BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2084 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 02.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Gestiegene Sendeentgelte für Hamburger Radiosender: Wie schützt der Hamburger Senat die mediale Vielfalt? In einem offenen Brief vom 12.10.2015 wandte sich die Unternehmensführung der alster radio GmbH & Co. KG an die Öffentlichkeit. Nach Angaben des Senders sei es in der Folge der Deregulierung der UKW-Sendenetze für die Antenne am Standort Höltigbaum zu einer Verdreifachung des Endpreises gekommen, den der Sender für die Übertragung seines Programms ab dem 1.4.2017 zu zahlen habe. Auf alternative Sendestandorte kann, aufgrund der einmaligen Lage der Antenne im Naturschutzgebiet Höltigbaum, nicht zurückgegriffen werden. Grundsätzlich ist die Deregulierung der Sendernetze zwar zu begrüßen, da hier durch Marktmechanismen ungefähr 10 Prozent der vorherigen Kosten gespart werden können. Diese Marktmechanismen können aber nur dann ihre positive Wirkung entfalten, wenn Monopolbildung verhindert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat der Konflikt um die Sendeantenne Höltigbaum bekannt? Wenn ja, wie beurteilt er die aktuelle Preisanpassung seitens der beiden Besitzer der Sendevorrichtungen? Der angesprochene Fall ist der zuständigen Behörde bekannt. Das vom Veranstalter an die MEDIA BROADCAST GmbH zu zahlende Entgelt für die Übertragung der UKW-Hörfunksignale wurde von der Bundesnetzagentur bis zum 31. März 2017 genehmigt. In der Entscheidung hat die Bundesnetzagentur Entgeltsteigerungen gedeckelt. Für den Zeitraum nach dem 31. März 2017 ist ein erneutes Entgeltgenehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur durchzuführen, der die Beurteilung der dann beantragten Entgelte obliegt. Ob und gegebenenfalls inwieweit es für den Zeitraum nach dem 31. März 2017 zu einer Entgeltsteigerung kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Die MEDIA BROADCAST GmbH zahlt für die Bereitstellung des Sendestandorts ein Entgelt an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH. Ob das im offenen Brief und in der Presse genannte Entgelt im Verhältnis der MEDIA BROADCAST GmbH zur DFMG Deutsche Funkturm GmbH zutreffend ist, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Der zuständigen Behörde ist allerdings bekannt, dass Standortmieten der DFMG Deutsche Funkturm GmbH Gegenstand eines Verfahrens beim Bundeskartellamt sind. 2. Beabsichtigt der Senat, in dieser Angelegenheit einzugreifen und beispielsweise die zügige Bearbeitung der anhängigen Prüfung des Sachverhalts durch das Bundeskartellamt einzufordern? Drucksache 21/2084 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Das Vorsitzland der Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz hat im Namen aller Länder mit Schreiben vom 17. Mai 2015 gegenüber der Bundesnetzagentur die möglichen Auswirkungen von Preissteigerungen auf die Hörfunklandschaft betont. Die Länder werden in enger Absprache untereinander auch den weiteren Prozess beobachten und gegebenenfalls Auswirkungen auf die mediale Vielfalt hervorheben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.