BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20291 21. Wahlperiode 13.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 05.03.20 und Antwort des Senats Betr.: Tarifsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Hamburg Die Bundestarifkommission hat umfangreiche Tarif-Änderungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes vereinbart. Dabei stand die Situation beim Hamburger Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) nur unzureichend im Fokus. Auf Bundesebene ist nicht beziehungsweise nicht ausreichend gesehen worden, dass der ASD eben nicht in die Entgeltgruppe E 9 (dann Überleitung in S 14), sondern bei E 10 eingruppiert ist und nach bisher geltender Tarifsystematik hätte aus unserer Sicht auch verabschiedet werden müssen, dass der Hamburger ASD von E 10 in S 15 übergeht. Hamburg hatte 2012 als einziges Bundesland entschieden, die Beschäftigten im ASD in die Entgeltgruppe 10 statt 9 einzuordnen. Das hatte der ehemalige Sozialsenator Scheele nach längeren Protesten der Beschäftigten so entschieden . Tarifrechtlich wurde dies damals mit der besonderen Bedeutung der Arbeit begründet. Die besondere Bedeutung wurde tariflich allerdings nicht mit Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen (KWG) in Verbindung gebracht, sondern mit der Netzwerkarbeit, weil das tarifrechtlich nicht anders möglich war. Nun hat das Personalamt entschieden, dass Netzwerkarbeit in dem erforderlichen Ausmaß (ein Drittel der Arbeitszeit) so tatsächlich nie stattgefunden habe, sich der ASD weitgehend auf KWG beschränkt, was früher E 9 und jetzt eben S 14 begründen würde. Anderslautende Arbeitsplatzbeschreibungen wie die Einbindung der Personalräte und anderes mehr wurden vom Personalamt nicht zur Kenntnis genommen. Wir fragen den Senat: Wie in der Drs. 21/19912 zum Ausdruck gebracht, betont der Senat, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD eine sehr wichtige Aufgabe für die Stadt erfüllen: Sie unterstützen Familien in verschiedenen Lebenslagen, beraten Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und sichern den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Gute Rahmenbedingungen für das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD sicherzustellen, ist daher ein zentrales Anliegen des Senats. Dazu gehört auch die Bewertung der Stellen und damit die angemessene Bezahlung der ASD- Beschäftigten. Die bestehenden Entgeltstrukturen sind das Ergebnis von Tarifverhandlungen . Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst der Länder sind die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb auf Arbeitnehmerseite. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eines von 15 Mitgliedsländern der TdL. Bundestarifkommissionen sind gewerkschaftliche Gremien, die ohne Beteiligung der Arbeitgeber tagen beziehungsweise Beschlüsse fassen. Die Bundestarifkommissionen haben dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) am Drucksache 21/20291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 02.03.2019 zugestimmt. Darüber hinaus sind dem Senat keine Entscheidungen der Bundestarifkommissionen zu den hier infrage stehenden Sachverhalten bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Trägt der Senat die Entscheidung der Bundestarifkommission mit, dass die E 10 in die S 15 übergeleitet wird? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie werden die bis Ende 2019 in E 10 eingruppierten ASD-Beschäftigten ab dem 01.01.2020 in die S-Tabelle geführt? Die ASD-Beschäftigten werden auf Basis des TV-L mit Wirkungsdatum zum 01.01.2020 in die Entgeltgruppe S 14 übergeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/19912. 