BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2070 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Verpflegung in den Flüchtlingsunterkünften der ZEA Eine vollwertige und ausreichende Ernährung ist von fundamentaler Bedeutung für Gesundheit. Die D-A-CH-Referenzwerte (Der Begriff „D-A-CH“ steht für die drei Länder Deutschland (D), Österreich(A) und Schweiz (CH)) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. für die Nährstoffzufuhr benennen Mengen für die tägliche Zufuhr von Energie und Nährstoffen. Die Umsetzung dieser Werte trägt dazu bei, Wachstum, Entwicklung, Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Menschen zu fördern und zu erhalten. Der Verpflegung der Flüchtlinge kommt durch die strapaziösen Umstände der Flucht ein besonderer Stellenwert zu. Lange Fluchtwege unter teilweise extremen körperlichen, psychischen und mentalen Anstrengungen, hygienische und medizinische Entbehrungen, Krankheiten und (Kriegs-)Verletzungen, die auf der Flucht nicht behandelt werden können, und Mangelernährung beeinträchtigen Körper und Gesundheit. Hinzu kommen die Belastungen durch die Massenunterbringung , Kälte und Nässe in den Zeltunterkünften; viele sind krank und nehmen Medikamente ein, die den Organismus zusätzlich belasten. Aus diesem Grund ist eine gesunde, vollwertige und ausreichende Ernährung von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen basierend auf Angaben der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V., Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. und Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Täglich werden in Hamburg an rund 30 Standorten der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) mehr als 15.000 Menschen gemäß § 3 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit stetig wechselnden Speisen und Getränken versorgt. Um zudem in der aktuellen Situation die Aufnahme und Versorgung aller ankommenden Flüchtlinge gewährleisten zu können, werden alle zur Verfügung stehenden Personalressourcen in den betroffenen Aufgabenbereichen eingebunden. Zur Beantwortung einzelner Fragestellungen bedürfte es händischer Auswertungen, die von diesem Personal nur durch Zurückstellen von Aufgaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorgenommen werden könnten. Detaillierte Angaben, zum Beispiel zur Zusammensetzung oder zum Gewicht aller ausgegebenen Mahlzeiten, können in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht gemacht werden. Die grundsätzlichen Vorgaben für die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner können der Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer ZEA entnommen werden: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/2070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Cateringunternehmen beliefern die Unterkünfte mit Speisen und Getränken? (Bitte nach Unterkunft und Cateringunternehmen auflisten). Siehe Anlage. 2. Ist das Essen, das an die Flüchtlinge ausgegeben wird, vollwertig nach den D-A-CH-Referenzwerten? Falls ja, bitte die Nährstoffe prozentual am Tagesbedarf einer erwachsenen Person und eines Kindes darlegen. Falls nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie abwechslungsreich ist das Verpflegungsangebot? In welchen zeitlichen Intervallen wiederholen sich die Speisenangebote? (Bitte je einen exemplarischen Monatsspeiseplan mit Angabe aller Mahlzeiten, bei Brot der genauen Angabe der Sorten, und Getränke von zehn verschiedenen Cateringunternehmen darlegen). Die Caterer bieten ein vielfältiges Angebot an, das sich jedoch stark an den Bedarfen der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern orientiert. Je nach Unternehmen wiederholen sich die Pläne in der Regel alle vier bis sechs Wochen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viel Geld wird den Mitarbeitern/-innen der Cateringunternehmen gezahlt? (Bitte pro Person, Mahlzeiten, Getränken, Preisen und Cateringunternehmen auflisten.) Bei den Caterern handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen, die in einem Wettbewerb zueinander stehen. Von der Offenlegung arbeitsvertraglicher Regelungen zum Gehalt wird daher abgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie groß sind die Essensportionen und decken sie den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. empfohlenen Tagesbedarf von Erwachsenen? (Bitte genaue Angaben der Mahlzeiten in Gramm und prozentuale Angabe im Vergleich zum Tagesbedarf nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. angeben.) Alle Portionen sind ausreichend dimensioniert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Seit dem 14.12.2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), nach der alle Zutaten von Speisen und insbesondere die 14 definierten Hauptallergene angegeben werden müssen. Wie ist die Informations- und Kennzeichnungspflicht in den ZEA-Unterkünften gewährleistet? Die vor Ort ausgehängten Speisepläne erhalten Hinweise auf enthaltene Allergene. In den Unterkünften liegen zudem mehrsprachige Listen mit der Deklaration der 14 Hauptallergene und der Zusatzstoffe aus. 7. Werden, und wenn ja, wie, Flüchtlinge, die aus gesundheitlichen Gründen besondere Kost benötigen, ihre gesundheitlichen Umstände und Unverträglichkeiten berücksichtigend verpflegt? (Suppen, Brei, Schonkost , laktosefreie Kost und so weiter.) Sofern den Betreibern ein solcher Bedarf bekannt wird, wird dieser an den Caterer gemeldet und berücksichtigt. 