkrieger gelebt hatten , um im IS-Kalifat für Nachwuchs und Kindererziehung zu sorgen. Von den insgesamt 960 Personen, die sich dem IS bis heute vor Ort angeschlossen haben, ist etwa ein Drittel wieder in Deutschland – eine Gruppe, deren Frauenanteil bei 15 Prozent liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Frauen sind bis heute aus Hamburg in den Dschihad nach Syrien gereist? a) Wie alt sind diese Personen, welche Staatsangehörigkeit haben sie und wann ist ihre Ausreise jeweils erfolgt? b) Wie viele der Ausgereisten sind mittlerweile nach Hamburg zurückgekehrt ? c) Wann sind die Einreisen dieser Personen jeweils erfolgt? 2. Wie viele der ausgereisten Frauen werden gegenwärtig noch in Syrien beziehungsweise dem Irak vermutet? 3. In wie vielen Fällen hat der Senat Kenntnis davon, dass die Ausgereisten ums Leben gekommen sind? In den zurückliegenden sieben Wochen haben sich keine Veränderungen ergeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/19504. 4. Ist dem Senat bekannt, ob die ausgereisten Frauen während ihres Aufenthalts beim IS Straftaten begangen haben? 5. Inwiefern werden zurückgekehrte Jihadistinnen rechtlich belangt? Bezeichnungen wie „Jihadist/Jihadistin“ sind keine feststehenden polizeilichen Begriffe . Eine Auswertung in polizeilichen Vorgängen und/oder Auskunftssystemen ist nach diesen Bezeichnungen nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/11459. Derzeit führt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sechs Ermittlungsverfahren gegen Frauen, die im Verdacht stehen, aus Hamburg in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) ausgereist zu sein. Den Beschuldigten werden Straftaten gemäß §§ 129a, 129b, 235 StGB beziehungsweise nach dem VStGB und dem KrWaffKontrG vorgeworfen. Drucksache 21/20272 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In vier Fällen wurden Verfahren vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 GVG zur weiteren Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/19504. 6. Wie viele Prozesse gegen Angehörige dieser Personengruppe sind gegenwärtig in Hamburger Gerichten anhängig? 7. Wie viele Prozesse sind bereits abgeschlossen worden? 8. Welche Urteile hat es dabei gegeben? Keine. 9. Unternimmt der Senat Anstrengungen, um nach Syrien ausgereiste Jihadistinnen, die von den syrischen beziehungsweise irakischen Behörden aufgrund ihrer Mitgliedschaft im IS angeklagt werden und mit harten Strafen rechnen müssen, nach Hamburg zurückzuholen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 10. Arbeitet der Senat zu diesem Zweck mit der Bundesregierung zusammen ? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? 11. Ist dem Senat bekannt, ob gegenwärtig gegen aus Hamburg ausgereiste Jihadistinnen in Syrien beziehungsweise dem Irak prozessiert wird? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hier vor? Siehe Drs. 21/16273.