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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/20297
21. Wahlperiode
17.03.20
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.03.20
und
Antwort des Senats
Betr.: Einschätzungen zur Schullaufbahn
Zum Halbjahresende der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine
Einschätzung zur weiteren Schullaufba
hn einer jeden Schülerin beziehungs-
weise eines jeden Schülers vor dem Hintergrund ihrer beziehungsweise sei-
ner bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung ab. Entsprechend des Ham-
burger Schulgesetzes gilt gleiches nach dem Ende des ersten Halbjahres in
der Klassenstufe 6.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Schullaufbahnempfehlungen werden von den jeweiligen Grundschulen abgege-
ben und nach dem Übergang auf eine weiterfü
hrende Schule von dieser im Rahmen
der Schuljahreserhebung gemeldet. Diese Meldu
ng findet jährlich im
Herbst statt. Die
Veröffentlichung der Daten über Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schu-
len erfolgt jeweils im folgenden Jahr.
Die Schullaufbahnempfehlung ist bei der Aufnahme eines Schülers oder einer Schüle-
rin in den Jahrgang 5 keine zentral zu
erfassende steuerungsrelevante Angabe, da
sich die Aufnahme der Schülerinnen
und Schüler an staatlichen weiterführenden
Schulen an den Kriterien des § 42 Absatz 7 Hamburgisches Schulgesetz orientiert.
Wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers nach der Klasse 6 einen
Wechsel auf eine Stadtteilschule erforderlich machen oder wenn aus anderen Grün-
den für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ein Schul- oder Schulform-
wechsel gewünscht ist, stellen Sorgeberechtigte bei der Schule beziehungsweise der
für Bildung zuständigen Behörde einen ent
sprechenden Antrag. Nach der Zeugnis-
konferenz des zweiten Halbjahrs werden diese Schulwechselwünsche bearbeitet. Die
Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn, di
e nach dem ersten Halbjahr der Klassen-
stufe 4 ausgestellt wird, ist auch in diesem Verfahren ohne Belang.
Im Übrigen siehe Drs. 21/16041 und 21/3000.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen haben die
Zeugniskonferenzen jeweils die Einschätzung abgegeben
a) die Schullaufbahn Gymnasium zu verfolgen?
b) die Schullaufbahn an einer Stadtteilschule zu verfolgen?
2. Wie viel Prozent entspricht das
jeweils gemessen an der Gesamtschü-
lerschaft der Viertklässler und wie hoch war die Zahl absolut und in Pro-
zent jeweils im vergangenen Jahr?
Drucksache 21/
20297
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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3. Bei wie vielen Gymnasiasten der sechsten Klassenstufe wurden die
Eltern darauf hingewiesen, dass bei vergleichbaren Leistungen ein
Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule notwendig
ist?
4. Wie viel Prozent entspricht das gemessen an der Gesamtzahl der
Sechstklässler an Hamburger Gymnasien und wie hoch war die Zahl
absolut und in Prozent im vergangenen Jahr?
5. Bei wie vielen Stadtteilschülerinnen und -schülern wurden die Eltern
darauf hingewiesen, dass bei vergleichbaren Leistungen ein Schulform-
wechsel von der Stadtteilschule auf ein Gymnasium möglich ist?
6. Wie viel Prozent entspricht das gemessen an der Gesamtzahl der
Sechstklässler an Hamburgs Stadtteilschulen und wie hoch war die Zahl
absolut und in Prozent im vergangenen Jahr?
Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/16041 und 21/3000.
7. In welcher Form wurden die Eltern jeweils an den Grundschulen bezie-
hungsweise an Gymnasium und Stadtteilschule informiert?
Siehe Drs. 21/3000. Die entsprechenden Vordrucke haben nach wie vor Gültigkeit und
werden an die aktuellen Kalenderdaten angepasst.
8. Sofern die Daten zur Schullaufbahnempfehlung nicht zentral erfasst
werden: Warum nicht? Ist eine zentrale Erfassung geplant?
9. Sofern die Daten noch nicht vorliegen: Wann wird dies der Fall sein?
Die Daten werden zentral erfasst, jedoch nicht zum Zeitpunkt der Zeugniskonferenzen
der Grundschulen, sondern von den weit
erführenden Schulen zum Zeitpunkt der
Schuljahreserhebung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.