BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2043 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 27.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Beschaffung des neuen Löschboots für den Hamburger Hafen Der Hamburger Hafen als größter deutscher Hafen ist auf eine modern ausgestattete und leistungsfähige Feuerwehr angewiesen. Die drei im Hamburger Hafen eingesetzten Löschboote sind jedoch 30, 33 und 35 Jahre alt und sehr reparaturanfällig. Auf Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion hin soll nun endlich ein neues Löschboot angeschafft werden. Zudem ist auch eine Neuorganisation des Flottenmanagements geplant: In Zukunft sollen alle Schiffe der Freien und Hansestadt Hamburg von der Hamburg Port Authority zentral verwaltet werden. Diese Schiffe sollen dann an die einzelnen Behörden, beispielsweise Polizei und Feuerwehr, verliehen beziehungsweise vermietet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Vorhaben zur Entwicklung eines ganzheitlichen Flottenmanagements befindet sich weiterhin in der Entwicklungsphase. Die Befassung des Senats über das detaillierte Konzept ist in Vorbereitung. Eine darauffolgende, zeitnahe Unterrichtung der Bürgerschaft wird angestrebt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1041. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Sind die Planungen zur Beschaffung des neuen Löschboots endgültig abgeschlossen? Wenn ja, welche Anforderungen muss das neue Löschboot erfüllen? Wenn nein, wann werden die Planungen voraussichtlich endgültig abgeschlossen ? Siehe Vorbemerkung. 2. Wann wird die Ausschreibung zur Beschaffung des neuen Löschboots beginnen? Wann wird die Ausschreibung voraussichtlich beendet und der Auftrag zur Beschaffung des neuen Löschboots vergeben? Wann soll das neue Löschboot voll einsatzfähig zur Verfügung stehen? Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für die Beschaffung des neuen Löschboots? Siehe Drs. 21/1041. 3. Gibt es Planungen zur Beschaffung eines weiteren neuen Löschboots oder mehrerer weiterer neuer Löschboote für den Hamburger Hafen? Wenn ja, wie konkret sind diese Planungen, wann sollen diese Aufträge ausgeschrieben werden, wann sollen diese Boote zur Verfügung stehen Drucksache 21/2043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Wenn nein, warum nicht? Der Ersatz weiterer Löschboote ist auch Gegenstand des Flottenmanagements. Hierzu sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1041. 4. Wie sieht das neue ganzheitliche Flottenmanagement aus? Welche Vorteile erhofft sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch die Einführung eines ganzheitlichen Flottenmanagements? Sollen dadurch auch Kosten eingespart werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie ist der Sachstand der Umsetzung des ganzheitlichen Flottenmanagements? Bis wann soll die Umstellung auf das ganzheitliche Flottenmanagement abgeschlossen sein? 5. Wie wirkt sich das neue Flottenmanagement auf die Beschaffung des neuen Löschboots aus? Wie wirkt sich das neue Flottenmanagement auf die bereits vorhandenen Löschboote und Wasserfahrzeuge der Polizei aus? 6. Gibt es Planungen zur Beschaffung neuer Wasserfahrzeuge für die Polizei ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese aus und wie wirkt sich das neue Flottenmanagement hierauf aus? Wie viele und welche Art von Wasserfahrzeugen sollen angeschafft werden? Wann sollen diese jeweils zur Verfügung stehen? Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Bitte Zahlen für die einzelnen Wasserfahrzeuge angeben. Die beteiligten Behörden konzipieren derzeit ein zentrales Flottenmanagement mit der Zielsetzung, die Beschaffung und Auslastung der Fahrzeuge durch Nutzung von Synergieeffekten zu optimieren und finanzielle Einsparungen gegenüber der Fortführung der dezentralen Flottenbewirtschaftung zu realisieren. Im Rahmen dieses neu aufzustellenden Flottenmanagements befinden sich alle Beteiligten in Gesprächen, um die Bedarfe, die finanziellen Effekte und künftige Vertragsstrukturen zu konkretisieren . Die vorhandenen Löschboote der Feuerwehr und die Wasserfahrzeuge der Polizei, einschließlich der Beschaffung neuer Wasserfahrzeuge für die Polizei, werden nach derzeitigem Planungsstand in das neue Flottenmanagement einbezogen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1041. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.