BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2073 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 02.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Veränderungen bei der Berufseingangsphase für neu eingestellte Lehrer/-innen als dritter Phase der Lehrerausbildung in Hamburg In einem Brief an die Schüler-, Eltern- und Lehrerkammer vom 20.10.15 hat der Landesschulrat mitgeteilt, dass: 1. die Berufseingangsphase (BEP) ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr verpflichtend für alle neu eingestellten Lehrer/-innen in Hamburg sein soll. 2. die bisherige Arbeitszeitanrechnung mit einer Zeitstunde pro Schulwoche (38 Stunden pro Schuljahr) für die Teilnahme an den BEPVeranstaltungen entfallen soll. 3. die zukünftig freiwillige Teilnahme an BEP-Veranstaltungen auf das dreißigstündige jährliche Fortbildungskontingent angerechnet werden soll, das für alle Lehrkräfte gilt. Diese einschneidenden Veränderungen und Kürzungen bei der dritten Phase der Lehrerausbildung gefährden die wichtige Funktion der Berufseingangsphase , erhöhen die Belastung der neu eingestellten Lehrkräfte und reduzieren ihre Möglichkeiten, an schulinternen und anderen wichtigen Fortbildungen teilzunehmen. Als Begründung für diese geplanten Maßnahmen werden in dem oben genannten Schreiben die Veränderungen in den ersten beiden Phasen der Lehrerausbildung in Hamburg benannt sowie der sinkende Anteil von Neueinstellungen von Absolventen aus anderen Bundesländern. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Lehrer/-innen wurden zum Schuljahresbeginn 2015/2016 insgesamt neu in den Hamburger Schuldienst eingestellt? Im August 2015 wurden insgesamt 505 Lehrkräfte in den Hamburger Schuldienst eingestellt . Es gibt in jedem Schuljahr zwei Einstellungstermine. Zum Vergleich: Im August 2014 wurden 514 Lehrkräfte, im Februar 2015 wurden 242 Lehrkräfte in den Hamburger Schuldienst eingestellt. a. Wie viele davon haben sowohl ihr Erstes und Zweites Staatsexamen in Hamburg absolviert und zugleich während ihres Studiums ein Kernpraktikum absolviert? Das Kernpraktikum ist Bestandteil des Studiengangs Master of Education in Hamburg. Die Art des Studienabschlusses (Master of Education, Erstes Staatsexamen) wird in der zuständigen Behörde nicht erhoben. Die Daten könnten nur durch händische Drucksache 21/2073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auswertung von 334 Personalakten ermittelt werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b. Wie viele der neu eingestellten Lehrer/-innen haben ihren Vorbereitungsdienst nicht in Hamburg absolviert? 271 der im August eingestellten 505 Lehrkräfte haben ihren Vorbereitungsdienst nicht in Hamburg absolviert. Im ersten Halbjahr waren es 88 von 242 Neueinstellungen. 2. Zurzeit erhalten alle neu eingestellten Lehrerinnen eine Arbeitszeitstunde pro Schulwoche, das heißt 38 Arbeitszeitstunden pro Schuljahr, für ihre Teilnahme an den Veranstaltungen der Berufseingangsphase angerechnet . Die von Senator Rabe geplante Streichung dieser Arbeitszeitanrechnung würde bedeuten, dass die zukünftigen Teilnehmerinnen an BEP das Fortbildungskontingent von 30 Stunden pro Jahr, dass alle Lehrerinnen erhalten, nicht mehr für andere zum Beispiel schulinterne oder sonstige fachliche Fortbildungen nutzen können, weil es durch die Teilnahme an BEP vollständig aufgebraucht würde. Wie begründet der Senat diese Kürzungen ausgerechnet bei den besonders belasteten Berufseinsteigern/-innen? Die Berufseingangsphase bleibt erhalten. Sie wird künftig wie in den meisten anderen Ländern bedarfsgerechter ausgerichtet. In den letzten Jahren ist die Lehrerausbildung in Hamburg durch die Erhöhung des Praxisbezugs im Studium sowie durch die kontinuierliche Qualifizierung von mehr als 400 Lehrkräften jährlich zu Mentorinnen und Mentoren weiterentwickelt und erheblich verbessert worden. Zudem werden auch die Schulleitungen vom LI zum Thema Personalentwicklung aus- und fortgebildet und können dort spezifische Begleitqualifizierungen erhalten. Angesichts dieser Verbesserungen ist eine generelle Verpflichtung aller Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger , in einem fest vorgegebenen Umfang auch nach der Berufsausbildung weitere externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu besuchen, nicht mehr erforderlich . Stattdessen kann künftig jede neu eingestellte Lehrkraft in Abstimmung mit ihrer Schulleitung selbst entscheiden, in welchem Umfang und mit welchem Schwerpunkt eine Teilnahme an Veranstaltungen der Berufseingangsphase individuell sinnvoll und erforderlich ist oder ob stattdessen andere Fortbildungsangebote genutzt werden. Eine zusätzliche Teilnahme an schulinternen Fortbildungen ist weiterhin möglich. Die neue Regelung bietet nicht nur die Möglichkeit, die Fortbildungsangebote bedarfsgerechter auszurichten, sondern trägt zugleich zur Verringerung des Unterrichtsausfalls bei, weil neue Lehrkräfte künftig wie alle anderen Lehrkräfte Vertretungsunterricht geben können. Im Übrigen siehe Drs. 21/1815. 3. Der Senat beschreibt die Bedeutung der Berufseingangsphase in Drs. 21/1815 zutreffend wie folgt: „In der Phase des Berufseinstiegs bilden sich personenspezifische Routinen , Wahrnehmungsmuster und Beurteilungstendenzen sowie insgesamt die Grundzüge der beruflichen Identität von Lehrkräften aus.“ Damit dieser Entwicklungsprozess gelingt, wurde das bundesweit hochangesehene Hamburger BEP-Konzept entwickelt und seit Jahren erfolgreich praktiziert. Die BEP-Angebote hatten von Anbeginn an nicht die Funktion, Mängel in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung zu kompensieren. Wieso werden dann im oben genannten Schreiben des Landesschulrates die geplanten einschneidenden Veränderungen für die Berufseingangsphase mit positiven Veränderungen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung begründet? Zurzeit der Einführung der Fort- und Weiterbildung in der Berufseingangsphase war insbesondere die erste Phase der Ausbildung durch einen hohen Anteil an theoretischem Lernstoff geprägt. Durch die inzwischen bundesweit deutlich verstärkten Praxis - und Reflexionsanteile in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung werden die Grundzüge der beruflichen Identität bereits früher angelegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.