3. Wie begründet der Senat beziehungsweise die Fachbehörde etwaige Abweichungen vom Ergebnis der Bundestarifkommission? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie wurden in diesem Prozess die Personalräte eingebunden beziehungsweise wie werden diese im weiteren Verlauf eingebunden? Wird es weitere Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di beziehungsweise den Personalräten geben? Die Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien und die Personalräte werden regelmäßig im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert. 5. Wie beurteilt der Senat die Fortführung der Stärkung und Anerkennung des Hamburger ASD durch Eingruppierung in E 10/S 15, wie sie 2012 vom damaligen Sozialsenator Scheele initiiert, verkündet und beschlossen wurde? Die Beschäftigten des Hamburger ASD sollten 2012 gegenüber vergleichbaren kommunalen Beschäftigten insbesondere in den Umlandgemeinden gestärkt werden. In den Kommunen der Flächenländer existierte bereits ein Tarifvertrag mit einer S-Tabelle. Dies hatte zur Folge, dass die kommunalen Beschäftigten außerhalb Hamburgs bereits die S 14 bekamen und besser vergütet wurden als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD, die nach E 9 vergütet wurden. Um diese Differenz auszugleichen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg 2012 unter Nutzung der unbestimmten Rechtsbegriffe in den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung die Hamburger ASD-Beschäftigten nach E 10 höhergruppiert. Damit wurde das Einkommen der ASD-Beschäftigten in Hamburg an das Einkommen im kommunalen Bereich nach S 14 angeglichen. Die anderen Länder haben dies im Jahr 2012 nicht nachvollzogen – jedoch ebenso die besondere Konkurrenzsituation zwischen kommunaler und staatlicher Ebene gesehen. Erst mit dem Tarifabschluss 2017 zum TV-L sind für vergleichbare Sozialpädagoginnen und -pädagogen in der Entgeltgruppe E 9 in den anderen Ländern Zulagen vereinbart worden, sodass seitdem auch dort in der Summe ein Entgelt annähernd der Entgeltgruppe S 14 gezahlt wurde.  Mit dem Tarifabschluss 2019 haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, diese Konkurrenzsituation der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Bereich des ASD zu beenden. Der Tarifabschluss der TdL hat wieder gleiche Einkommensverhältnisse, sowohl in den Ländern, als auch in den Kommunen geschaffen. Selbstverständlich werden hierbei die individuell bereits erreichten Einkommensniveaus in Hamburg für die betroffenen Beschäftigten im Rahmen der Besitzstandswahrung gesichert (vergleiche Drs. 21/19912). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20291 3 6. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/19912 werden in der Antwort auf Frage 2. die E- und S-Tabellen stufenweise gegenübergestellt. Wir bitten um eine tabellarische jährliche Darstellung der Höhe der Entgelte und deren Differenz für die Eingruppierung E 10, S 14 und S 15 über alle Stufen der Bewährungsaufstiege hinweg. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 9b 2 997,21 3 227,32 3 374,65 3 781,78 4 124,89 4 248,65 Jahressumme* 38 223,72 41 158,33 43 037,25 48 229,42 52 605,13 54 183,46 10 3 367,04 3 612,23 3 880,76 4 151,27 4 665,96 4 805,94 Jahressumme* 42 940,20 43 067,13 49 491,72 52 941,56 59 505,45 61 290,63 S 14 3 368,38 3 653,36 3 946,38 4 244,45 4 574,04 4 804,73 Jahressumme* 42 957,29 46 591,67 50 328,58 54129,90 58 333,19 61 275,20 S 15 3 386,17 3 691,21 3 954,91 4 258,11 4 745,87 4 956,78 Jahressumme* 43 184,16 47 074,37 50 437,36 54 304,10 60 524,55 63 214,31 * Tarif 01.01.2020, inklusive Jahressonderzahlung (75,31 Prozent) 7. Wie viele ASD-Mitarbeiter/-innen waren insgesamt zum Stichtag 31.12.2019 in Hamburg beschäftigt? Bitte aufschlüsseln nach Abteilungen , Bezirken unter Angaben der Soll und Ist-Stellen. Bitte zusammenfassende Zahlen auch für die Bezirke tabellarisch angeben und Gesamtzahl aller ASD-Mitarbeiter/-innen nennen. Siehe Anlage. 