BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2033 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 26.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Liegenschaft Oberer Landweg 10 – Kündigung des Nutzungsvertrages Informationen zufolge wird die Liegenschaft Oberer Landweg 10 in Bergedorf veräußert. Der derzeitige Nutzer, Avrupa Karabalilar Dernegi AKD e.V. (AKD), ein Verein, der sich kulturell im Sinne der Völkerverständigung regional engagiert, muss zum Ende dieses Jahres die Räumlichkeiten verlassen. Ich frage den Senat: 1. Entspricht es der Tatsache, dass die oben genannte Liegenschaft veräußert wurde beziehungsweise veräußert wird? Falls ja: An wen wurde beziehungsweise wird sie zu welchem Preis veräußert und was ist der Grund hierfür? Welche Gremien und Institutionen waren am Vorgang beteiligt? Das Grundstück Oberer Landweg 10, Flurstück 3076 der Gemarkung Billwerder, soll im Rahmen des Projektes „Wohnungen für Menschen aus öffentlicher Unterbringung“ im Zuge einer Konzeptausschreibung veräußert werden. Darüber hinaus sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Bieteroder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. Im Übrigen: entfällt. 2. Welche Vereine und/oder Institutionen haben die Liegenschaft bisher zu welchem Zweck genutzt? Wann wurden die Nutzer/-innen über die Veräußerung in Kenntnis gesetzt? Die Nutzer Jugendgerichtshilfe Bergedorf, Avrupa Karabalilar Dernegi (AKD) e.V. und Spieliothek Hamburg Bergedorf-West (Spieliothek) e.V. wurden im 1. Quartal 2015 über den beabsichtigten Verkauf informiert. 3. Wurden den Nutzern/-innen, darunter dem AKD e.V., anderweitige Nutzungsmöglichkeiten angeboten? Falls ja: wann und welche? Wie sahen die Konditionen hierfür aus? 4. Wie gewährleistet der Senat, dass die vielfältige Arbeit, unter anderem die Frauen- und Kinder- und Jugendarbeit der Nutzer/-innen fortgesetzt werden kann? Mit dem AKD e.V. wurden am 2. Juni, 9. Juni und 15. Oktober 2015 Gespräche geführt und alternative Nutzungsmöglichkeiten erörtert. Derzeit besteht seitens des Bezirksamtes das Angebot, Räume im Haus der Jugend Lichtwarkhaus/Adventurepark sowie im Haus der Jugend Heckkaten mit zu nutzen. Darüber hinaus wurden dem AKD e.V. Räume von der ARGE Bergedorf-West im P5 zur Mitnutzung angeboten. Der AKD e.V. kann sein Angebot durch die unentgeltliche Mitnutzung der oben genannten Räume weiterführen. Mit dem Spieliothek e.V. erfolgte seit Mai 2015 ein Drucksache 21/2033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kontinuierlicher Austausch unter anderem über eine Nutzung des ehemaligen Schulpavillons am Friedrich-Frank-Bogen. Der Verein entschied sich letztlich aus anderen Gründen für eine Auflösung. Die Spiele des Spieliothek e.V. können Grundschulen, Kitas und anderen Institutionen in Bergedorf zur Verfügung gestellt werden. Die Jugendgerichtshilfe wird ab dem 1. Januar 2016 für Räume im Amtsgericht Bergedorf nutzen und ihre Arbeit dort unverändert fortsetzen.