8. Wie ist die Zuständigkeit für die Nahrungsmittelversorgung von Säuglingen und Kleinkindern und wie wird die altersgerechte Versorgung gewährleistet? (Bitte detaillierte Auflistung nach Nahrungsart, Altersgruppe , Mengen und Hersteller/-in.) Abgepackte Baby- (verschiedene Sorten in Gläsern) sowie Milchnahrung für verschiedene Altersgruppen stehen zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2070 3 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie wird gewährleistet, dass Eltern in den Unterkünften, insbesondere in den Zeltunterkünften, Säuglingsnahrung zubereiten und erwärmen können und wie werden die hygienischen Standards dabei sichergestellt? In der Regel wird die Säuglingsnahrung vom Küchenpersonal zubereitet beziehungsweise aufgewärmt. An einigen Standorten stehen Sterilisatoren und Aufwärmgeräte zur Verfügung, welche von den Eltern genutzt werden können. 10. Wie ist die Versorgung mit Getränken gestaltet? a) Erhalten die Flüchtlinge ausreichend Wasser zum Trinken? (Bitte in Mengen pro Person und Tag angeben.) Ja. Den Bewohnerinnen und Bewohnern steht ständig abgepacktes Wasser zur Verfügung beziehungsweise wird zu den Essenszeiten ausgegeben. Auf eine ausreichende Möglichkeit zur Flüssigkeitszufuhr wird geachtet. b) Besteht ein durchgehendes Angebot an Heißgetränken? (Bitte nach Getränkesorte, Mengenangabe pro Person und Angebotszeiten auflisten .) Ja. Je nach Unterkunft stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern rund um die Uhr beziehungsweise zu den Küchenzeiten Heißgetränke (Kaffee, verschiedenste Teesorten , teilweise Milch) zur Selbstbedienung zur Verfügung. Das Angebot variiert zwischen den Unterkünften und orientiert sich an den Bedarfen der Bewohnerinnen und Bewohnern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Besteht ein Angebot nach Heißgetränken auch auf Anfrage? Wenn ja, zu welchen Uhrzeiten, welche Getränkesorten und wie viel davon je Person? Die Bewohnerinnen und Bewohner haben entweder ohnehin ständig Zugriff auf Heißgetränke oder können sich diese während der Essenszeiten in größeren Mengen in Thermoskannen abfüllen. d) Säuglinge und Kleinstkinder (das heißt Kinder unter drei Jahren) benötigen für die Aufnahme von Wasser ihrem Alter entsprechende Trinkflaschen, „Schnabeltassen“ und ähnliche. Wie wird die Ausstattung der Eltern mit diesen wichtigen Utensilien und bei Verlust oder Beschädigung dieser gewährleistet? e) Wird bei Verlust ein Ersatz dieser in 10. d) genannten Utensilien gewährleistet? Die Eltern, die bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, müssen für die Versorgung mit derartigen Utensilien in der Regel selbst aufkommen. Eltern, die noch keine Leistungen beziehen, erhalten die Ausstattung als Sachleistung . Auch der Ersatz einer beschädigten oder verlorenen Ausstattung fällt darunter. 11. Gibt es in den Zeltunterkünften angesichts der Kälte ein Zusatzangebot wie beispielsweise warme Suppe zum kalten Abendbrot? Falls nein, warum nicht? Je nach Caterer wird teilweise generell beziehungsweise regelmäßig ein warmes Abendessen geliefert. In anderen Fällen stellt ein Caterer Suppenpulver und heißes Wasser zum selbst Anrühren bereit. 12. In einigen Fällen haben Mitarbeiter/-innen von Cateringunternehmen berichtet, dass Aufschnitt aus Schweinefleisch als Putenwurst deklariert an die Flüchtlinge ausgegeben wurde. Wie wird gewährleistet, dass kein Etikettenschwindel mit kostengünstigerem Schweinefleisch betrieben wird? Gibt es Kontrollmechanismen wie beispielsweise Stichprobenkontrollen bei den Speisen? Drucksache 21/2070 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja wie sehen diese aus, wer führt sie durch, wie oft, in welchen Fällen und durch wen werden diese ausgeführt? Derartige Fälle sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Im Übrigen unterliegen Cateringunternehmen strengen gesetzlichen Vorschriften und müssen unter anderem von allen gelieferten Speisen Rückstellproben für spätere Untersuchungen lagern. Eine Überprüfung durch die Betreiber findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Sie unterliegen den gleichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen durch die Verbraucherschutzämter wie alle anderen lebensmittelverarbeitenden Betriebe. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2070 5 Anlage Standort Caterer Albert-Einstein-Ring Alsterfood Bargkoppelstieg pflegen & wohnen Blomkamp pflegen & wohnen Bredowstraße pflegen & wohnen Dratelnstraße pflegen & wohnen Eißendorfer Pferdeweg (AK Harburg) Krankenhaus Catering Geutensweg pflegen & wohnen Grellkamp Alsterfood Harburger Poststraße Alsterfood Holstenhofweg pflegen & wohnen Hörgensweg pflegen & wohnen Jenfelder Moorpark pflegen & wohnen Karl-Arnold-Ring pflegen & wohnen Kieler Straße Rolling Taste Kurdamm pflegen & wohnen Kurt-A.-Körber-Chaussee Alsterfood Neuland pflegen & wohnen Neuland II pflegen & wohnen Niendorfer Straße pflegen & wohnen Ohlstedter Platz pflegen & wohnen Oktaviostraße Alsterfood Osterrade Alsterfood Papenreye Alsterfood Rugenbarg pflegen & wohnen Schnackenburgallee Alsterfood Schwarzenberg pflegen & wohnen Sportallee/Heselstücken Alsterfood Wendenstraße Meyers Partyservice Wiesendamm Meyers Partyservice