8. Mit welchen Maßnahmen sichert der Senat die Umsetzung der Soll- Stärke in den ASD-Abteilungen in den jeweiligen Bezirken in Höhe von 115 Prozent zur Einarbeitungen neuer Kollegen/-innen? Anknüpfungspunkt und Zielwert der vorausschauenden und planvollen Personaldisposition der Bezirksverwaltungen ist 100 Prozent Personal je ASD-Abteilung vor Ort. Um dieses Ziel zu erreichen und darüber hinaus temporäre Stabilisierungsmaßnahmen zu ermöglichen, kann das bezirkliche Personalsoll bis zu einer Höhe von maximal 115 Prozent überschreiten. Diese Regelung ermöglicht temporäre Doppelbesetzungen und trägt zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit angesichts von zum Beispiel Personalwechseln , dem Eintreten des gesetzlichen Mutterschutzes, Beurlaubungen und Sabbatmodellen, des altersbedingten Ausscheidens sowie zur Kompensation von langzeiterkrankten ASD-Fachkräften bei. Diese Maßnahmen erleichtern zudem die Einarbeitung neuer Fachkräfte und die Fallübergabe von ausscheidender zu neuer Fachkraft. 9. Wie viele unbesetzte Stellen gab es zum Stichtag 31.12.2019 beim ASD? Bitte tabellarisch auflisten nach Bezirken und Abteilungen. Siehe Anlage. Anzahl Fachkräfte Bezirksamt Abteilung Stellen-Soll BeschäftigsungsvolumenIST Differenz Beschäftigte Hamburg-Mitte Region 1/ASD 1 11,45 11,36 0,09 14 Region 1/ASD 2 14,04 15,09 -1,05 17 Region 1/Asyl 13,93 12,85 1,08 13 Region 2/ASD 1 10,46 9,46 1,00 10 Region 2/ASD 2 12,00 12,75 -0,75 14 Region 2/ASD 3 14,50 8,94 5,56 10 Region 3/ASD 1 11,65 10,90 0,75 13 Region 3/ASD 2 11,70 11,60 0,10 14 99,73 92,95 6,78 105 Altona JA 3/ASD 1 11,46 12,82 -1,36 14 JA 3/ASD 2 11,23 10,89 0,34 13 JA 3/ASD 3 12,22 10,85 1,37 14 JA 3/ASD 4 9,97 8,93 1,04 12 JA 3/ASD 5 8,79 7,11 1,68 9 JA 3/ASD 6 Asyl 9,05 11,18 -2,13 16 62,72 61,78 0,94 78 Eimsbüttel JA 2/ASD 1 10,75 10,67 0,08 12 JA 2/ASD 2.1 7,75 8,01 -0,26 9 JA 2/ASD 2.2 11,25 12,29 -1,04 13 JA 2/ASD 3.1 mit Asyl 6,75 9,64 -2,89 11 JA 2/ASD 3.2 9,53 11,27 -1,74 12 46,03 51,88 -5,85 57 Hamburg-Nord JA 1/ASD 1 9,46 9,00 0,46 9 JA 1/ASD 2 7,39 9,54 -2,15 10 JA 1/ASD 3 9,77 9,33 0,44 10 JA 1/ASD 4 8,65 10,90 -2,25 12 JA 1/ASD 5 8,15 7,77 0,38 8 JA 1/ASD-M Asyl 8,32 11,16 -2,84 13 51,74 57,70 -5,96 62 Wandsbek JA 1/ASD 1 13,50 11,01 2,49 14 JA 1/ASD 2 12,50 11,00 1,50 11 JA 2/ASD 1 10,00 10,56 -0,56 13 JA 2/ASD 2 9,25 8,54 0,71 9 JA 2/ASD 3 13,83 11,91 1,92 13 JA 2/ASD Z Asyl 9,85 8,93 0,92 11 JA 3/ASD 1 14,00 12,71 1,29 15 JA 3/ASD 2 12,50 11,74 0,76 13 JA 3/ASD 3 12,00 11,70 0,30 14 107,43 98,10 9,33 113 Bergedorf ASD 1 8,90 8,00 0,90 8 ASD 2 8,90 8,82 0,08 9 ASD 3 8,60 7,07 1,53 8 ASD 4 mit Asyl 8,10 8,48 -0,38 10 34,50 32,37 2,13 35 Harburg JA 2 ASD 1 6,27 4,82 1,45 5 JA 2 ASD 3 9,80 8,79 1,01 10 JA 2 ASD 4 10,81 9,73 1,08 11 JA 2 ASD 6 (Asyl) 4,41 4,92 -0,51 6 JA 2 ASD 2 3,82 3,75 0,07 4 JA 2 ASD 5 12,94 12,26 0,68 14 48,05 44,27 3,78 50 450,20 439,05 11,15 500 Wandsbek gesamt Bergedorf gesamt Harburg gesamt Hamburg gesamt Stichtag 31.12.2019 Sozialpädagogische Fachkräfte mit Fachkräften für Asyl/Migraten (ohne Leitung, Verwaltungskräfte, SHA) Hamburg-Mitte Gesamt Altona Gesamt Eimsbüttel gesamt Hamburg-Nord gesamt Drucksache 21/20291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 20291ska_Text 20291ska_Anlage