BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20298 21. Wahlperiode 17.03.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 09.03.20 und Antwort des Senats Betr.: Grundschule am Park In Harburg, der Schulregion 21, sollen laut Schulentwicklungsplan zwei neue Grundschulen entstehen. Die eine am Sinstorfer Kirchweg ist bereits für das kommende Schuljahr 2020/2021 geplant sowie die neu geplante Grundschule mit dem Arbeitstitel „Schule am Park“. Sie soll mit vier Zügen dazu beitragen , der hohen Nachfrage nach Grundschulplätzen nachzukommen. Während im Zuge der Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 „die Grundschulen für die flächendeckende Einführung des Ganztags und der Inklusion ertüchtigt“ worden sind, wie es rückblickend im aktuellen Schulentwicklungsplan heißt1, geht die aktuelle Fassung des Schulentwicklungsplans überhaupt nicht auf das Thema Inklusion ein. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern bei Neubauten und Sanierungen überhaupt auf Barrierefreiheit geachtet wird. Mit Blick auf die „Schule am Park“ stellt sich neben der Frage der Barrierefreiheit auch die Frage, ob der Standort dem Einzugsgebiet des Binnenhafens einen angemessenen Schulweg bietet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg werden alle Schulneubauten regelhaft barrierefrei geplant und errichtet. Grundlage ist die DIN 18040, die mit der Leistungsbeschreibung Bau und dem Planungsleitfaden zur Barrierefreiheit an Hamburger Schulen konkretisiert wurde. Siehe hierzu https://www.din18040.de/. Der Planungsleitfaden wurde mit dem Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) abgestimmt und 2018 eingeführt. Die Regelungen des Planungsleitfadens gelten für alle Bauvorhaben, die sich in der Planung und im Bau befinden. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass alle schulischen Funktionen den Anforderungen der DIN 18040-1 genügen, nicht aber alle schulischen Räume. Das bedeutet, dass ausreichend Klassenräume und Fachräume an der Schule barrierefrei zur Verfügung stehen müssen, um eine barrierefreie Beschulung der Schülerinnen und Schüler in angemessenen Räumen zu gewährleisten. Im Schulentwicklungsplan 2019 sind, wie in allen vorherigen Schulentwicklungsplänen , die drei allgemeinen Schulformen Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium jeweils pro Schulregion berücksichtigt. Es handelt sich mithin um eine quartiers-, regions - und bezirksbezogene Schulentwicklungs- und Standortplanung über 22 Regionen . Die speziellen Sonderschulen und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBBZ) sind anders als die allgemeinen Schulen überregional ausgerichtet und 1 Unter „Einleitung/Anlass der Schulentwicklungsplanung“, Seite 4. Drucksache 21/20298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 über verschiedene Regionen und Bezirke hinweg zu betrachten. Daher werden die Weiterentwicklung und der Ausbau der speziellen Sonderschulen und der ReBBZ in einem gesonderten Verfahren geplant und sind nicht Gegenstand des Schulentwicklungsplans . Die Gesamtplanungen werden im Laufe dieses Jahres abgeschlossen sein. Siehe dazu auch Drs. 21/18872 und 20/8882. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird bei der Sanierung bestehender Schulgebäude beziehungsweise dem Neubau von Schulgebäuden laut Schulentwicklungsplan grundsätzlich auf Barrierefreiheit geachtet? Wenn ja, was umfasst dies? Wenn nein, mit welcher Begründung kann von der Prämisse der UN-Behindertenkonvention abgewichen werden? 2. Wird bei der Gestaltung der neuen Grundschule „Schule am Park“ die Barrierefreiheit umgesetzt und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Schulen (Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien) gelten in Hamburg aktuell als nicht barrierefrei und warum nicht? Bitte nach Bezirken ordnen. 4. Sind bei den unter Ziffer 3. genannten Schulen Baumaßnahmen mit dem Ziel der Barrierefreiheit geplant? Wenn ja, an welchen Schulen und wann sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein? Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Baumaßnahmen wurden entsprechend den in der Vorbemerkung dargestellten Richtlinien umgesetzt. Im Zuge der weiteren Neubau- und Sanierungsplanungen sollen schrittweise sämtliche Schulen einen barrierefreien Standard erreichen. Darüber hinaus werden die erfragten Daten in dieser Form von SBH I Schulbau Hamburg nicht erhoben. 5. Warum wird im aktuellen Schulentwicklungsplan auf a) die Sonderschulen und b) die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und deren Entwicklung nicht eingegangen, obwohl dies die Voraussetzung für uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Hamburgischen Schulgesetzes ist? 6. Wo und wann wird die Entwicklung der Sonderschulen und der ReBBZ geplant und transparent dargestellt? Siehe Vorbemerkung. 7. Welchen Einzugsbereich soll die Grundschule „Schule am Park“, welche in der Straße „Am Soldatenfriedhof“ entstehen soll, abdecken? Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Nach derzeitigem Stand der Planung wird mit einer Fertigstellung im Jahr 2021 gerechnet. Der Einzugsbereich für die Grundschule „Schule am Park“ ist noch nicht abschließend festgelegt. Dies wird jedoch rechtzeitig vor der ersten Anmelderunde erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20298 3 8. Wenn auch der Harburger Binnenhafen, der hinsichtlich der Einwohnerzahl stetig wächst, zum Einzugsbereich zählt: Wie soll ein sicherer Schulweg der Erst- bis Viertklässler aus dem Harburger Binnenhafen sichergestellt werden, wo Schulgebäude und Binnenhafen doch von Bahntrasse und der B 73 getrennt werden? Der Harburger Binnenhafen wird im Einzugsbereich der geplanten Grundschule „Schule am Park“ liegen. Der Schulweg ist grundsätzlich durch die vorhandenen Querungshilfen , wie beispielsweise Ampeln, Verkehrsinseln oder Zebrasteifen, gesichert.  9. Warum wird für den Einzugsbereich des Binnenhafens keine eigene Grundschule geplant? Die erwarteten Schülerzahlen des Harburger Binnenhafens sind nicht ausreichend, um an diesem Standort eine eigenständige Grundschule zu gründen.