BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2076 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen – Auch in Sandbek West? Der Senat hat am 6. Oktober ein Konzept zum Bau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Dem vorangegangen ist eine Aufforderung an alle Hamburger Bezirke, Flächen mit einer Mindestgröße von 8 Hektar zu benennen, auf der bis Ende 2016 bezugsfertige Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichtet werden können. Die geplanten Wohnungen sollen zunächst für die Dauer von 15 Jahren als Folgeunterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt werden. In seiner Regierungserklärung am 14. Oktober erklärte Bürgermeister Olaf Scholz: „Um weitere Entlastung zu schaffen, werden wir allein in 2016 insgesamt 5.600 Wohnungen zusätzlich bauen – über alle Bezirke verteilt. Dort werden Flüchtlingsunterkünfte entstehen, die auch entsprechend dicht belegt werden.“ Der Bezirk Harburg hat als Fläche die unter dem Begriff Sandbek-West bekannte Fläche vorgeschlagen. Diese hat eine Größe von 37 Hektar und liegt in der Nachbarschaft der geplanten beziehungsweise bereits vorhandenen Unterkünfte in Neugraben-Fischbek. Dort werden circa 4.200 Flüchtlinge untergebracht. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt Harburg die Fläche Sandbek-West mit der Maßgabe vorgeschlagen, dass hier kein Schwerpunkt zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehen wird, sondern von Beginn an, überwiegend, aber nicht ausschließlich, reguläre öffentlich geförderte Wohnungen auf Grundlage eines möglichst zügig durch das Bezirksamt Harburg bis 2016 aufzustellenden Bebauungsplans. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden auf der Fläche Sandbek-West Flüchtlinge untergebracht? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Größenordnung? Nein. Am Rande der Fläche Sandbek-West ist allerdings eine Einrichtung in der Umsetzung: An der Cuxhavener Straße neben der Standortverwaltung der ehemaligen RöttigerKaserne werden durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration acht Modulhäuser in Containerbauweise für 180 Flüchtlinge errichtet. 2. Obliegt die Aufstellung des Bebauungsplans ausschließlich dem Bezirksamt Harburg oder liegt gemäß Bezirksverwaltungsgesetz eine übergeordnete Bedeutung vor, die dem Senat erlaubt die Planungen an die Fachbehörden zu übertragen? Die Aufstellung des Bebauungsplans obliegt dem Bezirksamt. Drucksache 21/2076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Vorgesehen ist bei der Bebauung der Fläche auch ein Gewerbeanteil, in welcher Größenordnung im Verhältnis Wohnen und zur Gesamtfläche? Es wird eine etwa gleichwertige Entwicklung von Wohnen und Gewerbe angestrebt. 4. Welche sonstigen Auflagen gibt es vom Senat bezüglich der Bebauung der Fläche Sandbek-West? Angestrebt wird ein angemessener Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Im Übrigen gibt es keine Auflagen. 5. Plant der Senat auf weiteren Flächen im Bezirk Harburg den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus? Wenn ja, wo und in welcher Größenordnung? Nein.