BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20297 21. Wahlperiode 17.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.03.20 und Antwort des Senats Betr.: Einschätzungen zur Schullaufbahn Zum Halbjahresende der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn einer jeden Schülerin beziehungsweise eines jeden Schülers vor dem Hintergrund ihrer beziehungsweise seiner bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung ab. Entsprechend des Hamburger Schulgesetzes gilt gleiches nach dem Ende des ersten Halbjahres in der Klassenstufe 6. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schullaufbahnempfehlungen werden von den jeweiligen Grundschulen abgegeben und nach dem Übergang auf eine weiterführende Schule von dieser im Rahmen der Schuljahreserhebung gemeldet. Diese Meldung findet jährlich im Herbst statt. Die Veröffentlichung der Daten über Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen erfolgt jeweils im folgenden Jahr. Die Schullaufbahnempfehlung ist bei der Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in den Jahrgang 5 keine zentral zu erfassende steuerungsrelevante Angabe, da sich die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an staatlichen weiterführenden Schulen an den Kriterien des § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz orientiert. Wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers nach der Klasse 6 einen Wechsel auf eine Stadtteilschule erforderlich machen oder wenn aus anderen Gründen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ein Schul- oder Schulformwechsel gewünscht ist, stellen Sorgeberechtigte bei der Schule beziehungsweise der für Bildung zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag. Nach der Zeugniskonferenz des zweiten Halbjahrs werden diese Schulwechselwünsche bearbeitet. Die Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn, die nach dem ersten Halbjahr der Klassenstufe 4 ausgestellt wird, ist auch in diesem Verfahren ohne Belang. Im Übrigen siehe Drs. 21/16041 und 21/3000. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen haben die Zeugniskonferenzen jeweils die Einschätzung abgegeben a) die Schullaufbahn Gymnasium zu verfolgen? b) die Schullaufbahn an einer Stadtteilschule zu verfolgen? 2. Wie viel Prozent entspricht das jeweils gemessen an der Gesamtschülerschaft der Viertklässler und wie hoch war die Zahl absolut und in Prozent jeweils im vergangenen Jahr? Drucksache 21/20297 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bei wie vielen Gymnasiasten der sechsten Klassenstufe wurden die Eltern darauf hingewiesen, dass bei vergleichbaren Leistungen ein Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule notwendig ist? 4. Wie viel Prozent entspricht das gemessen an der Gesamtzahl der Sechstklässler an Hamburger Gymnasien und wie hoch war die Zahl absolut und in Prozent im vergangenen Jahr? 5. Bei wie vielen Stadtteilschülerinnen und -schülern wurden die Eltern darauf hingewiesen, dass bei vergleichbaren Leistungen ein Schulformwechsel von der Stadtteilschule auf ein Gymnasium möglich ist? 6. Wie viel Prozent entspricht das gemessen an der Gesamtzahl der Sechstklässler an Hamburgs Stadtteilschulen und wie hoch war die Zahl absolut und in Prozent im vergangenen Jahr? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/16041 und 21/3000. 7. In welcher Form wurden die Eltern jeweils an den Grundschulen beziehungsweise an Gymnasium und Stadtteilschule informiert? Siehe Drs. 21/3000. Die entsprechenden Vordrucke haben nach wie vor Gültigkeit und werden an die aktuellen Kalenderdaten angepasst. 8. Sofern die Daten zur Schullaufbahnempfehlung nicht zentral erfasst werden: Warum nicht? Ist eine zentrale Erfassung geplant? 9. Sofern die Daten noch nicht vorliegen: Wann wird dies der Fall sein? Die Daten werden zentral erfasst, jedoch nicht zum Zeitpunkt der Zeugniskonferenzen der Grundschulen, sondern von den weiterführenden Schulen zum Zeitpunkt der Schuljahreserhebung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.