BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2069 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Mitarbeiter Integration Zuwanderer Derzeit leben 37.464 Flüchtlinge (Stand September 2015) in Hamburg. Es zeichnet sich ab, dass ein nicht unerheblicher Teil von ihnen mittel- bis langfristig in Deutschland bleiben wird. Zudem ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten und Jahren weitere Flüchtlinge in die Stadt strömen werden . Um diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, bedarf es größter gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen. Diese zu planen und koordinieren ist auch Aufgabe des Senats. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits 2006 die Integration von Zuwanderern als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe definiert, an der innerhalb der öffentlichen Verwaltung alle Behörden mitwirken (vergleiche Drs. 18/5530). Im Hamburger Integrationskonzept Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt (Drs. 20/7049) sowie im Koalitionsvertrag der den Senat tragenden Parteien über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode wird diese Position bekräftigt und präzisiert: Danach soll die interkulturelle Öffnung der Verwaltung einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund leisten. Demzufolge tragen die jeweils zuständigen Behörden und Ämter die Verantwortung für die Umsetzung der im Integrationskonzept genannten Strategien in ihren jeweiligen Fachbereichen wie frühkindliche Bildung, Schule, Sprachförderung, berufliche Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und so weiter (kohärente Diversitäts-Politik). Flüchtlinge gehören seit 2013 ausdrücklich zur Zielgruppe des Hamburger Integrationskonzepts . Die aktuell große Anzahl von Flüchtlingen stellt alle Behörden und Ämter sowohl auf der Landes- als auch auf der örtlichen Ebene vor große Herausforderungen, deren Bewältigung nur über eine Anpassung von Strukturen und Ressourcen, eine systematische behörden- und ämterübergreifende Zusammenarbeit sowie über die Unterstützung des hohen freiwilligen Engagements in dieser Stadt gelingt. Dies gilt auch für die Querschnittsaufgabe Steuerung der Integration der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Stellen gibt es derzeit im Referat AI 21, das für die Integration von Zuwanderern zuständig ist, und wie viele Stellen sind hiervon tatsächlich besetzt? 2. Wie viele Stellen gab es im Referat AI 21 im Jahr 2011, und wie viele Stellen waren damals tatsächlich besetzt? 3. Ist eine personelle Aufstockung des Referats AI 21 geplant? Drucksache 21/2069 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welchem Umfang und zu wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Was genau sind die Aufgaben des Referates AI 21? Das Referat Integration von Zuwanderern (AI 21) ist – neben den Referaten Stärkung der Zivilgesellschaft (AI 22) und Opferschutz (AI 23) – Teil der Abteilung Integration, Zivilgesellschaft, Opferschutz (AI 2) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Aufgaben, fachlichen Schwerpunktsetzungen sowie die Binnenstruktur dieser Abteilung wurden und werden an gesellschaftliche Entwicklungen und politische Vorgaben flexibel angepasst. Dementsprechend hat sich auch das Aufgabenspektrum des Referats AI 21 seit 2011 verändert, indem zum Beispiel das Thema Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus aus dem Referat AI 21 aus- und in das Referat AI 22 eingegliedert wurde. Zu den Aufgaben des Referats AI 21 zählen derzeit: Grundsatzaufgaben zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderer einschließlich Abstimmung mit Bund und Ländern im Bereich Integration, die Steuerung der Umsetzung und Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzeptes , das Management und die Weiterentwicklung des Hamburger Integrationsbeirats, die Koordinierung des Asyl-, Migrations- und Flüchtlingsfonds (AMIF) sowie des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Durchführung der Aufnahmeverfahren für Schutzbedürftige aus den BundLänder -Programmen, Grundsatzaufgaben und Steuerung der Hamburger Programme zur Sprachförderung für erwachsene Zugewanderte, Asylsuchende und Geduldete, Grundsatzaufgaben und Steuerung der Hamburger Programme zur Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, Asylsuchende und Geduldete, die Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern, Grundsatzaufgaben und Steuerung der Antidiskriminierungsberatung für Menschen mit Migrationshintergrund, die Integration der Roma und Sinti, die Förderung von Integrationsprojekten (insbesondere von Migrantenorganisationen ), die Förderung von Einbürgerungen, Grundsatzfragen nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie der Integration von Spätaussiedlern und der jüdischen Kontingentflüchtlinge. Das Referat AI 21 verfügte 2011, bei einem gegenüber 2015 breiteren Aufgabenspektrum , über 10,80 Stellen mit einem Besetzungsumfang von 10,28 (Stand: 31. Dezember 2011). Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 5. 5. Wie viele Stellen gibt es in der Abteilung AI 2 (Integration, Zivilgesellschaft , Opferschutz) derzeit insgesamt und wie viele Stellen sind hiervon tatsächlich besetzt? Die Abteilung AI 2 verfügte 2011 über 20,13 Stellen mit einem Besetzungsumfang von 19,44 (Stand: 31. Dezember 2011). Derzeit umfasst diese Abteilung einschließlich der besetzten Stelle der Abteilungsleitung über 22,63 Stellen mit einem Besetzungsumfang von 20,99 (Stand: 31. Oktober 2015), die sich wie folgt auf die Referate verteilen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2069 3 Referat Integration von Zuwanderern (AI 21) Referat Stärkung der Zivilgesellschaft (AI 22) Referat Opferschutz (AI 23) Anzahl Stellen Besetzungsumfang Anzahl Stellen* Besetzungsumfang ** Anzahl Stellen Besetzungsumfang 9,00 8,64 8,63 7,58 4,00 3,77 * einschließlich einer Stelle, deren Stelleninhaberin befristet einem freien Träger zugewiesen wurde sowie einer Stelle, die nicht beim Referat AI 22 gebucht wird (Fremdbuchung) ** einschließlich einer Person, die mit Sonderaufgaben in das Referat abgeordnet wurde 6. Gibt es noch andere Abteilungen in den Behörden, die sich mit dem Thema Integration von Zuwanderern befassen? Wenn ja, welche, mit wie vielen Stellen und mit welchen Aufgabenbereichen jeweils? Entsprechend dem in der Vorbemerkung dargestellten inklusiven Integrationsverständnis des Senats vollzieht sich die Integrationsförderung durch die Behörden und Ämter meist im Rahmen ihrer Regelaufgaben. Eine Abgrenzung spezieller Abteilungen und Stellen zur Integrationsförderung entspräche daher nicht dem verfolgten inklusiven Ansatz.