BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2048 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 28.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Schließungsangst an der Zweigstelle Berne der Grundschule Karlshöhe in der Lienaustraße (III) – Was passiert wann und warum? Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ vom 24. September 2015 (http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article205793603/SchuleLienaustrasse -schliesst-SPD-schreibt-Brandbrief.html) zufolge ist die Schließung des Schulstandortes Lienaustraße, einer Zweigstelle der Grundschule Karlshöhe im Stadtteil Farmsen-Berne des Bezirks Wandsbek, zum Ende des Schuljahres 2015/2016 nunmehr beschlossene Sache. In der Antwort auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/1056 und Drs. 21/1845, die sich explizit mit den Schließungsplänen und deren Begründungen befassten, ließ der Senat wieder wichtige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund erscheint die bevorstehende Schließung noch fragwürdiger und ohne jedes Konzept. Deshalb frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der Investitionsbedarf am Schulstandort Lienaustraße konkret ? Antworten auf diese Frage lassen sich auch den Drs. 21/1056 und 21/1085 nicht in der notwendigen Detailschärfe entnehmen. 2. Der Senat führ aus, ihm lägen „ältere Daten“ nicht vor. Für welchen Zeitraum kann er, auf der Grundlage von ihm vorliegenden Daten, konkrete Angaben machen? Der Investitionsbedarf wird regelhaft in festgelegten Leistungsphasen quantifiziert. Da laut Rahmenplanung die Investitionen am Standort erst langfristig vorgesehen waren, liegen aktuell die in Drs. 21/1056 genannten und im Jahr 2012 erhobenen Kosteneckwerte vor. 3. Wie sind die ursprünglich geplanten und kalkulierten Bauabschnitte abgegrenzt, welche Kosten entfallen dabei auf welche konkret geplanten Maßnahmen? Welche Kosten entfallen auf die Erneuerung der Außenanlagen ? Welche Kosten auf die Erneuerung der Siele, welche Siele müssen aus welchen Gründen erneuert werden? Über die in Drs. 21/1845 genannten Kosteneckwerte hinaus können keine Angaben gemacht werden, da eine weitere Differenzierung erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs möglich wäre, siehe auch Antwort zu 1. und 2. 4. Die Entscheidungsprozesse um die Schließung des Schulstandortes sind in der Drs 21/1817 nicht dargelegt. Warum fiel die Schließungsentscheidung gerade auf den Standort Lienaustraße und nicht auf einen anderen Schulstandort? Drucksache 21/2048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unter den drei Standorten der Schule Karlshöhe weist der Standort Lienaustraße die geringste Schülernachfrage, den größten Raumüberhang und den höchsten Sanierungsbedarf auf. 5. Welche Rolle hat die Schließung der Schule Schierenberg in diesem Zusammenhang gespielt? Die Schließung der Schule Schierenberg steht in keinem Zusammenhang mit der beabsichtigten Schließung der Zweigstelle Lienaustraße der Schule Karlshöhe. 6. Warum wurde insbesondere nicht der Standort Hohnerkamp aufgegeben , der die geringste Entwicklungsperspektive bietet? Der Standort Hohnerkamp ist für die Grundschulversorgung im Einzugsbereich der Schule Karlshöhe von größerer Bedeutung und wird von den Schülerinnen und Schülern der Schule Karlshöhe eher nachgefragt. 7. Wie groß sind die Grundstücksflächen der einzelnen Schulstandorte? Welche Räume in welchen Größen stehen an den jeweiligen Standorten zur Verfügung? Durch welche schulischen und nicht schulischen Angebote in welcher Trägerschaft werden diese in welchem zeitlichen Umfang genutzt? Der Schulstandort Thomas-Mann-Straße verfügt über eine Fläche von 30.413 m², der Standort Lienaustraße über eine Fläche von 10.710 m² und der Standort Hohnerkamp über eine Fläche von 26.597 m². Am Standort Hohnerkamp teilt sich die Grundschule die Fläche mit dem ReBBZ Wandsbek-Nord. Die Anzahl und Größen der Klassenräume , die der Grundschule Karlshöhe an den betreffenden Standorten zur Verfügung