BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2031 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 26.10.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Eckpunktevereinbarung zum Restrukturierungsplan der HSH Nordbank Anfang der Woche ist eine Eckpunktevereinbarung zur Restrukturierung der HSH Nordbank getroffen worden. In dem Zusammenhang ist eine Einigung zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein mit der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank erreicht worden. Ich frage den Senat: 1. Nach unseren Informationen ist dem Aufsichtsrat in dieser Woche die vollständige Eckpunktevereinbarung beziehungsweise deren vollständiger Entwurf vorgelegt worden. Wann wird der Bürgerschaft dieses Vertragswerk vorgelegt? Der Senat wird sich kurzfristig mit den Inhalten der Eckpunktevereinbarung und dem weiteren Vorgehen befassen und anschließend die Bürgerschaft informieren. 2. In den Medien wurde im Sommer 2015 von einem Gutachten der Beratungsgesellschaft Bain & Company berichtet. Hat diese Beratungsgesellschaft die Länder, insbesondere Hamburg, zu dieser aktuellen Eckpunktevereinbarung mit der EU-Kommission beraten ? 3. In welcher Höhe haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein Honorar für diese Beratung bezahlt? 4. Gibt es weitere Beratungsunternehmen, die Hamburg bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission beratend zur Seite gestanden haben? Wenn ja, welche? Seit 2009 erfolgt eine gemeinsame Beratung der Länder Hamburg und SchleswigHolstein zur Restrukturierung der HSH Nordbank über die hsh finanzfonds AöR. Die strategischen und ökonomischen Themen werden seit 2014 von der Beratungsgesellschaft Bain & Company bearbeitet. In gesellschafts-, bankaufsichts- und beihilferechtlicher Hinsicht werden die Länder durch die Kanzlei Linklaters LLP beraten (siehe auch Drs. 20/9582). Eine gesonderte Beauftragung beziehungsweise Vergütung der Beratung im Zusammenhang mit der Eckpunktevereinbarung mit der Europäischen Kommission erfolgte nicht.