BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/205 21. Wahlperiode 17.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 09.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Neue (Integrations-)Maßnahmen beim Beschäftigungsträger „Mook wat e.V.“ Der Beschäftigungsträger „Mook wat e.V.“ bietet neben Beschäftigungsangeboten für Langzeitarbeitslose auch soziale Beratungsangebote, Qualifizierung , Ausbildung und spezielle Projekte für junge Migranten an. Mook wat e.V. war unter anderem von der Reduzierung der bisherigen Arbeitsgelegenheiten betroffen. Weiterhin standen weitere Projekte auf der Kippe, was zu starken finanziellen Einbußen geführt hat. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und Mook wat e.V. wie folgt: 1. Welche Arten von Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungstitel werden und wurden dem Beschäftigungsträger „Mook wat“ durch Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahr 2014 und 2015 zugeteilt? Bitte aufschlüsseln nach Prozent und Euro je Maßnahme in Bezug auf die Gesamteingliederungsmittel . Aus dem Eingliederungstitel wurden und werden dem Verein Mook wat e.V. in den Jahren 2014 und 2015 Arbeitsgelegenheiten sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gefördert. Weitere Angaben sind nicht möglich, da es sich nach Auskunft von Jobcenter bei den Zahlungen an einzelne Träger um Daten handelt, die als Geschäftsgeheimnis des Trägers der Geheimhaltung unterliegen. 2. Sind in diesem Rahmen Zuweisungen über die Eingliederungsmittel an die „Ambulante Sozialpsychiatrie“ (ASP) zugewiesen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach: a. Anzahl der Plätze b. Standorten c. Kosten Nein, Eingliederungsmittel für Leistungen der ambulanten Sozialpsychiatrie werden nicht durch Jobcenter zugewiesen. Die Bewilligung erfolgt als Leistung der Eingliederungshilfe nach §§ 53 fortfolgende SGB XII für den einzelnen Hilfebedürftigen durch die Fachämter für Grundsicherung und Soziales der Bezirke. 3. Wie finanziert sich das Projekt „Bürgerschaftliches Engagement in der Demenzkrankenpflege“ und wie hoch belaufen sich die Kosten? Drucksache 21/205 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Projekt wird ausschließlich von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gefördert. Bewilligt wurden zunächst 19.892,48 Euro. Die Entscheidung der BASFI über die endgültige Höhe der Zuwendung steht noch aus. 4. Welche Qualifikationen müssen Bewerber/-innen vorweisen, um einen der Plätze im Projekt „Bürgerschaftliches Engagement in der Demenzkrankenpflege “ zu erhalten? Die Teilnahme ist an keinerlei formelle Qualifikation gebunden und erfolgt freiwillig. Allerdings sollen im Rahmen der Maßnahme folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die den Teilnehmenden einen ersten Einstieg in das Arbeitsfeld „Altenpflege“ ermöglichen können:  Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder, Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen,  Situation der pflegenden Personen,  Umgang mit den Erkrankten, Erwerb von Handlungskompetenzen in Bezug auf das Einfühlen in die Erlebniswelt und im Umgang mit Verhaltungsauffälligkeiten wie Aggressionen und Widerständen,  Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung,  Kommunikation und Gesprächsführung,  Selbstmanagement im Kontext des freiwilligen Engagements,  Reflektion und Austausch zu der eigenen Rolle und den Erfahrungen während des freiwilligen Engagements und  Erwerb aller Voraussetzungen für einen anschließenden Übergang in eine Ausbildung oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 5. Welche Arten von Tätigkeiten im Projekt „Bürgerschaftliches Engagement in der Demenzkrankenpflege“ sind vorgesehen? Bitte nach verschiedenen Tätigkeiten aufschlüsseln. Die Freizeitbegleiter in den Senioreneinrichtungen bieten dementen Menschen Unterstützungsleistungen , die nicht durch die Regelleistungen des SGB XI und des SGB XII in den Einrichtungen abgedeckt werden können:  Sie sind Begleiter bedürftiger Senioren und Seniorinnen für individuelle Ausflüge aus den Einrichtungen, wie beispielsweise Friedhofs-, Friseur- oder Bekanntenbesuche , die die Einrichtungen nicht leisten können.  Sie können Einzelbetreuung für Senioren und Seniorinnen bieten, die nicht an den allgemeinen Angeboten teilnehmen können oder wollen und diese so vor Rückzug und Vereinsamung schützen.  Sie unterstützen die Einrichtungen bei der Öffnung der Nachbarschaft, indem sie anwohnende bedürftige Senioren und Seniorinnen in Aktivitäten wie Kaffeenachmittage , Feste und Ausflüge einbeziehen.  Sie ermöglichen zusätzlich zu den regulären Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung auch immobilen Pflegebedürftigen die Teilnahme an Freizeitaktivitäten außerhalb der Einrichtungen.  Sie helfen mit bei der Organisation von Spielenachmittagen oder gemeinsamen „Klönstunden“ in der Einrichtung. Es handelt sich um zusätzliche helfende Tätigkeiten, die der Vereinsamung der älteren Menschen vorbeugen sollen und für deren Leistungsansprüche keine regulären Versorgungseinrichtungen aufkommen. 6. Wie sind die Plätze gestaltet beziehungsweise unterteilt? Bitte aufschlüsseln nach: a. Standorten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/205 3 Der Einsatz findet in verschiedenen Senioreneinrichtungen im Stadtgebiet Hamburgs, vorrangig in Hamburg-Nord, statt. Das Projekt befindet sich derzeit in der Aufbauphase und die Plätze werden erst besetzt. b. Dauer der Zuweisung Der Einsatz findet freiwillig statt. Es gibt keine Zuweisungen in das Projekt. Nach aktuellem Stand ist eine Beschäftigung längstens bis zum Förderende der Maßnahme (31. Januar 2016) möglich. c. Vernetzungen mit anderen Einrichtungen/Trägern Mook wat e.V. verfügt über langjährige Kooperationsverträge mit über 15 Einrichtungen der stationären und teilstationären Altenpflege in Hamburg sowie mit einem erfahrenen Qualifizierungsträger und baut dabei auf einer zum Teil über 20-jährigen Zusammenarbeit auf. 7. Wie untergliedert sich die „BAMF“ Integrationsmaßnahme: a. Art der Maßnahme, Integrationsmaßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der zuständigen Behörde. Nach Auskunft des Trägers führt Mook wat derzeit einen BAMF-Integrationskurs durch (Allgemeiner Integrationskurs, 4. Modul). b. Standorte, Im Grünen Grunde 1 e, 22337 Hamburg. c. Anzahl und Qualifizierung der Beschäftigten an den Standorten, Nach Auskunft von Mook wat verfügt der Verein über zwei BAMF-Lehrerinnen, die diesen Kurs durchführen. Für eine dritte Mitarbeiterin ist eine entsprechende Schulung für die BAMF-Zulassung als Lehrkraft vorgesehen. d. Eingruppierung der Beschäftigten in Entgeltgruppen nach TV-L? Die Beschäftigten sind in die Entgeltgruppe E 9 und E 10 eingruppiert. 8. Sind in der Integrationsmaßnahme Honorarkräfte beschäftigt? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach: a. Standorten b. Eingruppierung nach TV-L c. Befristeten/unbefristeten Stellen Nein, Mook wat betreibt die BAMF-Integrationskurse derzeit ausschließlich über tariflich entlohntes Stammpersonal. Im Übrigen siehe Antworten 7. a. bis zu 7. d.