BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2093 21. Wahlperiode 10.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 02.11.15 und Antwort des Senats Betr.: Versicherung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber Durch den Bau von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber ist beim zentralen Versicherungsmanagement der Finanzbehörde mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen. In der Vergangenheit ist es in anderen Kommunen bereits zu deutlichen Kostensteigerungen bei den Aufwendungen für Brandschutzversicherungen gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Versicherungsverträge in welchen Versicherungsarten werden im zentralen Versicherungsmanagement der Finanzbehörde derzeit verwaltet ? 33 Sach-, 17 Haftpflicht-, eine Kfz- und vier Unfallversicherungsverträge. 2. Wie hat sich das jährliche Prämienvolumen seit 2011 für die einzelnen Versicherungsarten jeweils entwickelt? Prämie (Tsd. €) 2011 2012 2013 2014 2015 Haftpflichtversicherungen 72 79 87 76 76 Kfz-Versicherungen 0,1 0,1 0,1 0,6 Sachversicherungen 3.450 3.537 3.763 4.000 4.113 Unfallversicherungen 0,6 0,6 0,8 0,8 0,8 3. Welche Ausgaben für Versicherungsprämien sind für die Jahre 2015 und 2016 veranschlagt? Jeweils rund 2,5 Millionen Euro (siehe Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 9.1, – Finanzbehörde, 4.2.2.1 Produktgruppe 27901 FHH-weite Dienste. In diesem Ansatz nicht enthalten sind die Prämien von Sondervermögen, Landesbetrieben, Unternehmen et cetera, darin begründet sich auch die Abweichung zu den gezahlten Prämien in der Antwort zu 2. 4. Wie viele Schadensfälle in welchem Umfang und in welchen Versicherungsarten wurden seit 2011 über das zentrale Versicherungsmanagement erfasst? 392 Fälle (Sachversicherung) mit einer gesamten Schadenshöhe von 5.760.000 Euro sowie ein Fall (Unfallversicherung) ohne Erstattung. Bei Haftpflichtversicherungen (28 Schadensfälle) erfolgt die Abwicklung vollständig durch Versicherer. Die Schadenshöhe wird der zuständigen Behörde nicht im Einzelnen mitgeteilt beziehungsweise dort nicht gesondert dokumentiert. 5. Existieren neben dem zentralen Versicherungsmanagement der Finanzbehörde weitere Dienststellen, die Versicherungen der Freien und Han- Drucksache 21/2093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sestadt Hamburg, insbesondere hinsichtlich Versicherungen für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbewerbern, managen? Wenn ja, welche weiteren Dienststellen sind mit Versicherungsmanagement beschäftigt, welche Versicherungsarten werden dort gemanagt und welches Prämienvolumen wird dort verwaltet? Ja. In der Justizbehörde werden Krankenversicherungen für aus dem Ausland zu ladende Zeugen mit einer Prämie von insgesamt unter 30 Euro pro Jahr und in der Behörde für Inneres und Sport Bauleistungsversicherungen mit einer Prämie von rund 25.500 Euro (im Jahr 2015) abgeschlossen. Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung werden alle Versicherungen durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w) mit Unterstützung eines Maklerbüros durchgeführt. Das derzeitige jährliche Prämienvolumen beträgt rund 1,6 Millionen Euro. 6. Welche Arten von Versicherungsverträgen (beispielsweise Bauherrenhaftpflicht , Gebäudeversicherungen, Glasbruch et cetera) sind für den Bau- und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber erforderlich? Bauleistungs-, Feuer-Rohbau-, Gebäude-,, Betriebsunterbrechungs-, Betriebshaftpflicht - und Glasbruchversicherung. 7. Wie haben sich die Ausgaben für Versicherungsprämien für den Bauund den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber in den letzten fünf Jahren entwickelt und zu welchen Beitragssteigerungen ist es dabei gekommen? Die Prämie für die Gebäudeversicherung betrug 2010 199.188 Euro und beträgt 2015 706.627 Euro (inklusive Anteil für Einrichtungen der Eingliederungshilfe). Die Prämie für die Bauleistungsversicherung betrug 2011 6.611 Euro und beträgt 2015 voraussichtlich 77.688 Euro. Siehe auch Antwort zu Frage 5. 8. Sind alle im Bau befindlichen beziehungsweise vorhandenen Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber mit den unter 6. genannten Versicherungen abgesichert? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die entsprechenden Versicherungen nicht abgeschlossen? Ja. 9. Welche Auflagen (beispielsweise Umzäunung, aufwändige Brandschutzmaßnahmen , Kameraüberwachung et cetera) stellen die Versicherungsunternehmen an die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die Betreiber der Unterkünfte um die jeweiligen Objekte zu versichern? Über die sonstigen behördlichen beziehungsweise gesetzlichen Auflagen hinaus grundsätzlich keine. Bei der Bauleistungsversicherung ist nach einem Schadenfall gegebenenfalls ein Baustellen-Wachschutz einzurichten. 10. Wie hoch ist die jeweilige Eigenbeteiligung die die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die Betreiber der Unterkünfte im Schadensfall übernehmen? Bitte für jede Einrichtung differenziert angeben? Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt bei der Bauleistungsversicherung 500 bis 1.000 Euro sowie bei der Gebäudeversicherung 1.500 Euro für das Gebäude und 1.000 Euro für den Gebäudeinhalt. 11. Wie viele Versicherungsverträge wurden seit 2011 insgesamt neu abgeschlossen und wie viele dieser Verträge umfassen Leistungen, die für den Bau- und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber erforderlich sind? Drei. Davon keiner für die öffentlich-rechtliche Unterbringung, da der Deckungsschutz der bestehenden Verträge ausreichte. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2093 3 12. Wurden der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise den Betreibern der Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber Altverträge gekündigt? Wenn ja, wie viele Altverträge wurden gekündigt und wie wurde die Kündigung begründet? Wurden hierfür Neuverträge abgeschlossen und worin unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen? Nein. 13. Welche weiteren Probleme sind dem Senat beim Abschluss von Versicherungen für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber bekannt? Den zuständigen Behörden sind keine Probleme bekannt.