BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2066 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Aufsichtsrat von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) f & w ist derzeit das mit Abstand am stärksten wachsende öffentliche Unternehmen der Stadt. Die Mitarbeiteranzahl hat sich in kurzer Zeit fast verdoppelt und im Zuge der deutlichen Erhöhung von Kapazitäten in der öffentlichrechtlichen Unterbringung werden zahlreiche langfristige Verträge abgeschlossen . Diese haben für das Unternehmen und damit auch für die Stadt Hamburg langfristige finanzielle Folgen. Vor diesem Hintergrund erscheint fragwürdig, dass die auch bei vielen anderen Beteiligungsunternehmen im Aufsichtsrat vertretene Finanzbehörde seit September 2014 keinen Vertreter mehr in den Aufsichtsrat von f & w entsendet. In der Sitzung des Ausschusses Öffentliche Unternehmen am 22.09.2015 sagten daraufhin die Senatsvertreter zu, eine Wiederaufnahme der Vertretung der Finanzbehörde im Aufsichtsrat von f & w zu prüfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Verkauf der Pflegeeinrichtungen zum 1. Januar 2007 und der Umsetzung der Teilprivatisierung sowie der Neuordnung der wirtschaftlichen Strukturen von f & w ist das Unternehmen aus dem erweiterten Verantwortungsmodell in die alleinige Ressortzuständigkeit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration übergegangen . Mit einer Änderung des Gesetzes über die f & w fördern und wohnen AöR Ende 2010 wurde das gesetzliche Pflichtmandat der Finanzbehörde aufgehoben. Dieses Mandat wurde dann bis Mitte 2014 bis zum Abschluss des Prozesses der Teilprivatisierung der Pflegeeinrichtungen und damit einhergehend aufsichtsratsrelevanter Themenbereiche noch weiter wahrgenommen. Nach dem Verantwortungsmodell ist seitdem ausschließlich die Fachbehörde für die Steuerung des Unternehmens zuständig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Wird die Finanzbehörde zukünftig wieder im Aufsichtsrat von f & w vertreten sein? Wenn ja, ab wann und mit welchem Vertreter? Wenn nein, warum nicht? Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.