BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20289 21. Wahlperiode 13.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.03.20 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg als Hochburg des Autodiebstahls (II) Am 23. Oktober 2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die hohe Anzahl von Autodiebstählen in der Hansestadt.1 In diesem Zusammenhang habe man für das Jahr 2017 insgesamt 1 800 Delikte registriert. Diese zeigten eine Tendenz, der zufolge Besitzer von Kleinwagen immer seltener betroffen sind, während zunehmend SUVs und Limousinen im Fokus von Autodieben stünden. Trotz des im bundesweiten Vergleich hohen Aufkommens von Autodiebstählen sei die Gesamtzahl aktenkundiger Delikte im Vergleich zu 2016 um 9,6 Prozent zurückgegangen. Im Gegensatz dazu stehe Hamburg hinsichtlich des dadurch verursachten Schadens mit durchschnittlich 22 719 Euro auf dem zweiten Platz hinter Hessen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personenkraftwagen wurden 2019 in Hamburg gestohlen? Im erfragten Zeitraum sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 1 662 Fälle von Diebstählen von Kraftwagen (PKS-Schlüssel ***1) registriert. 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um kaskoversicherte Fahrzeuge ? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten an den einschlägig zuständigen Kriminalpolizeidienststellen erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie hoch beläuft sich der dadurch entstandene Schaden im Durchschnitt ? Schaden im Sinne der PKS-Richtlinien ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei den registrierten Taten ist durchschnittlich ein Schaden in Höhe von 17 195 Euro entstanden. 4. Wie hoch fällt die Aufklärungsquote dieser Delikte aus? Die Aufklärungsquote beträgt 10,0 Prozent. 5. In wie vielen Fällen ist es nach Abschluss der Ermittlungen zu Strafverfahren gekommen? 6. Wie oft wurden hierbei Bewährungsstrafen, wie oft Haftstrafen verhängt? 1 „Hamburg ist die Hochburg der Autodiebe“. „Hamburger Abendblatt“. 23.10.2018. Drucksache 21/20289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie viele der ermittelten Täter waren bereits im Vorfeld strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA wird nicht erfasst, ob Gegenstand des Verfahrens der Diebstahl eines Kraftfahrzeuges ist. Es müssten zur zuverlässigen Beantwortung der Fragen jedenfalls alle Verfahren händisch ausgewertet werden, in welchen in MESTA als Tatvorwurf unter anderem § 243 StGB verzeichnet ist. Allein hierbei handelt es sich im Aktenzeichenjahrgang 2019 um insgesamt 2 960 Verfahren (mit 3 792 Beschuldigten), hinsichtlich derer für 355 Angeklagte schon jetzt (Stand: 05. März 2020) Verurteilungen erfasst sind. Eine Beiziehung und Auswertung der Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bei der Berechnung der Tatverdächtigen (TV) wird in der PKS eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen. Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Von den 185 ermittelten TV im Bereich Diebstahl von Kraftwagen waren 152 (82,2 Prozent) bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. 8. Wie stellt sich die Entwicklung des Autodiebstahls 2019 im Vergleich zum Vorjahr dar? Die zugrunde liegende Entwicklung bitte mit Prozentangaben darstellen. Im Jahr 2018 wurden in der PKS 1 766 Fälle von Diebstählen von Kraftwagen (PKS- Schlüssel ***1) registriert; für das Jahr 2019 ist somit ein Rückgang um 5,9 Prozent zu verzeichnen. 9. Welche Bezirke waren besonders stark von Autodiebstählen betroffen? Die Verteilung der Delikte auf die einzelnen Bezirke ist in der folgenden Tabelle dargestellt : Bezirk erfasste Fälle Bezirk Wandsbek 401 Bezirk Hamburg-Mitte 383 Bezirk Hamburg-Nord 300 Bezirk Altona 241 Bezirk Eimsbüttel 143 Bezirk Harburg 108 Bezirk Bergedorf 78 Bezirke insgesamt 1 654 Hamburg unbekannt 8 Hamburg insgesamt 1 662 10. In wie vielen Fällen konnten die gestohlenen Fahrzeuge nach Abschluss der Ermittlungen wiedergefunden werden? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben.