BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2077 21. Wahlperiode 06.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme Die bezirklichen Wohnungsbauprogramme sind wichtige Bausteine um den Wohnungsbau in Hamburg zu koordinieren. Auch im Koalitionsvertrag wurde die Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme vereinbart. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurden die in den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen 2015 formulierten Ziele (hinsichtlich Maßnahmenumsetzung, Zeitplan, Baupotenzial in WEs, Anteil geförderter Wohnungsbau et cetera) erreicht? Wenn nein, bei welchen Flächen konnten die Ziele nicht erreicht werden und welche Gründe gab es hierfür? Wenn möglich, bitte Tabelle mit Wohnungsbaupotenzialen durch die oben genannten Hinweise ergänzt beifügen. Ja, die im Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau zwischen Bezirken und Senat vereinbarten Zielzahlen wurden erreicht beziehungsweise überschritten. 2. Inwiefern hat die durch anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum zu einer Veränderung der Planungen (beispielsweise bei der zulässigen BGF) geführt? Sofern es zu keinen Veränderungen geführt hat, bitte begründen . Die in den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen dargestellten Flächenpotenziale sind als Aussagen über mögliche Entwicklungsstandorte für den Wohnungsbau zu verstehen. Die Planungen werden regelmäßig den aktuellen Bedarfen angepasst. Aufgrund gesteigerter Nachfragen kommt es in Einzelfällen auch zu einer baulichen Verdichtung. 3. Plant der Senat beziehungsweise fordert der Senat bei der Fortschreibung der bezirklichen Wohnungsbauprogramme die Bezirke auf a. die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen zu berücksichtigen ? b. aufgrund der (durch anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung ) gesteigerten Nachfrage nach Wohnraum stärkere Nachverdichtung oder höhere Gebäudehöhen zu ermöglichen ? c. aufgrund der (durch anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung ) gesteigerten Nachfrage nach Wohnraum zusätzliche Flächen (die gegebenenfalls vorher als ungeeignet oder wenig geeignet beurteilt wurden) für den Wohnungsbau zur Verfü- Drucksache 21/2077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gung zu stellen? Inwiefern finden dabei die Änderungen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Anwendung? Die bezirklichen Wohnungsbauprogramme werden mit dem Ziel erstellt, die Wohnungsbaupotenziale in den Bezirken darzustellen. Dies erfolgt zunächst ohne Rücksicht auf bestimmte Bedarfs- oder Zielgruppen, sondern mit dem Ziel, den Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau zu erfüllen. Die bezirklichen Wohnungsbauprogramme werden zukünftig der steigenden Wohnraumnachfrage auch durch anerkannte Flüchtlinge Rechnung tragen. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und die darin enthaltenen Änderungen des Bauplanungsrechts zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen sind am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die Anwendung der danach möglichen bauplanungsrechtlichen Instrumente erfolgt im Rahmen von Einzelfallprüfungen. 4. Wann sollen die fortgeschriebenen bezirklichen Wohnungsbauprogramme für 2016 veröffentlicht werden? Die bezirklichen Wohnungsbauprogramme werden nach Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde und anschließender Beschlussfassung der Bezirksversammlungen – in der Regel zum Jahreswechsel – fertiggestellt und veröffentlicht.