stehen, sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen. Neben der unterrichtlichen Nutzung nach Stundentafel in der Zeit von 8 bis 13 Uhr durch die Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen werden Räume aller drei Standorte in der Zeit von 6 bis 8 Uhr und 13 bis 18 Uhr für die ganztägige Bildung und Betreuung genutzt. Dies geschieht an den verschiedenen Standorten durch unterschiedliche Träger: a) Standort Thomas-Mann-Straße: Hamburger Schulverein von 1875 e.V. b) Standort Lienaustraße: Waldameisen gGmbH c) Standort Hohnerkamp: Kita Hohnerredder der Vereinigung Elbkinder (Frühbetreuung in der Kita am Hohnerredder) An allen Standorten wird Ferienbetreuung von 6 bis 18 Uhr angeboten. 8. Wie bewertet der Senat den Denkmalwert des Schulgebäudes Lienaustraße im Verhältnis zu anderen Schulgebäuden, die von Fritz Schuhmacher geplant wurden? Siehe Drs. 21/1845. 9. Welche Brandschutzmaßnahmen werden aktuell umgesetzt? Welche Brandschutzmaßnahmen sind für den Weiterbetrieb als Schulgebäude, welche für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erforderlich? Mit welchen Kosten wäre für die Umsetzung dieser Maßnahmen jeweils zu rechnen? Derzeit werden Brandschutztüren bei Klassenräumen, die unmittelbar an Treppenräume angrenzen, und Türen zur Trennung von Fluren zum Treppenraum eingebaut. Für eine uneingeschränkte Schulnutzung des gesamten Gebäudes wären weitere Einbauten von Brandschutzelementen zur Abtrennung von Treppenräumen von Fluren erforderlich. Etwaige erforderliche Maßnahmen beziehungsweise Aufwendungen für eine Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft sind bisher nicht untersucht worden. 10. Neben dem mit der Gartenstadt Hamburg eG geschlossenen öffentlichrechtlichen Vertrag über den Denkmalschutz in der Siedlung Berne besteht nach Auskunft des Senats ein weiterer Vertrag mit der „Garten- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2048 3 stadt Farmsen Genossenschaft“. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag, welche Verpflichtungen ergeben sich für die Vertragsparteien und die Gartenstadt Hamburg eG aus diesem Vertrag? In dieser Vereinbarung sind Maßnahmen zur Fassadendämmung samt Neben- und Folgearbeiten unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Auflagen ohne Genehmigungsverfahren festgelegt. Ziel ist die Vereinfachung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens. Die Vereinbarung wurde zwischen dem Denkmalschutzamt und der Mietergenossenschaft Gartenstadt Farmsen eG geschlossen. Die Gartenstadt Hamburg eG ist davon nicht betroffen. 11. Das Schulgebäude Lienaustraße ist nach Auffassung des Senats ein „integraler Bestandteil der Gartenstadtsiedlung“. Welche Verpflichtungen ergeben sich hieraus? Siehe Drs. 21/2007. 12. Wann, durch wen und mit welchen Inhalten hat der Senat oder eine seiner nachgeordneten Dienststellen Kontakt zur Gartenstadt Hamburg eG aufgenommen, um die Konsequenzen einer Schließung im Kontext der gemeinsamen Verantwortung der Grundeigentümer für die denkmalgeschützte Siedlung zu erörtern? Falls eine solche Erörterung nicht stattgefunden hat: Wer hat mit welchen Gründen entschieden, dass Gespräche mit dem privaten Grundeigentümer nicht erforderlich seien? Die zuständige Behörde sieht Interessen der Gartenstadt Hamburg eG durch die beabsichtigte Schließung nicht unmittelbar berührt: Weder wird der Wohnwert der Siedlung sinken, weil die schulische Versorgung der Mieter auch ohne diesen Schulstandort gut ist, noch ändert sich durch die Aufgabe des Standortes etwas an den baunachbarrechtlichen Bedingungen. Ein Kontakt zur Gartenstadt Hamburg eG wurde im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schließung der Zweigstelle Lienaustraße daher nicht aufgenommen. Die Gartenstadt eG wird bei einer möglichen Veränderung der Nutzung auf dem Grundstück entsprechend den Regelungen des Baugesetzbuches oder der Hamburgischen Bauordnung rechtzeitig beteiligt werden. 