BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/207 21. Wahlperiode 17.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 09.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Belastungssituation der Hamburger Bereitschaftspolizei Die BRAS (Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen, Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken) 140.1 regelt die Organisation, Gliederung , Ausstattung und rechtlichen Grundlagen für die Bereitschaftspolizeien der Länder und Einsatzeinheiten der Bundespolizei. Der Teil 1 beinhaltet unter anderem auch die Vertragstexte der Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern. Unter anderem soll die Polizei Hamburg demnach eine organisatorisch selbstständige Bereitschaftspolizei mit einer Abteilungsführungsgruppe, fünf Hundertschaftsführungsgruppen, 17 Zugtrupps, 50 Gruppen, zwei BFE und zwei TEE unterhalten. Insgesamt sollen 881 Beamte in der LBP Hamburg ihren Dienst verrichten. Seit ProMod ist die Landesbereitschaftspolizei aber Bestandteil der Direktion Einsatz und somit keine eigenständige Säule innerhalb der Polizei mehr. Die Stärken der Hundertschaften und somit der einzelnen Züge der DE 31 – 35 haben in den letzten Jahren so stark abgenommen, dass selbst die Mindeststärke im Einsatz von 19 Beamten pro Zug nur schwer gehalten werden kann. Problematisch ist dies nicht nur aus taktischen, sondern auch aus fürsorgerischen Aspekten; vor allem vor dem Hintergrund, dass die Mindeststärke eines Zuges im Einsatz bis vor einigen Jahren noch 22 Beamten vorsah . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 16. Dezember 1997 ein Verwaltungsabkommen geschlossen, in dem festgelegt wird, dass das Land eine Bereitschaftspolizei unterhält. Die Organisation in der Direktion Einsatz 3 (DE 3) berücksichtigt alle Bindungen, die sich für Hamburg aus dem bestehenden Verwaltungsabkommen ergeben. Als Basis zur Berechnung der Stärke der Bereitschaftspolizei sind neben den Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen , Sammlungen von Katalogen und Naschlagewerken (BRAS) 140.1 auch die Grundlagen nach § 1 Absatz 2 des Verwaltungsabkommens über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg heranzuziehen. Die Grundlagen für die Berechnung der Stärke der vorzuhaltenden Organisationseinheiten sind - das unter Berücksichtigung möglicher Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Absatz 3, 91 Absatz 2 und 115 f GG zu bestimmende Sicherheitsbedürfnis, - das Sicherheitsbedürfnis des Landes, insbesondere im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung , Drucksache 21/207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - die Entwicklung langfristig andauernder Konfliktfelder und - der Nachwuchsbedarf für die Polizei des Landes. Diese Grundlagen sind neben dem in der Anfrage genannten Verwaltungsabkommen bei der Stärkeberechnung zu berücksichtigen. Insofern weicht die Sollstärke der DE 3 von der nach dem Organisations- und Gliederungsplan der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes vorgesehenen 881 Beamten ab. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die tatsächliche Soll-Stärke der Landesbereitschaftspolizei/DE 3 ohne die DE 36 und DE 37, aber inklusive des Abteilungsführungsstabes und der Hundertschaftsführungsgruppen? Mit Stand 1. April 2015 beträgt die Soll-Stärke 783 Stellen. 2. Wie ist die tatsächliche Ist-Stärke der Landesbereitschaftspolizei/DE 3 ohne die DE 36 und DE 37, aber inklusive des Abteilungsführungsstabes und der Hundertschaftsführungsgruppen? Mit Stand 1. April 2015 beträgt die Ist-Stärke aller Züge der DE 31 – 35 sowie des Abteilungsführungsstabes und der Hundertschaftsführungsgruppen insgesamt 736,30 VZÄ. 3. Wie verteilt sich diese tatsächliche Ist-Stärke auf die einzelnen Züge der DE 31 – DE 35? Siehe nachfolgende Tabelle (ohne Abteilungsführungsstab und ohne Hundertschaftsführungsgruppen ). Leitzeichen Ist-Stärke Leitzeichen Ist-Stärke DE 311 30,00 DE 341 35,50 DE 312 29,82 DE 342 34,00 DE 313 28,00 DE 343 41,36 DE 314 29,00 DE 344 31,75 DE 321 31,00 DE 351 32,50 DE 322 29,67 DE 352 30,00 DE 323 31,00 DE 353 32,00 DE 324 30,71 DE 354 26,75 DE 331 31,00 DE 332 31,89 DE 333 28,85 DE 334 33,00 Die Differenz aus der Summe aller Zugstärken zu der in Antwort zu 2. genannten IstStärke ergibt sich aus der in der Tabelle nicht erfassten Stabs- und Führungsgruppenstärken . 