BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20284 21. Wahlperiode 10.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 03.03.20 und Antwort des Senats Betr.: Neutralitätsverstoß an der Heinrich-Wolgast-Schule Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat nach Hinweisen aus der Elternschaft der Heinrich-Wolgast-Schule über das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktion-hamburg.de/aktion-neutrale-schulen-hamburg/) Kenntnis von folgendem Vorgang erhalten: Am 7. Februar – 16 Tage vor der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft 2020 – veranstaltete die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE in den Räumen der staatlichen Heinrich-Wolgast-Schule in Hamburg St. Georg eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Nach Berlin: Mietendeckel auch für Hamburg!“. Bei der Veranstaltung sprachen zwei Vertreterinnen der Partei DIE LINKE, Heike Sudmann (MdHB und Kandidatin zur Bürgerschaft) und Katrin Lompscher (Stadtentwicklungssenatorin Berlin) (Abbildung 1). Abbildung 1: Screenshot zur Veranstaltungsankündigung, Quelle: https://www.facebook.com/Fraktion.DIE.LINKE.Hamburg/photos/gm.11200717691461 5/3161062550571746/?type=3&theater (abgerufen am 28.02.2020). In Drs. 21/9529 teilt der Senat mit, dass der Leiter der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde „Schulen stets im Vorwege von Wahlen über die entsprechenden Dienstanweisungen und Absprachen zwischen Senat und Bürgerschaft, die bei der Durchführung von Veranstaltungen in Schulen mit Parteien zu beachten sind“, informiert.1 Aus dem angehängten 1 Drs. 21/9529 (Frage 1.). Drucksache 21/20284 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mitteilungsbrief der Behörde für Schule und Berufsbildung aus Drs. 21/9529 („Politische Neutralität im Bundestagswahlkampf“) geht unter der Überschrift „Heiße Phase des Wahlkampfes“ hervor: „Grundsätzlich gilt jedoch, dass Besuche von Vertretern politischer Parteien einschließlich der Abgeordneten in Diensträumen in einem Zeitraum von sechs Wochen vor Wahlen unzulässig sind. Dem liegt ein Beschluss des Senates vom 09.12.1986 zugrunde.“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Verbot der parteipolitischen Werbung tritt zurück, wenn in diesen Fällen deutlich wird, dass keine schulische Veranstaltung vorliegt. Die Regelungen zur politischen Neutralität des Schulwesens finden dort grundsätzlich keine Anwendung, wo die Schule als bloßes Gebäude genutzt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lautet der Wortlaut des Beschlusses des Senats vom 09.12.1986 und wo ist diese Rechtsgrundlage einsehbar? Bitte den Beschluss als Anlage der Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage beifügen. Siehe http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/b0362341-9587-425b-b7ff-49437f137a8f/ Akte_FB1a.058.15-1_1.0002.pdf. 2. War die Durchführung der oben dargelegten Veranstaltung in der Heinrich -Wolgast-Schule 16 Tage vor der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft – unter Beteiligung einer Kandidatin zur Bürgerschaft (!) der Partei DIE LINKE – zulässig? Ja, siehe Vorbemerkung. 3. Wer hat die Veranstaltung in der Heinrich-Wolgast-Schule wann genehmigt ? Die Schulleiterin der Heinrich-Wolgast-Schule hat die Veranstaltung genehmigt. Ein Vertrag wurde am 21. Januar 2020 unterschrieben. 4. Wurde ein Vertrag zur „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ gemäß der gleichlautenden Dienstvorschrift vom 4. Januar 2006 (https://www.hamburg.de/contentblob/69572/e3fbbc7b331b79def86edf3 20574e5bf/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf) geschlossen ? Ja, ein Mitnutzungsvertrag wurde geschlossen. 5. Welche Gebühr wurde zwischen der Schulleitung und der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Nutzung der Räume in der Heinrich-Wolgast-Schule vereinbart und wann ist diese Gebühr gezahlt worden? Gebühren werden nicht vereinbart, sondern bestimmt, in diesem Fall auf 81 Euro. 6. Wann hat die Behörde für Schule und Berufsbildung zuletzt die Hamburger Schulen über die entsprechenden Dienstanweisungen und Absprachen zwischen Senat und Bürgerschaft, die bei der Durchführung von Veranstaltungen in Schulen mit Parteien zu beachten sind, informiert? Bitte das entsprechende Schreiben als Anlage dieser Mail beifügen. Siehe https://www.hamburg.de/contentblob/13702216/dc4823cdaae5ef3a2cbcea0691d282a 9/data/politische-neutralitaet-der-schulen-im-buergerschaftswahlkampf.pdf. 2 Ebenda (Anlage). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20284 3 7. An welchen staatlichen Hamburger Schulen fanden im Zeitraum vom 13. Januar bis 23. Februar 2020 welche Veranstaltungen mit Vertretern welcher politischen Parteien außerhalb der Unterrichtszeit statt und inwieweit wurden diese Veranstaltungen gemäß der Dienstvorschrift zur „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ geregelt? Dies wird in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erhoben. Aufgrund der Ferien war die Durchführung einer Schulabfrage nicht möglich.