13. Der Senat führt in der Drs. 21/1845 aus, „die Schulstandorte um die August-Krogmann-Straße seien, insbesondere durch die Flüchtlingsunterkünfte im Umfeld, nicht überlastet“. Welche Schulstandorte stehen im Umkreis von 5 km um die derzeit vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung? Welche Schülerzahlen prognostiziert der Schulentwicklungsplan für diese Schulen? Welche Schülerzahlen sind aktuelle vorhanden ? Mit welchen zusätzlichen Schülerzahlen ist auf der Grundlage der bisherigen und der für Wandsbek derzeit konkret geplanten weiteren Flüchtlingsunterbringung zu rechnen? Die Schulen und die aktuellen Schülerzahlen dieser Schulen, die im Umkreis von fünf Kilometern um die derzeit vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte an der AugustKrogmann -Straße liegen, sind der Anlage 4 zu entnehmen, die Entwicklungsziele der einzelnen Schulen dem veröffentlichten Schulentwicklungsplan 2012. Schülerzahlen prognostiziert der Schulentwicklungsplan nicht. Angesichts des ständigen Anwachsens der Flüchtlingszahlen und der hohen Fluktuation in den Flüchtlingsunterkünften sind keine verlässlichen Prognosen über die weitere Entwicklung der Schülerzahlen möglich. Die Planungen der für die Schulversorgung zuständigen Behörde werden daher kontinuierlich an die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen angepasst und deshalb nicht abgeschlossen. 14. Der Senat führt in der vorgenannten Drs. 21/1845 weiter aus, „der zusätzliche Bedarf für Flüchtlingskinder könne durch andere Schulen gedeckt werden“. Welche anderen Schulstandorte meint er genau und auf welchen konkreten Zahlen beziehungsweise Annahmen fußt diese Aussage? Drucksache 21/2048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die nächstgelegene Flüchtlingsunterkunft zum Grundschulstandort Lienaustraße wird ab 2016 eine Unterkunft in der Meilerstraße sein. Aus dieser Folgeunterkunft sowie der privaten Unterbringung von Flüchtlingen werden rund 55 zusätzliche schulpflichtige Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen zu beschulen sein. Die Schulversorgung kann von der nächstgelegenen Schule Surenland im Grundschulbereich und dem Gymnasien Farmsen im Sekundarbereich übernommen werden. 15. Der Senat behandelt die Frage nach dem zukünftigen, zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen als hypothetische Frage, zu welchen er keine Stellung nimmt. Dies erscheint mit Blick auf die derzeitigen sehr konkreten Entwicklungen und der nunmehr auch klar bezifferten Prognose von + 40.000 Flüchtlingen in Hamburg im nächsten Jahr sehr fragwürdig. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Programmen soll der sich zweifelsohne aus der Prognose ergebende zusätzliche Bedarf an Schulplätzen für Flüchtlingskinder gedeckt werden und an welchen Schulstandorten stehen die hierfür benötigten räumlichen ebenso wie personellen Ressourcen zur Verfügung beziehungsweise können sie bedarfsgerecht abgerufen werden? Eine Übersicht über die in der schulischen Infrastruktur vorhandenen Reserven gibt der Schulentwicklungsplan 2012. Die Nachfrage der Schülerinnen und Schüler nach Plätzen an einzelnen Grundschulen unterliegt stets erheblichen Schwankungen durch nicht konstante Jahrgangsstärken in den Einzugsregionen wie auch kurzfristigen Veränderungen des Elternwahlverhaltens. Die zuständige Behörde stellt sich darauf ein, dass zum 1. August 2016 durch den Zuzug von Flüchtlingen mehr Schülerinnen und Schüler Hamburger Schulen besuchen werden. Gegenwärtig ist jedoch weder die dann erreichte Alterszusammensetzung noch die regionale Verteilung dieser Flüchtlinge verlässlich prognostizierbar. 