4. Wie ist die tatsächliche Ist-Stärke der DE 361 – 365? Siehe nachfolgende Tabelle: Leitzeichen Ist-Stärke DE 361 25,25 DE 362 26,63 DE 363 25,00 DE 364 25,00 DE 365 24,43 5. Wie viele Beamte der DE 31 – 36 verrichten ihren Dienst in Teilzeit? 15 Beamte. 6. Wie hoch ist die Anzahl der noch nicht nachgewährten planbaren Wochenenden der DE 31 – 36? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/207 3 Den Zügen der Dienststellen DE 31 – DE 36 sind insgesamt 657 Wochenenden nachzugewähren . 7. Wie viele Beamte der DE 31 – 36 wurden 2014 und im 1. Quartal 2015 für Maßnahmen bei der DE 14, für Schutzmaßnahmen (zum Beispiel bei BGM I) und für die Begleitung ehemaliger Sicherungsverwahrter eingesetzt ? Bitte die einzelnen Maßnahmen mit der Gesamtzahl der eingesetzten Beamten aufführen. Im Aufgabenbereich der DE 14 „Vollzugsunterstützung/Sicherungsaufgaben“ werden fehlende Bedienstete (zum Beispiel aufgrund von Urlaub, Krankheit und andere mehr) durch Beamte der DE 3 ersetzt, um die Mindeststärken zu erreichen. Im Jahr 2014 wurde in 2.103 Fällen (Dienstschichten) für jeweils einen fehlenden Bediensteten der DE 14 ein Beamter der DE 3 eingesetzt. Im 1. Quartal 2015 waren dies 889 Fälle. Die Begleitung ehemals Sicherungsverwahrter wird von der DE 31 – 36 durchgeführt. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Einsätze der gesamten Bereitschaftspolizei) erfolgt die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch andere Polizeikräfte. Für diese Aufgabe werden je vier Beamte in drei Schichten, kurz zwölf Beamte pro Tag, eingesetzt. Im Jahr 2014 wurden so insgesamt 4.156 und im 1. Quartal 2015 insgesamt 1.080 Beamte der DE 31 – 36 für die Begleitung ehemals Sicherungsverwahrter eingesetzt. Darüber hinaus führt die Polizei keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung wäre eine händische Einzelauswertung von über 1.000 Postenplänen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Grundsätzlich werden die Hundertschaften der Hamburger Bereitschaftspolizei in einer Vier-Zug-Gliederung eingesetzt. Wird von dieser Vorgabe aufgrund von Personalmangel beziehungsweise anderweitiger Verwendungen abgewichen und ein Zug aufgelöst zur Verstärkung der verbliebenen Züge, sodass Hundertschaften nur noch in Drei-Zug-Gliederung eingesetzt werden? Wenn ja, wie häufig ist dies im Jahr 2014 und 2015 der Fall gewesen? Beim Einsatz einer Hundertschaft aus besonderem Anlass wird von der Vorgabe der Vier-Zug-Gliederung nicht abgewichen. Geringe Stärken werden dabei durch Verschiebung von Kräften innerhalb der DE 31 bis 36 kompensiert. Beim Einsatz einer Hundertschaft im Rahmen der Regeldienste wird jeweils ein Zug der Hundertschaft zur Abdeckung anderer Kräfteanforderungen verwendet. Darüber hinaus führt die Polizei keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung wäre eine händische Einzelauswertung von mehreren Hundert Dienstplänen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 9. Die Einsatzzüge DE 361 – 365 sind nicht Bestandteil der Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Werden diese Züge zum Auffüllen der Einsatzhundertschaften verwendet? Wenn ja, wie oft ist dies 2014 und 2015 der Fall gewesen? Kräfte der Einsatzzüge werden lageangepasst und entsprechend der jeweiligen Prioritäten auch zur personellen Unterstützung der Einsatzhundertschaften verwendet. Die Polizei führt jedoch keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung wäre eine händische Einzelauswertung von mehreren Hundert Dienstplänen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.