BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2092 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabi Dobusch (SPD) vom 02.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen und Ergebnisse des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2013 – 2015 Der Hamburger Senat hat in der 20. Wahlperiode sein erstes umfassendes Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) für die Jahre 2013 bis 2015 (Drs. 20/7126) vorgestellt. Dabei hat sich der Senat, ausgehend von Artikel 3 der Freien und Hansestadt Hamburg, der festlegt, dass „die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern“ ist, den besonderen Herausforderungen der gerechten Teilhabe und der Gleichberechtigung der Geschlechter gestellt. Es wurden bis heute bereits zahlreiche Maßnahmen, Schulungen und Projekte aus dem Programm umgesetzt. Andere befinden sich aktuell in der Realisierungsphase oder sind als selbstverständliche dauerhafte Richtlinien in die Grundsätze der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen worden. Einige wichtige Punkte und angedachte Maßnahmen, scheinen hingegen noch offen zu sein und deren Realisierung scheint noch auszustehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) fortzuschreiben. In der Folge wird das Thema Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung betrachtet und als Aufgabe aller Behörden verstanden. Daher wird die Fortschreibung in Abstimmung mit den Fachbehörden und Senatsämtern sowie unter Einbeziehung von Interessensvertretungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgen . Es ist vorgesehen, das GPR bis Ende 2016 zu evaluieren und weiterzuentwickeln (siehe auch Drs. 21/1078). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die im Maßnahmeplan unter Punkt 16 geplante „Etablierung und Ausbau eines zentralen Wissens- und Beratungsangebots für Behörden und staatliche Einrichtungen zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung von Organisations- und Ablaufstrukturen“ und die damit in der Drs. 20/11339 in Aussicht gestellte Prüfung mittlerweile erfolgt? 1.1 Wenn ja, bitte die Ergebnisse und die daraus resultierende Konsequenz darstellen. 1.2 Wenn nein, warum nicht? Im Personalportal des Intranets der Freien und Hansestadt Hamburg werden für alle Behörden und Senatsämter zahlreiche allgemeine und spezielle Informationen zur Gleichstellung bereitgestellt. Sie reichen von den gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellung über Gleichstellungsaspekte beim Personalauswahlverfahren bis hin zu Hinweisen für eine geschlechtergerechte Sprache und dem grundsätzlichen Thema Drucksache 21/2092 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diversity. Ob darüber hinaus die Einrichtung einer zentralen Intranetseite mit allgemeinen und speziellen Informationen zur Gleichstellung für alle Behörden und Senatsämter zweckmäßig ist, wird im Rahmen der Fortschreibung des GPR geprüft werden. 2. Ist die zu Punkt 59 im Maßnahmenkatalog laut Drs. 20/12774 in Prüfung stehende Entwicklung einer „Handreichung zur Frage gendergerechter Personalauswahlverfahren“ vorgenommen worden? 2.1 Wenn ja, bitte anfügen. 2.2 Wenn nein, warum nicht? Auf Bundesebene hatte Hamburg die Federführung für die Überarbeitung des Leitfadens „Grundlagen und Instrumente der Personalauswahl bei Stellenbesetzungsentscheidungen und für Personalentwicklungsmaßnahmen“ (AK VI der Innenministerkonferenz ). Als Ergebnis wurde Mitte September 2015 ein Rundschreiben über „Rechtliche Grundlagen und Instrumente der Personalauswahl“ veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt dieses Rundschreibens ist die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Personalauswahlverfahren nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts . In dem Leitfaden wird auch die Vorrangregelung des unterrepräsentierten Geschlechts nach § 5 Absatz 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes im Verhältnis zu anderen Merkmalen des Auswahlprozesses gewürdigt. Diese Interpretation der aktuellen Rechtsprechung war eine zwingende Voraussetzung für weitergehende genderbezogene Betrachtungen. Darüber hinaus arbeitet das Personalamt – als Ergänzung zu dem Rundschreiben – an einer Handreichung zum Thema gendergerechte Auswahlverfahren. 3. Ist die zu Punkt 41 des Maßnahmenkatalogs in Drs. 20/10388 in Aussicht gestellte Entwicklung von „Maßnahmen zur Förderung gendersensiblen Unterrichts“ inzwischen abgeschlossen? 3.1 Wenn ja, bitte die Maßnahmen ausführen. 