BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2049 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Rückschlüsse aus der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema „Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene“ SPD und GRÜNE in Hamburg verfolgen mit ihrem Koalitionsvertrag in der laufenden Wahlperiode das Ziel, die Einrichtung eines Modellprojektes zur straffreien Abgabe von Cannabis zu prüfen. Gegen die Stimmen der CDUAbgeordneten haben die Abgeordneten aller anderen Bürgerschaftsfraktionen eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema beschlossen, die am 24. September 2015 durchgeführt wurde. Über einen Monat später stellt sich die Frage, welche Rückschlüsse der Senat aus den Ausführungen der neun geladenen Experten gezogen hat. Für den Fall, dass SPD und GRÜNE nun bei der zuständigen Genehmigungsbehörde , dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einen Antrag auf Einrichtung eines entsprechenden Modellprojektes stellen wollen, ist von besonderem Erkenntnisinteresse, wie dieses im Detail konzeptualisiert wird. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/1413) der Abgeordneten Michael Westenberger und Birgit Stöver wenige Wochen vor der Sachverständigenanhörung hatte der Senat noch jegliche Einlassung zu Fragen nach der konkreten Konzeptualisierung des möglichen Modellprojektes mit dem Hinweis auf eben diese Anhörung verweigert. Die nachstehenden Seitenzahlen beziehen sich auf das öffentlich zugängliche Protokoll (21/31) der Sitzung des Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft vom 24. September 2015. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde wertet die Expertenanhörung derzeit noch aus mit dem Ziel, im Gesundheitsausschuss am 6. November 2015 zu der Problematik umfassend Stellung zu nehmen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Abgeordneten aller Fraktionen zeitgleich und erschöpfend informiert werden. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde im Hinblick auf den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, ergebnisoffen zu beraten, ob und gegebenenfalls wie ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Hamburg durchgeführt werden sollte, noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/50092/protokoll-wortprotokoll-der- %c3%b6ffentlichen-sitzung-des-gesundheitsausschusses.pdf. Drucksache 21/2049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, eines der Bezirksämter und/oder eine andere städtische Stelle in der laufenden Wahlperiode beim BfArM einen Antrag auf Einrichtung eines Modellprojektes zur straffreien Abgabe von Cannabis an Erwachsene stellen? Der Senat hat sich mit der Fragestellung nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Wenn ja: a) Welche Zielsetzung soll mit dem Modellprojekt verfolgt werden? b) Soll das von SPD und GRÜNEN in Hamburg geplante Modellprojekt medizinischen Zwecken dienen? c) Soll das von SPD und GRÜNEN in Hamburg geplante Modellprojekt zur Entstigmatisierung von Cannabiskonsumenten beitragen? d) Soll das von SPD und GRÜNEN in Hamburg geplante Modellprojekt zu einem risikoärmeren Cannabiskonsum beitragen? Wenn ja, wie genau wird dieser risikoärmere Cannabiskonsum operationalisiert ? e) Soll das von SPD und GRÜNEN in Hamburg geplante Modellprojekt wissenschaftlichen Zwecken dienen? Wenn ja, wie genau werden die Versuchs-/Ziel- und die Kontrollgruppe ausgewählt? f) Soll das von SPD und GRÜNEN in Hamburg geplante Modellprojekt Konsumeffekte erproben? Wenn ja, wie genau soll dies erreicht werden? g) Der Sachverständige Jörn Patzak, seines Zeichens Autor des führenden Kommentars zum Betäubungsmittelrecht, sagte Bezug nehmend auf die rechtlichen Möglichkeiten eines Modellprojektes, dass dieses nicht gehen werde (unter anderem S. 15) und begründete diese Einschätzung damit, dass die dafür in § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) angeführten Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt würden. Teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Einschätzung? Wenn ja, warum wird dann trotzdem ein entsprechender Antrag beim BfArM gestellt? Wenn nein, warum nicht? h) Wie und durch welche konkreten Regelungen wollen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, wie vom Sachverständigen Jörn Patzak als Bedingung für die rechtliche Zulässigkeit eines Modellprojektes im Sinne des § 3 Absatz 2 BtMG angeführt, eine mit dem Modellprojekt einhergehende „Gefährdung der Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs“ (S. 16) ausschließen ? i) Wie viele Abgabestellen soll es geben und welcher Art sollen diese sein? j) Wird der Konsum des legal erworbenen Cannabis auf die Abgabestelle /n beschränkt? Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die von dem Sachverständigen Prof. Wolfgang Poser angemahnte Gefahr der Erreichbarkeit durch Unbefugte, kurz Diversion (S. 69), minimiert wird? k) Wird es eine wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs geben und wie genau wird diese gegebenenfalls ausgestaltet sein? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2049 3 l) Wie genau soll verhindert werden, dass es zu der von den Sachverständigen Prof. Gundula Barsch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Niederlanden (S. 58) und Prof. Rainer Thomasius (S. 70) skizzierten „Sogwirkung“ auf Konsumenten aus anderen Bundesländern und Ländern kommt? m) Gehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden davon aus, dass mit der damit einhergehenden Schaffung eines legalen Cannabismarktes das Angebot an verfügbarem Cannabis insgesamt gesteigert oder gesenkt wird? n) Wie genau soll der Cannabisanbau geregelt werden? o) Der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius hat die Position vertreten , dass eine Grenzziehung für den legalen Cannabis-Erwerb bei 18 Jahren unsinnig ist, weil die Hirnentwicklung erst mit etwa 21 Jahren abgeschlossen ist und die zytotoxischen Effekte des Cannabiskonsums gerade bei jugendlichen Gehirnen stark ausgeprägt sind, wodurch unter anderem die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt wird (S. 45 folgende). Welche Altersgrenze ist im Rahmen des Modellprojekts für den legalen Cannabiserwerb vorgesehen? p) Welche Agentur, Stelle oder Behörde wird für den Cannabis-Anbau zum Zwecke des Modellprojektes zuständig sein? q) Wie soll verhindert werden, dass, wie von dem Sachverständigen Jörn Patzak dargestellt, sich wie im US-Bundesstaat Colorado nach der Einrichtung eines Modellprojektes ein Schwarzmarkt entwickelt, „weil das abgegebene Marihuana zu schlecht ist und zu teuer“, weshalb „dort im Schwarzmarkt das, was der Markt haben will, nämlich höherwertiges, teueres (sic!) weiterverkauft“ wird (S. 16)? r) Bei wie viel Gramm soll die Höchstgrenze für die legal zu erwerbende Menge Cannabis liegen und inwiefern kann bei dieser Obergrenze der Cannabishandel noch wirksam verfolgt werden, indem illegale Händler von legalen Konsumenten unterschieden werden? s) Wie werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden verhindern, dass die im Rahmen des Modellprojektes einzurichtenden Abgabe- und Konsumstellen zu einem „Eingangstor für die organisierte Kriminalität“ (S. 17) werden, wie es der Sachverständige Jörn Patzak Bezug nehmend auf eine von der niederländischen Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung zu den Coffeeshops in den Niederlanden herausgestellt hat? t) Wie werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden verhindern, dass Akteure aus dem illegalen Drogen- beziehungsweise Cannabismarkt gezielt auf Kinder und Jugendliche zugehen, weil diese im Gegensatz zu Erwachsenen weiterhin keinen Zugang zum legalen Drogen- beziehungsweise Cannabismarkt haben? u) Wie genau soll dadurch der risikohafte, regelmäßige Cannabiskonsum verringert werden? v) Wird der Preis für das legal zu erwerbende Cannabis über dem Schwarzmarktpreis liegen? Wenn ja, gehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden davon aus, dass Konsumenten ihr Cannabis dennoch nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen? Wenn nein, wie soll/kann sich ein im Vergleich zum Schwarzmarkt niedrigerer oder gleich hoher Preis senkend auf die CannabisNachfrage auswirken? Drucksache 21/2049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 