16. In der Veranstaltung am 24.09.2015 führte der Landesschulrat Altenburg -Hack aus: „im Umfeld des Standortes sei aufgrund mangelnder Bautätigkeit (es seien nur circa 100 zusätzliche Wohneinheiten geplant), nicht mit dem Zuzug weitere Familien zu rechnen, welche die Auslastung des Schulstandortes erhöhen würden“. a) Welche konkret geplanten Wohnungsbauvorhaben waren der Schulbehörde zum Zeitpunkt dieser Aussage, das heißt am 24.9.2015, bekannt, welche Vorhaben wurden in der Schulplanung in welcher Form berücksichtigt? Im Einzugsbereich der Schule Karlshöhe waren folgende Wohnungsbauvorhaben bekannt und wurden bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt: Am Stühm-Süd mit 30 Wohneinheiten, Am Damm mit 22 Wohneinheiten und Heuorts Land mit 114 Wohneinheiten. Die beiden zuerst genannten Wohnungsbaumaßnahmen sind eher den Standorten Hohnerkamp oder Thomas-Mann-Straße zuzurechnen. Nur Schülerinnen und Schüler aus dem Wohnungsneubaugebiet Heuorts Land können dem Standort Lienaustraße als Grundschulstandort zugerechnet werden. b) Allein am Berner Heerweg werden nach Kenntnisstand der Bürger im Umfeld deutlich mehr als 100 Wohneinheiten geplant; warum operiert der Landesschulrat insofern mit falschen Zahlen? Neben der genannten Wohnungsbaumaßnahme Heuorts Land ist der für die Schulplanung zuständigen Fachbehörde nur noch das Wohnungsbauvorhaben am Birckholtzweg mit 40 Wohnungen bekannt. Dieses Bauvorhaben liegt im Einzugsbereich der Grundschule der Erich Kästner Schule. c) Im Bezirk Wandsbek findet Wohnungsbau vor allem durch Verdichtung statt; welche Planungen bestehen aktuell im Umfeld von 5 km um die Schule, welche Bauvorhaben wurden in den letzten fünf Jahren umgesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2048 5 Wohnungsbaumaßnahmen von weniger als 20 Wohneinheiten werden nicht in der Wohnungsbaudatenbank geführt. Das Erstellen einer Auflistung aller geplanten und in den letzten fünf Jahren realisierten Wohnungen für einen Gebietszuschnitt mit einem Durchmesser von 10 Kilometern ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Das Stadtportal hamburg.de zeigt Eltern bei der Schulsuche die dem angegebenen Wohnort am nächsten gelegenen Schulstandorte an, an denen sie Kindern anmelden können beziehungsweise bei hohen Anmeldezahlen auch müssen (Strichwort: „kurze Beine, kurze Wege“). Bewohnern der Lienaustraße wird dabei aber nicht etwa der Schulstandort in ihrer Straße, sondern werden Standorte, die sich einige Kilometer entfernt befinden, angezeigt. Warum ist dies der Fall und handelt es sich hierbei um eine gezielte Umverteilung der potenziellen Schüler, die letztlich dazu dient „die Schule durch weiter rückläufige Anmeldezahlen herunterzuwirtschaften “, wie die betroffenen Eltern behaupten? Wann wurde diese Maßnahme, durch wen veranlasst, das heißt wann wurde der Standort Lienaustraße aus dem Angebotskatalog entfernt? Wann wurde der zuständige Senator hierüber informiert? Regelhaft wird beim sogenannten Schulweg-Routenplaner im Internet (siehe: http://www.hamburg.de/schulweg/354270/schulwegermittlung/) bei der Suche nach der regional zuständigen Schule bei Schulen mit Zweigstellen zunächst der Hauptstandort ausgewiesen. Wird dieser ausgewählt, öffnen sich im Bedienungsfeld des „Schulweg-Routenplaners“ die Zweigstellen, die dann direkt ausgewählt werden können . 18. Die Internetadresse (URL) der Schule Karlshöhe hat sich geändert. Wer hat dies aus welchen Gründen wann veranlasst? Für die Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen gab es immer eine Internetadresse (www.grundschule-karlshoehe-berne.hamburg.de) und eine Intranetadresse (www.grundschule-karlshoehe.hamburg.de), die beide auf dieselbe Homepage der Schule führen. Eine Änderung der Internet- beziehungsweise Intranetadresse gab es nicht. Der Standort Hohnerkamp verfügt über keine eigene Internetadresse, da er ursprünglich zur Grundschule Bramfeld gehörte. Die Internetadresse www.schule-berne.de wurde von der Elterninitiative zur Erhaltung des Standortes Lienaustraße eingerichtet. Drucksache 21/2048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Raumliste Schule: Grundschule Karlshöhe Standort: Thomas-Mann-Straße 2 Zweigstelle Raumbezeichnung Größe in m² Thomas-Mann-Straße 2 Klassenraum 77,19 Klassenraum 77,95 Klassenraum 59,93 Klassenraum 63,31 Klassenraum 63,81 Klassenraum 63,61 Klassenraum 63,74 Klassenraum 63,31 Klassenraum 63,81 Klassenraum 63,61 Klassenraum 63,74 Klassenraum 63,31 Klassenraum 63,81 