3.2 Wenn nein, wie ist der Stand der Überlegungen? Die Auswertungen des im März 2015 veröffentlichten Bildungsberichts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) „The ABC of Gender Equality in Education: Aptitude, Behaviour and Confidence“ sowie der ersten Veröffentlichungen zur Studie „School Alienation, Patriarchal Gender-Role Orientations and the Lower Educational Success of Boys. A Mixed-method Study“ von Hdjar, Backens und Gysin (Ergebnisse aus Luxemburg und Schweiz) sind noch nicht abgeschlossen. Folgende bestehende Handlungsfelder haben für die pädagogische Praxis weiterhin eine hohe Bedeutung und sollen deshalb fortgeführt und gegebenenfalls erweitert werden: Interesse von Mädchen für MINT-Themen im Elternhaus, in der Kindestagesstätte und in der Schule wecken und entsprechende Kompetenzen fördern, Leseinteresse und -kompetenz von Jungen im Elternhaus, in der Kindestagesstätte und in der Schule wecken und fördern, Reflexion von Geschlechterrollen als Unterrichtsthema aufgreifen, im Rahmen der Berufswege- und Lebensplanung Fragen der Geschlechtergerechtigkeit bearbeiten, Umgang mit „schwierigen“ Jungen – Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus stärken. So wird beispielsweise das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) in Abstimmung mit den Fachreferaten der zuständigen Fachbehörde und in Kooperation mit dem FC St. Pauli und der Stadtteilschule Ida-Ehre-Schule für cirka 50 Jungen der Jahrgangsstufen 5 bis 7 vom 22. bis 24. Juni 2016 das Pilotprojekt „Kicken und Lesen“ starten. Dabei steht die Kombination aus sportlicher Aktivität und Schaffung von Lese- und Schreib-Anlässen im Vordergrund. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2092 3 Erfahrungen mit der in Drs. 20/10388 erwähnten Empfehlung zur Selbstreflexion von schulischen Pädagoginnen und Pädagogen zeigen, dass diese erläutert und in konkrete Beratungen und Fortbildungen des LI eingebunden werden muss. Zurzeit wird geprüft, ob die aktuelle Publikation „Lernchancen für Mädchen und Jungen gestalten. Bausteine für eine geschlechtergerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung“ aus Niedersachsen als Handlungshilfe für Hamburger Schulen von der Struktur übernommen und modifiziert werden kann. 4. Ist das zu Punkt 113 des Maßnahmenkatalogs laut Drs. 20/9431sich in der Diskussion befindliche konkrete „Gender-Arbeitspaket“ innerhalb des Projektes „Diversitätsmanagement im Arbeitsschutz“ erstellt worden? 4.1 Wenn ja, das erstellte Paket bitte anfügen. 4.2 Wenn nein, warum nicht? Ja. Das Gesundheitsschutz-Projekt Diversitätsmanagement im Arbeitsschutz (DiAs) im Amt für Arbeitsschutz hat den Gender-Aspekt folgendermaßen berücksichtigt: 1. Bei der Zusammensetzung des Projektteams wurde auf eine Mischung aus Männern und Frauen, mit und ohne Migrationshintergrund, geachtet. Das Projektteam wird außerdem bezüglich des Gender-Mainstreamings von der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg beraten. 2. Das klassische genderspezifische Arbeitsschutzthema „Mutterschutz“ wurde zusammen mit den Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartnern (ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg) bearbeitet. a. Die Mediatorinnen und Mediatoren vom Hamburger Gesundheitsschutzprojekt MiMi (Mit Migranten für Migranten) werden zum Thema Mutterschutz geschult. b. Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit hat bei der Erstellung eines Flyers für ihre Klientel zu Arbeitszeit und Kündigungsschutz, unter Berücksichtigung des Mutterschutzes, fachlich unterstützt. Dabei wurden auch Vorschläge zum gendergerechten sprachlichen Ausdruck berücksichtigt. Dieser Flyer wird demnächst auf Deutsch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch und Spanisch erscheinen. c. Der aktuelle Flyer des Amtes für Arbeitsschutz zum Thema Mutterschutz liegt nun auf Deutsch, Rumänisch, Türkisch und Russisch vor. 3. Bei der Gestaltung des Informationsmaterials bei den folgenden Maßnahmen wurde sprachlich darauf geachtet, Männer und Frauen gendergerecht anzusprechen : a. Das Serviceportal „Unternehmerinnen/Unternehmer und Beschäftigte mit Migrationshintergrund“ stellt ausgewählte Arbeitsschutzinformationen in mehr als zehn verschiedenen Sprachen zum Downloaden zur Verfügung. b. Zusammen mit dem Verein „Unternehmer ohne Grenzen e.V.“ wird der Flyer „Arbeitsschutz ist Pflicht – Wir unterstützen Sie – Angebote für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund“ entwickelt. Die dabei bewusst und gezielt ausgesuchten Fotografien spiegeln die Hamburger Arbeitswelt, bestehend aus Männern und Frauen, wieder.