w) Warum werden die dafür veranschlagten Ressourcen nicht in einen weiteren Ausbau der Angebote der Suchtprävention und der Suchthilfe investiert? x) Der Sachverständige Jörn Patzak hat auf der Basis von Verkehrsunfallzahlen für den US-Bundesstaat Colorado ausgeführt, dass nach der Legalisierung des Cannabisverkaufs die dortigen Verkehrsunfallzahlen deutlich gestiegen sind (S. 37). Teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die Auffassung, dass die Legalisierung des Cannabisverkaufs sich auf die Verkehrsunfallzahlen auswirkt? Wenn ja, warum wird dann trotzdem ein Modellprojekt beantragt? y) Der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius hat dargelegt, dass Cannabiskonsum bei Menschen mit einer genetischen Schizophrenie -Veranlagung sprichwörtlich das Fass zum Überlaufen bringen und somit Schizophrenien auslösen kann (S. 45). Inwieweit und wodurch soll bei dem angedachten Modellprojekt darauf geachtet werden, dass das legal zu erwerbende Cannabis nicht an Menschen mit einer solchen genetischen Schizophrenie-Veranlagung verkauft wird? z) Wie soll ausgeschlossen werden, dass Patienten fortan Cannabis legal zur Eigenmedikation erwerben anstatt auf erprobte und verordnete Behandlungsmethoden und Medikamente zurückzugreifen? aa) Anders als Alkohol wird der berauschende und suchterzeugende Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) laut der Aussagen der Sachverständigen Prof. Wolfgang Poser (siehe S. 36) und Prof. Rainer Thomasius (siehe S: 52 folgende) im Fettgewebe gespeichert, bleibt daher deutlich länger im Körper und beeinträchtigt auch die Fahrtüchtigkeit in deutlich längerem Ausmaß. Wie wird bei dem Modellprojekt sichergestellt, dass das legal erworbene Cannabis so konsumiert wird, dass die Konsumenten erst wieder am Straßenverkehr teilnehmen, wenn die Fahrtüchtigkeit nicht mehr eingeschränkt ist? bb) Werden für den legalen Verkauf speziell geschulte Fachkräfte beschäftigt werden? Wenn ja, wie viele welcher Profession und mit welchen Personalkosten wird hierbei gerechnet? cc) Wird, wie vom Sachverständigen Jens Kalke angeregt (S. 70), vorab eine Umfrage unter potenziellen Konsumenten durchgeführt, um die Bereitschaft zur Teilnahme zu eruieren? dd) Der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius sagte Bezug nehmend auf Länder mit einer laxen beziehungsweise liberalen „Handhabung der Verfolgung von Erzeugung und Handel mit Cannabisprodukten “, dass in entsprechenden europäischen Ländern laut der ESPAD-Studie, „bei 15-/16-jährigen eine gegenüber Deutschland deutlich erhöhte Konsumprävalenz“ (S. 21) ersichtlich ist. Teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Auffassung ? Wenn ja, wie verträgt sich die mit einem Modellprojekt einhergehende Liberalisierung des Cannabiskonsums damit? Wenn nein, welche Auffassung vertreten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bei diesem Punkt? ee) Bezug nehmend auf die gesundheitlichen Folgen eines CannabisModellprojekts hat der Sachverständige Prof. Ulrich W. Preuss gesagt: „Ich halte es für ein besseres Konzept, da eher ein Werbungs - und Präventionsprogramm zu machen, als das im Rahmen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2049 5 eines Modellprojekts zu untersuchen.“ (S. 32) Stimmen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieser Aussage zu? Wenn ja, wie verträgt sich dies mit Einrichtung eines CannabisModellprojektes ? Wenn nein, bitte begründen? Entfällt. 2. In der Sachverständigenanhörung wurde von verschiedenen Experten in Bezug auf den rechtlichen Umgang mit Cannabis von „Prohibition“ gesprochen. a) Was verstehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörde in Bezug auf Cannabis unter Prohibition? b) Inwiefern unterliegt Cannabis aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden einer Prohibition und planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, etwas an diesem Zustand zu ändern? Wenn ja, was genau? Prohibition (lateinisch prohibere „verhindern“) bezeichnet nach allgemeingültiger Definition das Verbot bestimmter Drogen unter anderem auch Alkohol. Ziel einer Prohibition ist der Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen dieser Drogen. Entsprechend der angegebenen Definition unterliegt Cannabis einer Prohibition. