BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2059 21. Wahlperiode 03.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 28.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulschwimmen In der letzten Legislaturperiode teilte der Senat in der Drs. 20/8276 der Bürgerschaft die Optimierung des Konzepts für das Schulschwimmen mit. In dem Konzept wurden mehrere Ziele angestrebt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Optimierung des Konzeptes für das Schulschwimmen? Sind weitere Anpassungen geplant? Wenn ja, welche und in welchem Zeitrahmen? Die Auswertung des zum Schuljahr 2014/2015 eingeführten Schulschwimmkonzepts wird Ende des laufenden Schuljahres erfolgen, da im Schuljahr 2014/2015 etwa die Hälfte der Grundschulklassen in einer Übergangsphase (siehe Drs. 20/8276) nur ein Halbjahr Schwimmunterricht erhielt. Derzeit sind keine weiteren Anpassungen geplant. 2. Wird der Schwimmunterricht in allen Hamburger Grundschulen verpflichtend in Klasse 3 und 4 unterrichtet? Wenn ja, in welcher Art und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? An allen Hamburger allgemeinbildenden staatlichen Grundschulen findet derzeit Schwimmunterricht im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren statt. Die Grundschulen entscheiden selbst, ob sie den Schwimmunterricht ein Halbjahr in Jahrgangsstufe 3 und ein Halbjahr in Jahrgangsstufe 4 durchführen oder stattdessen ein komplettes Schuljahr in Jahrgangsstufe 3 oder 4 Schwimmunterricht erteilen. 3. Besteht eine zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonders schwachen Schwimmleistungen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 4. In welcher Form geschieht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonders schwachen Schwimmleistungen? Ja, schwimmschwache und wasserängstliche Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Förderschwimmprojekts „Wasser entdecken“ besonders unterstützt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden in einer speziellen Fördergruppe parallel zum obligatorischen Schulschwimmen und zusätzlich am Nachmittag in additiven Fördergruppen individuell gefördert. Zum Förderprogramm „Wasser entdecken“ siehe: http://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen/Schwimmfoerderung. Drucksache 21/2059 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. In welcher Form wurde das fachliche Rahmenkonzept Schulschwimmen mit Bäderland angepasst? Das fachliche Rahmenkonzept wurde im Hinblick auf die zeitliche Vorverlegung des zweiten Schwimmblocks in die Grundschule redaktionell angepasst und erweitert: Es wurden Regelungen zu den Einsatzzeiten der Schwimmlehrkräfte, zum Schwimmförderunterricht und Konkretisierungen zur Dokumentationspflicht durch die Schwimmlehrkräfte aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen im Rahmenkonzept entsprechend dem geltenden Rahmenplan Sport kompetenzorientiert formuliert und angepasst. 6. Werden religiöse beziehungsweise andere persönliche Hintergründe berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Da dem Schwimmunterricht eine lebensrettenden Bedeutung zukommt, besteht keine Möglichkeit der Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen (siehe Broschüre „Elternratgeber: Vielfalt in der Schule, Seite 16). Die Schwimmlehrkräfte gehen bei Kindern mit Handicaps je nach individuellem Bedarf auf deren Anforderungen ein. Bei besonderem Bedarf kann eine Schwimmbegleitung als Eingliederungshilfeleistung beantragt werden. In der Broschüre „Elternratgeber: Vielfalt in der Schule – Religiöse Fragen in der Schule, Sport- und Schwimmunterricht, Sexualerziehung, Schulfahrten“ (www.li.hamburg.de/bie/material) im Kapitel „Sport- und Schwimmunterricht“ (Seite 15 fortfolgende) wird ausführlich auf häufig gestellte Fragen rund um den Sport- und Schwimmunterricht in Hamburger Schulen eingegangen. Dabei wird die rechtliche Lage dargestellt sowie auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen. 7. Wie hat sich die Bilanz der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2013/2014 entwickelt? 8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule, die a. die Prüfung „Seepferdchen“ mit Erfolg bestanden haben? b. das Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ erworben haben? c. das Jugendschwimmabzeichen „Silber“ erworben haben? d. das Jugendschwimmabzeichen „Gold“ erworben haben? Bitte die Zahlen sowohl prozentual als auch absolut angeben. Bitte darüber hinaus nach Bezirken aufgliedern. Zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 in Jahrgangsstufe 3 und 4 am Schwimmunterricht teilgenommen haben und zu deren erworbenen Schwimmabzeichen siehe Drs. 20/13112. Für das Schuljahr 2014/2015 ist die Auswertung der Daten noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nach jetziger Planung Ende 2015 vorliegen.