Klassenraum 63,61 Klassenraum 63,74 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2048 7 Anlage 2 Raumliste Schule: Grundschule Karlshöhe Standort: Lienaustraße 32 Zweigstelle Raumbezeichnung Größe in m² Lienaustraße 32 Klassenraum 69,05 Klassenraum 68,97 Klassenraum 69,05 Klassenraum 68,33 Klassenraum 47,62 Klassenraum 49,12 Klassenraum 47,62 Klassenraum 47,58 Klassenraum 79,34 Klassenraum 45,50 Klassenraum 47,54 Klassenraum 49,16 Klassenraum 47,94 Klassenraum 47,72 Klassenraum 53,05 Drucksache 21/2048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 Raumliste Schule: Grundschule Karlshöhe Standort: Hohnerkamp 58 Zweigstelle Raumbezeichnung Größe in m² Hohnerkamp 58 Klassenraum 59,85 Klassenraum 60,46 Klassenraum 59,88 Klassenraum 59,75 Klassenraum 59,88 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2048 9 Anlage 4 Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) an Hamburger allgemeinbildenden Schulen im FünfKilometer -Umkreis der Flüchlingunterkünfte in der Hamburger August-Krogmannstraße nach Schulform der Schule im Schuljahr 2014/15 Rechtsstatus Kapitelnummer/ Schulform der Schule Schulname Bezirk Anzahl SuS staatlich 3100 / Grundschule Grundschule Altrahlstedt Wandsbek 192 Grundschule Bramfeld Wandsbek 362 Grundschule Eckerkoppel Wandsbek 310 Grundschule Edwin-Scharff-Ring Wandsbek 250 Grundschule Großlohering Wandsbek 157 Grundschule Hasenweg Wandsbek 361 Grundschule Islandstraße Wandsbek 317 Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen Wandsbek 412 Grundschule Neurahlstedt Wandsbek 383 Grundschule Nydamer Weg Wandsbek 309 Grundschule Schimmelmannstraße Wandsbek 386 Grundschule Tonndorf Wandsbek 204 Schule am Eichtalpark Wandsbek 173 Schule Am Sooren Wandsbek 269 Schule An den Teichwiesen Wandsbek 308 Schule An der Gartenstadt Wandsbek 487 Schule An der Seebek Wandsbek 370 Schule Appelhoff Wandsbek 295 Schule Bekassinenau Wandsbek 313 Schule Brockdorffstraße Wandsbek 294 Schule Charlottenburger Straße Wandsbek 246 Schule Eenstock Wandsbek 231 Schule Fahrenkrön Wandsbek 316 Schule Hinsbleek Wandsbek 268 Schule Jenfelder Straße Wandsbek 271 Schule Kamminer Straße Wandsbek 181 Schule Lämmersieth HamburgNord 204 Schule Oppelner Straße Wandsbek 219 Schule Potsdamer Straße Wandsbek 247 Schule Rahlstedter Höhe Wandsbek 392 Schule Redder Wandsbek 489 Schule Strenge Wandsbek 384 Schule Surenland Wandsbek 262 Schule Traberweg Wandsbek 232 Schule Wildschwanbrook Wandsbek 207 3110 / Sonderschule , ReBBZ ReBBZ Wandsbek-Nord Wandsbek 263 Schule Bekkamp Wandsbek 128 Schule Paracelsusstraße Wandsbek 83 Schule Tegelweg Wandsbek 144 3120 / Gymnasium Gymnasium Farmsen Wandsbek 692 Gymnasium Grootmoor Wandsbek 1237 Gymnasium Meiendorf Wandsbek 962 Gymnasium Oldenfelde Wandsbek 897 Gymnasium Osterbek Wandsbek 664 Gymnasium Rahlstedt Wandsbek 876 Johannes-Brahms-Gymnasium Wandsbek 702 Drucksache 21/2048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Rechtsstatus Kapitelnummer/ Schulform der Schule Schulname Bezirk Anzahl SuS staatlich 3140 / Stadtteilschule Erich Kästner Schule Wandsbek 1381 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Wandsbek 1471 Irena-Sendler-Schule Wandsbek 1127 Max-Schmeling-Stadtteilschule Wandsbek 726 Otto-Hahn-Schule Wandsbek 1481 Stadtteilschule Alter Teichweg HamburgNord 1088 Stadtteilschule Altrahlstedt Wandsbek 791 Stadtteilschule am See Wandsbek 520 Stadtteilschule Bramfeld Wandsbek 788 Stadtteilschule Helmuth Hübener HamburgNord 1099 Stadtteilschule Meiendorf Wandsbek 302 Stadtteilschule Oldenfelde Wandsbek 788 staatlich insgesamt 28511 nicht staatlich 3100 / Grundschule August-Hermann-Francke-Schule Berne Wandsbek 112 August-Hermann-Francke-Schule Farmsen Wandsbek 119 Katholische Schule Farmsen Wandsbek 427 3120 / Gymnasium Alsterring Gymnasium HamburgNord 107 3140 / Stadtteilschule Haus des Lernens Wandsbek 16 Neue Schule Hamburg Wandsbek 80 Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek Wandsbek 872 nicht staatlich insgesamt 1733 insgesamt 30244 Quelle: Schuljahrestatistik