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Die Sachverständige Anke Mohnert sprach in ihrem Eingangsstatement Bezug nehmend auf minderjährige Drogenkonsumenten von „negativen Folgen der Prohibition“ (S. 9). Welches sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden diese negativen Folgen der vermeintlichen Drogen-Prohibition und planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, etwas an diesem Zustand zu ändern? Wenn ja, was genau soll geändert werden? d) Ist die vermeintliche Cannabisprohibition aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden sinnvoll oder nicht sinnvoll? Siehe Vorbemerkung. 3. Was verstehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in Bezug auf Cannabis-Konsumenten und Cannabis-Konsum unter „Kriminalisierung “? Werden der Cannabis-Konsum und/oder Cannabis-Konsumenten in Hamburg vor diesem Hintergrund kriminalisiert und planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, etwas an diesem Zustand zu ändern? Wenn ja, was genau soll geändert werden? Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar, jedoch der Besitz und der Handel. Dies ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Die Staatsanwaltschaft kann bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch von der Strafverfolgung absehen. Dies ist in Hamburg in der Regel bei Mengen bis zu sechs Gramm Haschisch oder Marihuana der Fall. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Die Sachverständige Anke Mohnert betonte: „Das Strafrecht ist wirklich der falsche Ansatz zur Lösung der Drogenproblematik.“ (S: 11) Stimmen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieser Aussage zu? Drucksache 21/2049 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn ja, bitte begründen und welche Pläne verfolgen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden an diesem Punkt? 5. Bezug nehmend auf ein Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) sagte der Sachverständige Heiko Mohrdiek, dass die Strafverfolgung in Bezug auf den Cannabiskonsum keinen Effekt bringe, dass unabhängig davon konsumiert werde und auch der Anteil des Konsums unabhängig davon stattfinde (S. 12). Stimmen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieser Aussage zu? Wenn ja, bitte begründen und welche Pläne verfolgen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden an diesem Punkt? 6. Der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius sagte vor dem Hintergrund des Vergleichs des riskanten Konsums von Alkohol, Tabak und Cannabis , „dass das Jugendschutzgesetz kein geeigneter Ersatz ist für das Betäubungsmittelgesetz“ (S. 15) sei. Stimmen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden dieser Aussage zu? Wenn nein, bitte begründen und welche Maßnahmen planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden an diesem Punkt? 7. Der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius hat Bezug nehmend auf eine Untersuchung aus der Schweiz die Auffassung vertreten, dass Cannabis ein ausgesprochen schlechtes Medikament sei, weil es viele Nebenwirkungen mit sich bringe, Suchtentwicklung befördere und „im Grunde genommen überhaupt nicht überprüft“ (S. 46) sei. Teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden diese Auffassung? Wenn nein, welche abweichende Position zum Thema „Cannabis als Medizin“ vertreten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden ? 8. Trifft es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden zu, dass, wie der Sachverständige Prof. Rainer Thomasius es dargelegt hat, „die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen mit einer Cannabisabhängigkeit (…) aus sehr ungünstigen Sozialkontexten“ kommt und teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die daraus abgeleitete Auffassung, dass deshalb „jeder Legalisierungsversuch (…) ein sehr unsozialer Akt (wäre), weil er die Chancenungleichheit beim Aufwachsen in unserer Gesellschaft befördern würde“ (beide Zitate siehe S. 46)? Siehe Vorbemerkung.