BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2067 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Neuregelung des Jugendschutzes im Internet: Wie steht der Senat zur Altersklassifikation von Webseiten? In einem durch die Bundesländer eingebrachten Entwurf zur Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist die künftige Kenntlichmachung aller Internetseiten aus Deutschland nach Altersklassifikationen vorgesehen. Grundsätzlich wirft dies die Frage auf, wie Jugendschutz im digitalen Zeitalter funktionieren soll und welche Strategie der Senat in diesem Bereich verfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden zu der Forderung nach Ausweisung einer Altersklassifikation für deutsche Internetseiten? Bereits nach dem geltenden Recht besteht für Anbieter von Internetseiten mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten die Option, den jugendschutzrechtlichen Vorgaben dadurch zu entsprechen, dass sie eine Altersklassifizierung vornehmen, die von einem als geeignet anerkannten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann. Diese Option wird durch die geplante Neuregelung lediglich konkretisiert. Eine Pflicht zur Kennzeichnung aller deutschen Internetseiten ist damit nicht verbunden. 2. Wie genau soll diese Klassifikation umgesetzt werden? Welche behördliche Stelle soll diese Einstufungen vornehmen und wie soll dies mit einem vertretbaren Aufwand geschehen? Die Einstufung kann der Anbieter selbst vornehmen, er kann sich dabei aber auch eines Selbstklassifizierungssystems einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bedienen. 3. Falls die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis durch den jeweiligen Anbieter geschehen soll, welche Kriterien sollen nach Meinung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden hierzu als Grundlage dienen? Grundlage der Einstufung sind die Vorgaben des JugendmedienschutzStaatsvertrags , die von den Landesmedienanstalten, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle konkretisiert werden. Aktuell wird seitens der Freiwilligen Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM) ein fragebogengestütztes Selbstklassifizierungssystem zur Verfügung gestellt. 4. Webseiten entwickeln sich dynamisch, insbesondere solche Portale und Blogs, die nutzerproduzierte Inhalte veröffentlichen. Inwiefern soll dies bei der Ausweisung von Altersklassifikationen berücksichtigt werden? Drucksache 21/2067 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das fragebogengestützte Selbstklassifizierungssystem der FSM berücksichtigt bereits heute, ob das zu bewertende Angebot Beteiligungs- oder Kommunikationsmöglichkeiten enthält. Die geltenden Regeln für die Verantwortung für von Dritten eingestellte Inhalte bleiben durch die Novellierung unberührt. 5. Welche Strategie verfolgen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden grundsätzlich, um den Jugendschutz im Internet sicherzustellen ? (Bitte strategischen Ansatz sowie konkrete Initiativen und Maßnahmen seit 2011 darstellen.) Hat sich durch die neue Koalition etwas am Ansatz geändert? Jugendschutz im Internet setzt sich grundsätzlich aus drei Säulen zusammen: rechtliche und technische Maßnahmen sowie Medienkompetenzförderung. Hieran wird strategisch und praktisch unverändert festgehalten. Aufstellungen von in Hamburg laufenden Medienkompetenzaktivitäten finden sich unter anderem auf den Webseiten der folgenden Institutionen: Mediennetz Hamburg e.V. (http://www.mediennetz-hamburg.de), Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (http://www.scout-magazin.de/), Jugendinformationszentrum (http://www.hamburg.de/jiz/), Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (http://li.hamburg.de). Außerdem wird auf die Drs. 20/7159, 20/7358, 20/7645, 20/10737 und 20/11221 hingewiesen. 6. Wie haben sich der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in die Verhandlungen zum Entwurf der Neuregelung des JMStV eingebracht ? Haben Senats-/Behördenvertreter dem Entwurf zugestimmt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wenn nein, warum nicht? Der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden haben in den zuständigen Ländergremien den Prozess der Entwicklung der JMStV-Novelle begleitet. Am 9. Oktober 2015 haben alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dem Entwurf des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt, der auch die Regelungen zum Jugendmedienschutz enthält, und haben in Aussicht genommen, den Staatsvertrag auf ihrer Konferenz am 3. Dezember 2015 zu unterzeichnen.